Die Praxisübergabe im Planungsbereich


Aktiv planen, souverän weitergeben

Praxisübergabe im Planungsbereich


Warum gute Planung wichtig ist

Die demografische Entwicklung stellt die Versorgungslandschaft vor eine große Herausforderung. Eine Welle von Eintritten in den Ruhestand steht bevor. Ein Großteil der heute tätigen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker werden voraussichtlich in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.

Das bedeutet für Sie:
Eine vorausschauende Planung ist notwendig, damit Ihre Praxis einen Wunschnachfolger bekommt. Zwei bis drei Jahre sollten Sie mindestens für die Nachfolgesuche und die Übergabe einplanen, so lauten unsere Erfahrungswerte.

Drei Schritte zur geplanten Praxisübergabe


Schritt 1: Offener oder geschlossener Planungsbereich?

Unsere Beratung und das apoAbgabe+ Nachfolgemenagement setzt an der Frage an, ob die Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich liegt.

Für Ihr weiteres Vorgehen ist diese Frage entscheidender Ausgangspunkt. Denn in offenen Planungsbereichen können Sie als Abgeber ihre Praxis ohne Probleme weitergeben, da es kein formelles Nachbesetzungsverfahren gibt.
 

Schritt 2: Welchen Versorgungsgrad weist Ihr Planungsbereich aus?

Im zweiten Schritt Ihrer Planung muss der aktuelle Versorgungsgrad im Versorgungsbereich Ihrer Praxis geklärt werden. Hier reicht die schnelle Nachfrage, wie hoch der Versorgungsgrad aktuell beziffert ist.

Ab einem Versorgungsgrad von 110 % wird ein Planungsbereich gesperrt. Bei einem so dichten Versorgungsgrad sind die Regeln des Nachbesetzungsverfahrens zu beachten.
 

Schritt 3: Strategie festlegen, hier: die Strategie der halben Zulassung


Infos zur "Strategie der halben Zulassung" - der besondere Tipp für alle Heilberufsgruppen, insbesondere Psychotherapeuten - von Theo Sander (IWP - Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH), Stand 2019

Ihre Praxisübergabe - was wir für Sie tun können


Die Entscheidungen zur Abgabe Ihrer Praxis treffen Sie. Aber wir können das Tempo halten, das Sie sich in diesem Prozess wünschen. Mit unserem Planungsbaukasten gestalten wir den Weg für Sie übersichtlich:
 
  1. Erarbeitung eines Anforderungsprofil des Nachfolgers
  2. Statusüberprüfung: Nachbesetzung im Planungsbereich, Beratung und Aufzeigen Ihrer Optionen
  3. Fokussierung auf wichtige wirtschaftliche Aspekte
  4. Suche eines geeigneten Praxisnachfolgers

Unser besonderer Tipp: Checkliste zur Praxisabgabe

Gehen Sie bei der Planung des Berufsausstiegs ebenso systematisch und strukturiert vor wie bei einer Existenzgründung. Mit Hilfe unserer Checklisten arbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre Teilziele ab und klären dabei alle Punkte, die für eine Praxis- und Apothekenabgabe wichtig sind.

ToDo´s für eine gute Praxisübergabe


Wie erfolgreich Sie in Ihrem Berufsleben als niedergelassener Arzt auch sind: Niemand kennt den genauen Wert Ihrer Praxis am Ende Ihrer Berufszeit oder weiß, ob sich ein verantwortungsvoller Nachfolger findet. Wir wissen, wie sich die Veränderungen im Gesundheitswesen auf die Praxisabgabe  auswirken, und unterstützen Sie dabei, sich frühzeitig vorzubereiten.
 
  • Konkretisierung Ihrer persönlichen Vorstellungen und Anforderungen
  • Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen, juristischen + steuerlichen Aspekten
  • Einarbeitung eines geeigneten Nachfolgers
  • Gleitender Übergang mit dem Nachfolger
  • Festlegung des Verkaufspreises
  • Anlage Ihres Verkaufserlöses und Strukturierung Ihres Vermögens

Der Hinweis: Die apoTalk-Reihe zum Thema „Abgabe“

Fragen erwünscht: Aktiv planen und souverän weitergeben.

Aus unseren apoTalk-Videos haben wir für Sie die exklu­sive Sende­reihe zur Praxis- und Apothe­ken­abgabe auf­gesetzt. Hier bieten wir Ihnen die Themen­schwer­punkte noch einmal an. - Für Sie reserviert auf der uni­viva-Plattform.
Zu allen apoTalk-Sendungen
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Unsere Beratung bei Fragen zur Praxisübergabe

Übergabe mit Nachbesetzungsverfahren - Wie läuft es ab?

Die sechs Schritte bei der Übergabe im Nachbesetzungsverfahren:

Schritt 1 -
Formlosen schriftlichen Antrag stellen auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens bei der Kassenärztlichen Vereinigung

Schritt 2 -
Entscheid des Zulassungsausschusses abwarten über Durchführung oder Ablehnung des Nachbesetzungsverfahrens

Schritt 3 -
Nachbesetzungsverfahren einleiten mit Ausschreibung des Vertragsarztsitzes, Weiterleitung der Bewerbungen an den Zulassungsausschuss

Schritt 4 -
Praxisübernahmegespräche führen mit Bewerbern

Schritt 5 -
Kaufvertrages vereinbaren mit aufschiebender Wirkung

Schritt 6 -
Praxisnachfolgeverfahren vor dem Zulassungsausschuss abwarten und unter allen teilnehmenden Bewerbern auswählen

Den Berufsausstieg umsichtig planen?

Bereits mit etwa 55 Jahren sollten Sie gemeinsam mit uns eine Berufsausstiegsstrategie erarbeiten:

  • Ist eine Investition jetzt noch sinnvoll?
  • Wie werde ich meinen persönlichen Werten in dieser Lebensphase gerecht?
  • Soll ich weniger arbeiten und die Praxis dennoch erfolgreich führen?
  • Welche Möglichkeiten ergeben sich aus Kooperationen? Wie steht es mit neuen Technologien und Trends?

Wir finden mit Ihnen die richtigen Antworten und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie – die Ihnen genügend Vorfreude auf den neuen Lebensabschnitt lässt.

Sie möchten eine passende Kooperation finden?

Aktuell haben wir mehrere hundert Praxen von unseren Kunden im Bestand.

Wir verwalten die Angebote je nach Region und je nach Facharztrichtung.

Wir suchen für Sie passende Angebote. Kontaktieren Sie uns in unserer Praxisbörse!

Diskret und professionell die Nachfolge ordnen?

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Praxis über unsere Praxisbörse bundesweit Kollegen anzubieten, die an einer Übernahme interessiert sind. Wir helfen Ihnen professionell und diskret, den geeigneten Nachfolger zu finden.

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Praxisübergabe in gesperrten Planungsbereichen - Was ist zu tun?

Wichtig zu wissen: Beendet ein Abgeber seine vertragsärztliche Tätigkeit in einem gesperrten Planungsbereich, muss ein Antrag auf die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens gestellt werden. Wenn der Zulassungsausschuss dem Antrag auf Ausschreibung entspricht, wird der Vertragsarztsitz ausgeschrieben und nachbesetzt.

Im Nachbesetzungsverfahren entscheidet der Zulassungsausschuss und nicht der Abgeber, welcher Übernahmeinteressent die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhält.