Praxisverkauf


Die eigene Praxis gewinnbringend verkaufen

Checklisten für den Praxisverkauf


Wenn Heilberufler ihre eigene Praxis oder Apotheke verkaufen wollen, stellen sich immer zwei Fragen:
 

        1. Was ist meine Praxis bzw. Apotheke wert?
        2. Wie wird der Veräußerungsgewinn versteuert?

Beide Fragen sind immens wichtig, wenn der Kaufpreis gleichzeitig auch als Altersabsicherung dient. Der Gesetzgeber erkennt, dass der Wert der Praxis oder Apotheke ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge ist. Daher werden beim Paxis- und Apothekenverkauf steuerliche Vergünstigungen gewährt:

a) der Freibetrag     und     b) der ermäßigte Steuersatz

Wie gelingt die erfolgreiche Praxisabgabe?


Infos zu Zulassungsgebieten, zur Ausschreibung, dem Zulassungsausschuss und den Einflußmöglichkeiten des Arztes - von Theo Sander (IWP - Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH), Stand 2019

Praxisverkauf: Steuern + Vertragsgestaltung

1. Verkaufsoptionen für den Abgeber

Welche Möglichkeiten hat der Abgeber grundsätzlich, wenn er seine Praxis verkaufen will?

a. Verkauf Praxis als Ganzes
b. Verkauf einer halben Zulassung und Anstellung eines Arztes
c. Einbringung der Praxis in eine MVZ oder eine Praxis durch Verzichtserklärung ohne Ausschreibung

Welche Möglichkeiten hat der Abgeber einer Apotheke grundsätzlich?

a. Verkauf Apotheke als Ganzes
b. Übergangskooperation, z.B. durch OHG-Gründung
c. unter bestimmten Voraussetzungen Verpachtung

Hinweis:
In unseren Seminaren für Abgeber gehen wir ausführlich auf die Optionen der Abgabe ein und erläutern an Beispielen die jeweiligen Vor- und Nachteile. Informieren Sie sich in unseren Abgeber-Seminaren.  

2. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen

Diese Voraussetzungen sollten Sie bei Inanspruchnahme der beiden Steuervergünstigungen erfüllen:

  1. Die Veräußerung der Praxis muss immer gegen Entgelt erfolgen. Eine unentgeltliche Übertragung ist nicht begünstigt.
     
  2. Der Verkauf der Praxis bzw. Apotheke mit ihren wesentlichen Grundlagen einschließlich des Patientenstammes muss in der Weise ablaufen, dass der Erwerber die Praxis bzw. Apotheke fortführen kann.
     
  3. Der Abgeber muss seine selbständige ärztliche Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis tatsächlich einstellen.

3. Die wichtigen Bestandteile der Vertragsgestaltung

Diese Punkte des Vertrages sollten Sie unbedingt beachten:

  • Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Praxis oder der Apotheke.
  • Der Übernahmezeitpunkt ist vertraglich fixiert.
  • Das Inventar ist in einer separaten Inventarliste aufgelistet, auf die im Apotheken- oder Praxisübernahmevertrag Bezug genommen wird.
  • Das Eigentum an der Patientenkartei ist an den Übernehmer übereignet. 
  • Die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden separat aufgelistet und dem Apotheken- oder Praxisübernahmevertrag als Anlage beigefügt.
  • Die Abwicklung der zum Zeitpunkt der Praxis- bzw. apothekenübergabe schon bestehenden Honorarforderungen ist geregelt.
  • Der Kaufpreis ist vereinbart.
  • Es ist vereinbart, dass der Übernehmer in den bestehenden Mietvertrag des Abgebers eintritt.
  • Ein Rückkehrverbot bzw. eine Konkurrenzschutzklausel ist vereinbart.
  • Es ist eine Klausel über die Regelung, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen, vereinbart.
  • Vereinbarung eines Schiedsgerichtes.

apoAbgabe+ - Das Nachfolgemanagement der apoBank


Sie möchten den Prozess der Abgabe Ihrer Praxis, die Kaufpreisfindung, die Prüfung des geeigneten Übernehmers etc.nicht alleine steuern. Dank unseres Abgabe-Know-hows und unserer exklusiven Netzwerkpartner gestalten wir mit Ihnen einen transparenten Abgabeprozess. Dabei berücksichtigen wir natürlich alle betriebswirtschaftlichen, juristischen und steuerlichen Aspekte.
  • 1. Fixierung Ihrer persönlichen Vorstellungen
  • 2. Suche nach einem geeigneten Nachfolger
  • 3. Gestaltung eines gleitenden Übergangs für den Change-Prozess
  • 4. Anlage Ihres Verkaufserlöses und Strukturierung Ihres Vermögens