Für Praxen, Apotheken und Institutionen
Herausgeber des Praxisausweises (SMC-B) für Praxen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer. Beantragt wird der Ausweis bei zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.
Die SMC-B für Apotheken wird von den (Landes-)Apothekerkammern herausgegeben und von vertraglich verifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign produziert.
Wichtige weiterführende Informationen zum Antragsprozess erhalten Sie unter medisign.
Hier finden Sie auch den Zugang zu Ihrem Antragsportal.