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Altersvorsorge für die Heilberufe

Wir sorgen dafür, dass Sie vorsorgen können

Ihr Weg zur staatlich geförderten Altersvorsorge

Mit dem Spezialisten für die Heilberufe

Nach Riester und Rürup kommt jetzt die Förderung für die kapitalmarktbasierte Altersvorsorge. Damit haben auch unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, staatliche Zulagen für Ihren Ruhestand zu erhalten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen sowie über die Zuschüsse, die erstmals auch für angestellte und niedergelassene Heilberuflerinnen und Heilberufler möglich sind. 

Die Produkte aller Anbieter für diese Altersvorsorge müssen derzeit eine Zertifizierung durchlaufen. Mit diesem Schritt sind wir derzeit befasst und werden ab 1. Januar 2027 ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt anbieten.

Die neue Altersvorsorge in der Übersicht

Das neue Altersvorsorgedepot ist für Ihre private Altersvorsorge und die Ihrer Kinder konzipiert. Bereits ab 10 Euro im Monat kann über einen Sparplan regelmäßig Geld in ein separates Wertpapierdepot eingezahlt werden. Der Staat fördert diese Einzahlung einkommensunabhängig mit Zulagen. Förderfähig sind Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Neben monatlichen Sparraten werden wir die Einzahlungen auch quartalsweise oder jährlich ermöglichen.

Im Gegensatz zur bisherigen Riester-Förderung sind nun auch explizit Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung unmittelbar förderberechtigt, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Damit haben alle Heilberuflerinnen und Heilberufler Anspruch auf die staatlichen Zulagen, die Sie mit unserem Altersvorsorgedepot erhalten können.

Investieren

Investiert werden kann in unterschiedliche Kapitalmarktprodukte. Das sogenannte Standarddepot kombiniert in der Regel einen offensiveren, also chancenreicheren Fonds mit einem defensiveren, also risikoärmeren Fonds.

Die neue kapitalmarktbasierte Form der Altersvorsorge löst die Riester-Rente ab, die ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden kann. 

Sparen

In der Ansparphase legen wir das Geld für Sie am Kapitalmarkt an. Die Renditen, die mit der Geldanlage in Fonds erwirtschaftet werden, fließen in Ihr Depot. Das wächst zudem durch die regelmäßigen Sparbeiträge, die staatlichen Zulagen und den Zinseszinseffekt.

In dieser Phase fallen für die Wertsteigerungen und Erträge keine Kapitalertragsteuern an.

Abrufen

Ab Rentenbeginn beginnt die Auszahlphase, bei der eine regelmäßige Auszahlung, Teil- oder eine Einmalsumme gewählt werden kann.

Die ausgezahlten Beträge werden dann nach Ihrem individuellen Steuersatz versteuert, der nach dem Erwerbsleben in der Regel niedriger als in der Ansparphase ist.
 

Das zahlt der Staat dazu

Jeder eingezahlte Euro wird direkt mit Zulagen gefördert, unabhängig vom Einkommen. Um eine staatliche Zulage zu erhalten, müssen mindestens 10 Euro im Monat, also 120 Euro im Jahr in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Bis zu einem jährlichen Eigenbetrag von 360 Euro zahlt der Staat 50 Cent auf jeden Euro dazu. Für jeden weiteren Euro, den Sie bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro einzahlen, legt der Staat 25 Cent pro Euro dazu – also bis zu 540 Euro im Jahr. 

Der Eigenbeitrag und die Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden. Bei dem Höchstbetrag von 1.800 Euro + 540 Euro Zulagen können hier beispielsweise 2.340 Euro angegeben werden.

Um mehr Geld am Kapitalmarkt anzulegen, können Sie bis zu 6.840 Euro im Jahr in das Standarddepot einzahlen; die staatliche Zulage erhöht sich dadurch nicht mehr. Die weiteren Einzahlungen können interessant sein, da die Kosten für das Standarddepot auf 1% im Jahr begrenzt sind.
 
Eigene Einzahlung
pro Jahr
Staatliche Zuzahlung
pro Euro
Jährlich Förderung Gesamtsumme
im Depot
(ab) 120 Euro 50 Cent = 60 Euro 180 Euro
(bis) 360 Euro 50 Cent = 180 Euro 540 Euro
(ab) 361 Euro 50 Cent auf die 360 Euro
25 Cent auf den weiteren Euro =
180,25 Euro 540,25 Euro
(bis) 1.800 Euro 50 Cent auf die 360 Euro
25 Cent auf 1.440 Euro =
540 Euro 2.340 Euro

Besondere Förderung für Kinder und Jugendliche

Kinder

Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro; höchstens 300 Euro pro Kind. Die volle Förderung wird ab einem Eigenbetrag von 25 Euro im Monat gezahlt.

Jugendliche von 18 bis 25 Jahren

Sie erhalten einen einmaligen Startbonus von 200 Euro auf ihr Altersvorsorgedepot. 

Häufige Fragen