Als Mitglied der Initiative für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UN Principles for Responsible Investment, UN PRI) haben wir uns verpflichtet, sechs zentrale Prinzipien in unser Anlagegeschäft zu integrieren. Das heißt: Wir berücksichtigen ESG-Faktoren in den Investitions- und Anlageberatungsprozessen und adressieren damit ESG-Risiken in der Anlage.
Hierbei gilt nachfolgender Mindeststandard:
- keine Investitionen in geächtete Waffen
- keine Investitionen in Agrarrohstoffe
- Als Unterzeichnerin des UN Global Compact schließen wir zudem Unternehmen aus, die schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compacts aufweisen
Der Mindeststandard gilt für alle neu in der apoBank eingesetzten Produkte und Dienstleistungen. Neben diesem Mindeststandard wendet die apoBank für die Auswahl von Produkten, die ESG-Kriterien berücksichtigen, die gesetzlichen Definitionen der Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie der EU-Taxonomieverordnung an.
Bei den von der apoBank angebotenen Versicherungsanlageprodukten beachten auch unsere Versicherungspartner diesen Mindeststandard im Sicherungsvermögen. Ergänzend können partnerseitig weitere Ausschlüsse gelten; Details finden Sie in den jeweiligen Produkt‑ und Offenlegungsinformationen.
Bei
Wertpapierprodukten oder -dienstleistungen, die ESG-Aspekte einbeziehen, setzen wir zusätzliche Umsatzschwellenwerte für unter anderem Tabak und Kohle. Diese führen zu Ausschlüssen. Unsere Versicherungspartner haben ebenfalls eigene Mindestausschlüsse definiert.
Bei
Staatsemittenten wendet die Bank Ratingkriterien auf Basis von internationalen Normen und Konventionen an. Dabei wird unter anderem bei der Wertpapieranlage der Freedom-House-Index beachtet. Dieser bewertet Demokratie und Menschenrechte in 210 Ländern weltweit.
Alle nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen finden Sie auf den jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungsseiten bzw. zusammengefasst unter „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen in der Anlage und Versicherungsberatung“.