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In 5 Schritten zur Video-Sprechstunde

Mitmachen ist einfach.

Anleitung für die Video-Sprechstunde

April 2020

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen auch vor der ambulanten Gesundheitsversorgung nicht Halt. Um den Anstieg der Neuinfektionen weiter zu verlangsamen, sollen aktuell nur medizinisch dringende Fälle zur Behandlung in die Praxen kommen. Als Alternative zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt scheint nun die große Stunde der Video-Sprechstunde zu schlagen.

Diese lässt sich in der Regel ohne besondere Vorkenntnisse, Hardware-Investitionen oder Software-Downloads in den Praxisalltag integrieren. Dafür braucht es lediglich fünf Schritte bis die erste Konsultation per Video durchgeführt werden kann.

1. Dienstleister auswählen

Damit Praxen die Video-Sprechstunde abrechnen können, müssen Sie eine Lösung nutzen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert wurde. Eine Übersicht der bereits zertifizierten Anbieter wird regelmäßig von der KBV aktualisiert. Der Arzt wählt einen der Dienstleister für seine Praxis aus und registriert sich bei diesem.

2. Video-Sprechstunde anzeigen

Nach der Auswahl eines Anbieters muss die Praxis die Nutzung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) anzeigen. Die Verfahren sind regional unterschiedlich. Aktuell reicht allerdings zumeist die Anzeige aus, sodass keine Bestätigung oder Genehmigung der KV abzuwarten ist.

3. Technik in Betrieb nehmen

Alle Anwendungen erfordern seitens der Praxis eine Internetverbindung mit den empfohlenen Firewall-Einstellungen sowie einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Der Patient benötigt ebenfalls eine Internetanbindung sowie PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.

4. Einwilligung des Patienten einholen und Termin vereinbaren

Vor der ersten Video-Sprechstunde ist die schriftliche Einwilligung des Patienten einzuholen. Im Anschluss daran wird ein Termin vereinbart. Je nach System werden diese Schritte entweder über die Praxis selbst oder aber direkt beim Videodienstleister ausgeführt. Auf gleichem Weg bekommt er die Internetadresse sowie seinen persönlichen Einwahlcode bereitgestellt. Eine Softwareinstallation ist in der Regel nicht notwendig.

5. Video-Sprechstunde durchführen

Zum vereinbarten Termin wählen sich Patient und Arzt bei dem Videodienstanbieter ein. Der Patient wartet im virtuellen Wartezimmer, bis ihn der Arzt dazuschaltet. Der Arzt sollte den Patienten zunächst fragen, ob weitere Personen anwesend sind und ihn darauf hinweisen, dass die Video-Sprechstunde nicht aufgezeichnet werden darf. Danach berät er den Patienten so, wie er es auch in einem persönlichen Gespräch tun würde. Im Anschluss wird die Sprechstunde ordnungsgemäß beendet, indem sich beide Parteien von der Internetseite abmelden und der Arzt die Behandlung im Praxisverwaltungssystem (PVS) dokumentiert.

Gut zu wissen

Ärzte können die Sprechstunde per Video grundsätzlich bei allen Indikationen einsetzen, in denen sie es für therapeutisch sinnvoll erachten. Das geht auch, wenn der Patient zuvor noch nicht in der Praxis in Behandlung war. Sie kann zudem von allen Fachgruppen genutzt werden, mit Ausnahme der Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. 

Alle Informationen zur Abrechnung und Vergütung hat die KBV in einem Informationsblatt zusammengestellt.

Sie wollen mehr über die Video-Sprechstunde erfahren? In unserem Ratgeber "Digitalisierung in der Praxis I" haben wir weitere Hintergrundinformationen für Sie zusammengestellt.

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