Digitale Gesundheitsanwendungen verordnen.
FAQ-Bereich
FAQ für Heilberufler zur Verordnung von DiGAs
Wichtige Fragen und Antworten im Überblick
Oktober 2020
Seit dem 6. Oktober können Sie als Mediziner auch Digitale Gesundheitsanwendungen – sogenannte "DiGAs" verordnen. Die "App auf Rezept" kann dabei sowohl eine App auf dem Smartphone als auch eine Web-Anwendung auf einem Laptop oder PC darstellen. Dass DiGAs verordnet und von allen Krankenkassen erstattet werden, ist Neuland - nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen. Daher haben wir für Sie ein paar Fragen und Antworten zur Verordnung zusammengestellt.
Seit dem 6. Oktober können Sie als Mediziner auch Digitale Gesundheitsanwendungen – sogenannte "DiGAs" verordnen. Die "App auf Rezept" kann dabei sowohl eine App auf dem Smartphone als auch eine Web-Anwendung auf einem Laptop oder PC darstellen. Dass DiGAs verordnet und von allen Krankenkassen erstattet werden, ist Neuland - nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen. Daher haben wir für Sie ein paar Fragen und Antworten zur Verordnung zusammengestellt.
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?
Kann ich jede App verordnen?
Mehr über die Prüfkriterien erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Wie kann ich mich über verordnungsfähige DiGAs informieren?
Sie werden auch darüber informiert, ob mit der Verordnung der Gesundheits-App weitere ärztliche Leistungen verbunden sind - sei es durch den Verordnenden selbst oder durch andere Ärzte. Natürlich können sich Ihre Patienten auch selbstständig über verschiedene Anwendungen informieren – das Verzeichnis wird so konzipiert, dass es sowohl für Heilberufler, Patienten als auch Krankenkassen einen adressatengerechten Überblick bietet.
Welche Informationen werden im DiGA-Verzeichnis aufgeführt?
- Endgültige oder vorläufige Aufnahme der DiGA in das Verzeichnis inkl. Dauer des Erprobungszeitraums bei vorläufiger Aufnahme
- Patientengruppe/Indikation, für die positive Versorgungseffekte nachgewiesen wurden
- Nachgewiesene bzw. nachzuweisende positive Versorgungseffekte
- Sensitivität und Spezifität des diagnostischen Instruments, falls die Anwendung ein solches enthält
- Empfohlene Mindest- und eventuelle Höchstdauer der Nutzung
- Im Zusammenhang mit dem Einsatz Digitaler Gesundheitsanwendungen in der Versorgung notwendige vertragsärztliche Leistungen (falls zutreffend)
- Angaben zur qualitätsgesicherten Anwendung
- Erläuterung der jeweiligen vorgesehenen Aufgaben für Patienten, Angehörige, Ärzte und andere Leistungserbringer bei der Nutzung (Nutzerrollen)
- Vorschlag für eine durch Leistungserbringer nutzbare Patienteninformation zum Einsatz der DiGA im Rahmen der Behandlung
- Aktuell gültiger Preis der Applikation
Wie erfolgt die Auswahl im Praxisverwaltungssystem?
Wie wird die Verordnung ausgestellt?
Erhalte ich eine Vergütung für die Verordnung?
Wie wird die Verordnung eingelöst?
Wie werden digitale Lösungen in die Behandlung integriert?
Wer hilft bei Fragen zur Nutzung?
- Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arztes im Rahmen der Nutzung digitaler Anwendungen
- Darstellung des rechtlichen Rahmens des ärztlichen Handelns im Kontext der DiGA und regulative Vorgaben
- Beschreibung des/r Zusammenwirkens/-arbeit zwischen Arzt, Versichertem und ggf. weiteren Akteuren
- Erläuterungen zur Nutzungsweise digitaler Lösungen für den Patienten im Rahmen seiner Therapie
Darüber hinaus müssen die Hersteller einen durchgehend erreichbaren, deutschsprachigen und kostenlosen Support zur Unterstützung der Nutzer zur Verfügung stellen. Fragen müssen innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden.