Mitmachen ist einfach.
Die Video-Sprechstunde
Die Video-Sprechstunde in Zeiten von Corona
Um die medizinische Versorgung auch in Zeiten der Corona-Pandemie sicherzustellen, kristallisiert sich die Video-Sprechstunde als Alternative zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt heraus. So ist die Nutzung der Videokonsultation in den letzten Wochen rasant angestiegen, nicht zuletzt durch die Erleichterungen, die Selbstverwaltung und Anbieter kurzfristig auf den Weg gebracht haben:
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Obergrenzen für Video-Sprechstunden ausgesetzt. Damit dürfen vorerst bis Ende des dritten Quartals 2020 mehr als die üblichen 20 Prozent der Behandlungsfälle via Video erfolgen.
- Zudem haben mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Zugangsvoraussetzungen zu Video-Sprechstunden gelockert. So gestatten einige eine sofortige Abrechnung noch bevor eine entsprechende Genehmigung zur Durchführung vorliegt.
- Auch für den Bereich der Psychotherapie gibt es eine Corona-Sonderregelung: In Ausnahmefällen kann derzeit auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt vor Ort mit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde als Video-Sprechstunde begonnen werden, ausgenommen hiervon sind Akutbehandlungen und Gruppentherapien. Darüber hinaus kann die genehmigte Leistung einer Gruppenpsychotherapie über einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse in eine Einzelpsychotherapie umgewandelt werden.
- Einige Videodienstanbieter stellen als Reaktion auf Covid-19 und zum Schutz von Patienten und Praxen ihre Services aktuell kostenlos zur Verfügung. Eine vollständige Übersicht hat der Health Innovation Hub, der Think Tank des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), zusammengestellt.
Welche Vorteile hat die Video-Sprechstunde?
Die Videosprechstunde kann seit dem 1. April 2017 offiziell mit allen Krankenkassen abgerechnet werden und bringt Vorteile für Ärzte und Patienten gleichermaßen. Sie kann dabei helfen, Versorgungslücken auf dem Land zu schließen, erspart lange Wege und kann zeitintensive Hausbesuche ersetzen. Besonders geeignet ist sie für Patienten, die mobil eingeschränkt sind sowie für chronisch kranke Patienten mit regelmäßigen Terminen. In der Arzt-zu-Arzt-Konsultation bietet die Video-Sprechstunde die Möglichkeit, den Rat von Kollegen einzuholen und ergänzendes Fachwissen hinzuzuziehen.
Für Patienten | Für Ärzte |
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Lange Wartezeiten auf einen Haus- oder Facharzttermin entfallen | Zusätzliches Serviceangebot für Patienten als Differenzierungsmerkmal |
Zeit und Kosten für die Anfahrt entfallen | Zeitersparnis |
Vermeidung von Ansteckungen und Infektionen im Wartezimmer | Entlastung des Wartezimmers und des Personals |
Individuelle Sprechzeiten möglich | Erreichen von Patienten in unterversorgten Regionen |
Was wollen die Patienten?
Mehr als jeder zweite Deutsche kann sich vorstellen, über ein Video mit seinem Arzt zu kommunizieren, wie unsere Umfrage aus 2018 zeigt. Vor allem, um Wartezeiten auf einen Termin oder in der Praxis zu vermeiden, ist die Video Sprechstunde bei den Befragten beliebt.
Prozent
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Wie funktioniert die Video-Sprechstunde?
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1. Terminvereinbarung
Sie vereinbaren mit dem Patienten einen Termin – entweder beim Besuch in der Praxis, telefonisch oder online. Sie teilen ihm Datum und Zeit sowie die Internetadresse für die Video-Sprechstunde und einen Einwahlcode mit. Eine Softwareinstallation ist nicht notwendig. -
2. Informationen des Patienten
Vor der ersten Video-Sprechstunde holen Sie eine schriftliche Einwilligung des Patienten ein (Videodienstanbieter stellen ihren Kunden mitunter eine Vorlage bereit). Ferner weisen Sie auf die Rahmenbedingungen hin, die für eine störungsfreie Online-Sprechstunde notwendig sind: geschlossene Räume, Ruhe, geeignete Technik, Licht. -
3. Video-Sprechstunde starten
Sie und Ihr Patient wählen sich bei dem Dienstleister ein. Der Patient gibt dazu die Internetadresse für die Video Sprechstunde in den Browser seines PC oder Smartphones ein, danach den Einwahlcode. Beide Teilnehmer können erkennen, wenn der jeweils andere online ist. Der Patient wartet im Online-Wartezimmer, bis er von Ihnen aufgerufen, also zugeschaltet wird.
Haben Sie sich vergewissert, dass die Technik funktioniert, sollten Sie Ihren Patienten zunächst fragen, ob er sich allein im Raum befindet. Sind weitere Personen anwesend, müssen diese Ihnen vorgestellt werden. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass die Video-Sprechstunde nicht aufgezeichnet werden darf. Im Folgenden beraten Sie den Patienten so, wie Sie es auch in einem persönlichen Termin tun würden. Nach Durchführung wird die Sprechstunde ordnungsgemäß beendet, indem sich beide Parteien von der Internetseite abmelden.
Tipp: Nutzen Sie unsere aktuelle 5-Schritte-Anleitung für die erfolgreiche Nutzung der Video-Sprechstunde.
Zur AnleitungWann bietet sich der Einsatz an?
Grundsätzlich ist die Videosprechstunde nach Ermessen des Arztes bei allen Indikationen möglich. Sie eignet sich besonders für:
✔ Postoperative Verlaufskontrolle
✔ Visuelle Verlaufskontrolle von akuten, chronischen und/oder offenen Wunden
✔ Beurteilung der Stimme, des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufskontrolle
✔ Postoperative Verlaufskontrolle
✔ Visuelle Verlaufskontrolle von akuten, chronischen und/oder offenen Wunden
✔ Beurteilung der Stimme, des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufskontrolle
Wer darf abrechnen?
Die Video-Sprechstunde kann grundsätzlich von allen Arztgruppen genutzt werden. Ausgenommen sind allerdings Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Auch in der Psychotherapie kann die Video-Sprechstunde unter der Bedingung eingesetzt werden, dass bereits ein Erstkontakt stattgefunden hat oder aus therapeutischer Sicht kein physischer Kontakt mit dem Patienten notwendig ist. Allerdings darf nicht jede psychotherapeutische Leistung in dieser Form durchgeführt werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der KBV.
Alle Informationen zur Abrechnung und Vergütung der Videosprechstunde hat die KBV in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Alle Informationen zur Abrechnung und Vergütung der Videosprechstunde hat die KBV in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Worauf ist zu achten?
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Patient
Sie können per Videosprechstunde auch Patienten betreuen, die zuvor noch nicht in Ihrer Praxis in Behandlung waren. In diesem Fall muss die Praxis die Versichertendaten erfragen bzw. den Patienten auffordern, seine Gesundheitskarte in die Kamera zu halten und den Versicherungsschutz mündlich zu bestätigen. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen:
- Vor- und Zuname
- Wohnort mit PLZ
- Geburtsdatum
- Krankenkasse und
- Versichertenstatus.
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Dienstleister
Die Video-Sprechstunde muss während der gesamten Übertragung verschlüsselt sein, die Verbindung muss frei von Störgeräuschen (etwa telefonisches Anklopfen) und Werbung sein. Eine Vorgabe lautet auch, dass die Server innerhalb der Europäischen Union stehen. Die Anbieter müssen außerdem sicherstellen, dass sich der Patient ohne eigenen Account für die Video-Sprechstunde anmelden und zudem nur zu dem Vertragsarzt gelangen kann, der ihn zur Video- Sprechstunde eingeladen hat. Die dafür notwendigen Zugangsdaten dürfen nicht länger als einen Monat gültig sein. Der Arzt wiederum muss während der Video Sprechstunde den Klarnamen des Patienten sehen können. -
Arzt
In den meisten Fällen wurde die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten bereits eingelesen, sodass Ihnen die Daten bei der Video-Sprechstunde bereits vorliegen. Ist dies nicht der Fall, übernehmen Sie die Versichertendaten auf Grundlage der Patientendatei im Praxisverwaltungssystem (PVS). Ferner gilt: Die Behandlung via Video-Sprechstunde muss wie eine Behandlung in der Praxis im PVS dokumentiert werden. Organisatorisch bietet es sich sicher an, feste Zeiten in der Woche als Online-Sprechstundentermine zu vergeben, um den Wechselaufwand zwischen analoger und digitaler Sprechstunde möglichst gering zu halten.
Welche Ausstattung brauche ich?
Sie müssen sich dazu vorab bei einem zertifizierten Dienstleister registrieren. Die Internetadresse für die Video-Sprechstunde und einen Einwahlcode stellt der Anbieter Ihnen zur Verfügung. Diese Einwahldaten geben Sie an den Patienten weiter. Die technische Abwicklung der Sprechstunde übernimmt der Videodienstanbieter.
Hinweis
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten der Einfachheit halber die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Bei der Erstellung dieser Inhalte haben wir mit großer Sorgfalt gearbeitet und die zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (Stand: April 2018) für uns erreichbaren Informationen ausgewertet. Die Inhalte wurden im Juli 2020 aktualisiert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich trotz aller Sorgfalt Fehler eingeschlichen haben oder die Angaben ansonsten unvollständig sind. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Seite getätigten Aussagen und gemachten Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Es handelt sich bei den Inhalten auf dieser Seite weder um eine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung, noch um eine Anbieterempfehlung. Zudem werden keine Aussagen hinsichtlich der Datensicherheit und zum Datenschutz getroffen. Ausdrücklich empfehlen wir, bei rechtlichen oder steuerrechtlichen Fragen Angehörige der entsprechenden Berufsgruppen zu konsultieren.
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