3. Nach Bedarf: Ihr Pflegekonzept
Das persönliche Pflegekonzept für Ihre private Vorsorge
Für eine bedarfsgerechte Sicherung von Einkommen und Vermögen bietet die R+V mit der "R+V-PflegeVorsorge", ein umfassendes Absicherungskonzept. Mit den Tarifen der R+V-PflegeVorsorge können Sie für finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall sorgen und Ihre Familie auch über das Finanzielle hinaus entlasten.R+V-PflegeVorsorge – Die Vorteile im Überblick
- Unterstützung für Familien mit Kindern:
Bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes zahlt die R+V das doppelte Pflegemonatsgeld, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird.
Beitragspause nach der Geburt: Null Beitrag, voller Versicherungsschutz – von dieser Option können Eltern für bis zu 2 Jahre nach Geburt profitieren.
-
Hilfe und Orientierung (Assistance-Leistungen) im Pflegefall:
Ob Information, Vermittlung von Dienstleistungen oder psychosoziale Beratung: Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie. In Zusammenarbeit mit den Maltesern bieten wir umfangreiche Assistance-Leistungen wie eine Rund-um-die-Uhr-Hotline mit vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen oder eine 24h-Pflegeheimplatzgarantie (bei Kinder und suizidgefährdeten Erwachsenen benötigen wir im Einzelfall eventuell mehr Zeit). -
Dynamik Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung:
Der Versicherungsschutz ist dynamisch: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld wird bis Alter 70 regelmäßig alle drei Jahre um 10 % erhöht - ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Auch wenn zwischenzeitlich Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Sie müssen keine Angst vor Inflation haben. -
Beitragsfreistellung im Pflegefall:
Werden Sie pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen. -
Weltweiter Versicherungsschutz:
Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit -
Keine Wartezeit:
Der Versicherungsschutz gilt sofort ab Versicherungsbeginn. -
Keine Kostennachweise erforderlich:
Die RuV zahlt das tarifliche Pflegemonatsgeld unabhängig davon, wieviel die Pflege kostet. Sie müssen die Kosten der Pflege nicht nachweisen.