
Freiheit genießen - ohne Reue
Kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten - deine Absicherung für alle Fälle
Kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten
Was ist versichert?
Alle Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bei unvorhersehbaren Krankheitsfällen oder Unfallfolgen im Ausland.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Weltweit. Anders als die herkömmliche Krankenversicherung schützt die Auslandsreisekrankenversicherung dich auch in Ländern außerhalb der EU.
Wofür kann ich die Versicherung nutzen?
Zum Beispiel für Auslandsreisen von einer Dauer von bis zu 42 Tagen, bei Famulaturen im Ausland bis zu 3 Monate oder während einer Auslandsstation im Praktischen Jahr bis zu 4 Monate. Individuelle Lösungen auf Antrag sind möglich.
Wie viel übernimmt die Versicherung?
100 Prozent der Kosten für ambulante Heilbehandlungen als Privatpatient, schmerzstillende Zahnbehandlungen (kein Zahnersatz), Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen.
Bitte schicken Sie alle Unterlagen wie zum Beispiel Rechnungen und Arztberichte im Original und mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer an: AXA Krankenversicherung AG, BKV-Leistung, 50592 Köln. Wenn Sie zunächst die gesetzliche Kasse in Anspruch nehmen, wird die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerk benötigt.
Was passiert, wenn ich zurück nach Deutschland verlegt werden will?
Wenn medizinisch notwendig, wird der Rücktransport nach Deutschland organisiert und die Kosten dafür erstattet.
Die 24-Stunden-Notruf-Hotline +49 221 148 36 525 ist aus aller Welt rund um die Uhr erreichbar, bei Leistungsansprüchen wird unkompliziert abgerechnet.
Bitte halten Sie immer Ihre Vertragsnummer 2012-0-018 bereit, damit Ihnen geholfen werden kann.
Wer hilft mir, wenn es drauf ankommt?
Die 24-Stunden-Notruf-Hotline +49 221 148 36 525 ist aus aller Welt rund um die Uhr erreichbar, bei Leistungsansprüchen wird unkompliziert abgerechnet.
Bitte halten Sie immer Ihre Vertragsnummer 2012-0-018 bereit, damit Ihnen geholfen werden kann.
Kontaktdaten, die Versicherte kennen sollten
- Ansprechpartner bei der AXA für Ihre Fragen:
Tel.: +49 221 48 33922 (Mo. bis Fr., 8:00 bis 16 Uhr)
E-Mail: bkv-bestand@axa.de
- 24-Stunden-Notruf-Hotline:
Tel.: +49 221 148 36 525
Sie benötigen Hilfe bei einem Krankenhausaufenthalt? Ein Rücktransport nach Deutschland muss organisiert werden? Rufen Sie einfach die 24-Stunden-Notruf-Hotline an.
Wird ein Rücktransport notwendig, wenden Sie sich bitte unbedingt an die 24-Stunden-Notruf-Hotline. AXA organisiert und bezahlt einen medizinisch sinnvollen unf vertretbaren Rücktransport nach Deutschland.
- Leistungserstattung:
Bitte schicken Sie alle Unterlagen wie zum Beispiel Rechnungen und Arztberichte im Original und mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer an: AXA Krankenversicherung AG, BKV-Leistung, 50592 Köln. Wenn Sie zunächst die gesetzliche Kasse in Anspruch nehmen, wird die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerk benötigt.
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Hinweise für die Schweiz
Bei der Aufnahme eines Auslandspraktikums in der Schweiz besteht für Studenten automatisch eine Versicherungspflicht über einen Schweizer Krankenversicherer.