Karriere als Arzt

Gehalt und Arbeitszeit
Wie viel verdient ein Arzt? Und welche Arbeitszeit hat er?

Um hier den Überblick zu behalten, bieten wir Ihnen eine klar strukturierte Übersicht der vom Marburger Bund veröffentlichten Gehaltstabellen für Unikliniken, kommunale Kliniken und private Klinikkonzerne sowie Hinweise zum Gehalt im ambulanten Bereich. Natürlich immer mit Angaben zur Arbeitszeit, Zuschlägen und Bereitschaftsdiensten.
Im stationären Bereich
Kommunale Krankenhäuser (VKA)
€ / Monat | gültig ab 01.10.2021
Assistenzarzt | Facharzt |
Oberarzt |
Lt. Oberarzt | |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 4.852,02 | 6.403,90 | 8.021,27 | 9.435,59 |
2. Jahr | 5.127,08 | - | - | - |
3. Jahr | 5.323,50 | - | - | - |
4. Jahr | 5.663,98 | 6.940,83 | 8.492,71 | 10.110,10 |
5. Jahr | 6.069,96 | - | - | - |
6. Jahr | 6.236,95 | - | - | - |
7. Jahr | - | 7.412,30 | 9.167,18 | - |
9. Jahr | - | 7.687,33 | - | - |
11. Jahr | - | 7.955,76 | - | |
13. Jahr | - | 8.224,22 | - | - |
Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
---|---|
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) |
Überstunden: 15 % Nachtarbeit: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags:
|
Bereitschaftsdienste |
Die tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; davon sind maximal acht Stunden Vollarbeit zulässig. Die tägliche Arbeitszeit kann an Wochenenden und Feiertagen auf bis zu 24 Stunden täglich verlängert werden, wenn ausschließlich Bereitschaftsdienste abgeleistet werden und dadurch für den Arzt mehr Wochenenden und Feiertage frei sind. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
Unikliniken
€ / Monat | gültig von 01.10.2020 bis 30.09.2021
Assistenzarzt | Facharzt | Oberarzt | Lt. Oberarzt | |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 4.841,95 | 6.390,60 | 8.004,59 | 9.416,03 |
2. Jahr | 5.116,40 | - | - | - |
3. Jahr | 5.312,43 | - | - | - |
4. Jahr | 5.652,24 | 6.926,43 | 8.475,07 | 10.089,04 |
5. Jahr | 6.057,34 | - | - | - |
6. Jahr | 6.215,35 | - | - | - |
7. Jahr | - | 7.396,91 | 9.148,09 | 10.624,85 |
9. Jahr | - | 7.661,27 | - | - |
11. Jahr | - | 7.805,40 | - | - |
13. Jahr | - | 8.004,59 | - | - |
€ / Monat | gültig von 01.10.2021 bis 30.06.2022
Assistenzarzt | Facharzt | Oberarzt | Lt. Oberarzt | |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 4.938,79 | 6.518,41 | 8.164,68 | 9.604,35 |
2. Jahr | 5.218,73 | - | - | - |
3. Jahr | 5.418,68 | - | - | - |
4. Jahr | 5.765,29 | 7.064,96 | 8.644,57 | 10.290,82 |
5. Jahr | 6.178,49 | - | - | - |
6. Jahr | 6.339,66 | - | - | - |
7. Jahr | - | 7.544,85 | 9.331,05 | 10.837,35 |
9. Jahr | - | 7.814,50 | - | - |
11. Jahr | - | 7.961,51 | - | - |
13. Jahr | - | 8.164,68 | - | - |
Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit | 42 Wochenstunden |
---|---|
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) |
Überstunden: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags:
|
Bereitschaftsdienste | Feiertagszuschlag bei Bereitschaftsdiensten: 25 %Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; davon sind maximal acht Stunden Vollarbeit zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst der Stufe I (= die Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes beträgt zwischen 0% und 25%) auf bis zu durchschnittlich 58 Stunden, mit Bereitschaftsdienst der Stufe II (= die Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes beträgt zwischen mehr als 25% und bis zu 49%) auf bis zu durchschnittlich 54 Stunden verlängert werden. Voraussetzung ist eine individuelle Zustimmung. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
Asklepios-Kliniken
€ / Monat | gültig ab 01.07.2022 bis 30.12.2022
Assistenzarzt | Facharzt | Oberarzt | Lt. Oberarzt | |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 4.930,00 | 6.500,00 | 8.145,00 | 9.565,00 |
2. Jahr | 5.215,00 | - | - | - |
3. Jahr | 5.420,00 | - | - | - |
4. Jahr | 5.745,00 | 7.045,00 | 8.610,00 | - |
5. Jahr | 6.160,00 | - | - | - |
6. Jahr | 6.320,00 | - | - | - |
7. Jahr | - | 7.510,00 | 9.040,00 | - |
9. Jahr | - | 7.795,00 | - | - |
11. Jahr | - | 8.055,00 | - | - |
13. Jahr | - | 8.225,00 | - | - |
Arbeitszeit
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
Helios-Kliniken
€ / Monat | gültig von 01.01.2022 bis 30.09.2022
Assistenzarzt | Facharzt | Oberarzt | Lt. Oberarzt | |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 5.052,93 | 6.516,71 | 8.316,99 | 9.651,69 |
2. Jahr | 5.181,99 | 6.581,24 | - | außertariflich |
3. Jahr | 5.376,82 | 6.710,27 | 8.368,85 | - |
4. Jahr | 5.765,20 | 7.060,72 | - | - |
5. Jahr | 5.958,78 | 7.254,28 | 8.688,14 | - |
6. Jahr | 6.218,14 | 7.384,59 | - | - |
7. Jahr | - | 7.643,94 | 9.007,44 | - |
8. Jahr | - | 7.967,81 | - | - |
9. Jahr | - | 8.032,33 | außertariflich | - |
10. Jahr | - | 8.096,85 | - | - |
11. Jahr | - | 8.225,90 | - | - |
12. Jahr | - | 8.291,67 | - | - |
Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) |
Überstunden: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags:
|
Bereitschaftsdienste | Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens acht Stunden Vollarbeit zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Mit individueller Zustimmung Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis durchschnittlich max. 60 Stunden. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
Rhön-Kliniken
€ / Monat | gültig ab 01.01.2022
Assistenzarzt | Facharzt | Oberarzt | Lt. Oberarzt | |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 4.709,00 | 6.052,00 | 7.654,00 | 8.777,00 |
2. Jahr | 4.995,00 | - | - | außertariflich |
3. Jahr | 5.194,00 | - | - | - |
4. Jahr | 5.468,00 | 6.551,00 | 7.985,00 | - |
5. Jahr | 5.716,00 | - | - | - |
6. Jahr | 5.925,00 | - | - | - |
7. Jahr | - | 7.063,00 | 8.417,00 | - |
9. Jahr | - | 7.312,00 | außertariflich | - |
11. Jahr | - | 7.622,00 | - | - |
13. Jahr | - | 7.791,00 | - | - |
Strukturzulage | 170,00 | 300,00 | 300,00/ ab 2. Jahr 400,00 |
400,00 |
Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) | Überstunden: 25 % Nachtarbeit (zwischen 20:00 und 6:00 Uhr): 22,5 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags: 35 % |
Bereitschaftsdienste | Zeitzuschlag bei Bereitschaftsdiensten: 25 % Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens acht Stunden Vollarbeit, – wenn alle Ärzte einer Abteilung zustimmen – zehn Stunden, zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Wenn hierbei Visitendienst geleistet wird, ist dieser vergütungstechnisch mit vier Stunden Vollarbeit anzusetzen. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
Sana-Kliniken
€ / Monat | gültig ab 01.07.2021
Assistenzarzt | Facharzt | Oberarzt | Lt. Oberarzt | |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 4.612,60 | 6.047,90 | 7.606,90 | 9.054,90 |
2. Jahr | 4.885,60 | - | - | - |
3. Jahr | 5.081,60 | - | - | - |
4. Jahr | 5.418,60 | 6.581,90 | 8.121,90 | 9.725,90 |
5. Jahr | 5.820,60 | - | - | - |
6. Jahr | 5.929,60 | - | - | - |
7. Jahr | - | 7.049,90 | 8.789,90 | - |
9. Jahr | - | 7.323,90 | - | - |
11. Jahr | - | 7.743,90 | - | - |
13. Jahr | - | 7.850,90 | - | - |
In Vergütung enth. fixe Ergebnisbeteiligung |
205,40 | 308,10 | 308,10 | 308,10 |
Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) | Überstunden: 25 % Nacharbeit: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags:
|
Bereitschaftsdienste | Zusätzliche Zeitzuschläge bei Bereitschaftsdiensten in Nachtstunden (25 % bzw. 40% ) und an Sonn- und Feiertagen (50%). Die tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens zehn Stunden Vollarbeit zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst.Mit individueller Zustimmung Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis durchschnittlich max. 64 Stunden. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
Tipp: Wenn Sie zum Beispiel nach 2 Jahren das Haus oder Fach wechseln sollten, wird die aktuelle Gehaltsstufe übertragen – das passiert allerdings nicht immer automatisch. Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Arbeitgeber Sie nicht wieder in Stufe 1 eingruppiert.
Für Chefärzte gibt es keine Gehaltstabellen. Sie werden immer außertariflich bezahlt und verhandeln ihr Gehalt selbst.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Was verdienen Sie? Der Gehaltsrechner des Marburger Bundes liefert Antworten.
Zum GehaltsrechnerIm ambulanten Bereich
Top aktuell: Studie zu Gehalt und Arbeitsumfeld angestellter Ärzte in der ambulanten Medizin
Das verdienen selbständige Ärzte
Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines selbständigen Facharztes liegt bei 196.000 Euro im Jahr (rund 16.300 Euro/ Monat).
Das Einkommen eines Arztes in selbständiger Tätigkeit errechnet sich durch den Jahresüberschuss seiner Praxis. Dieser differiert je nach Facharztrichtung, Praxisform, Region und Dauer der Selbständikeit zum Teil stark. Von dem Praxisüberschuss muss der Arzt noch Steuern, Altersvorsorge, Versicherungen und eventuelle Tilgungen bezahlen.
Wir als apoBank analysieren seit vielen Jahren das Existenzgründungsgeschehen sowie die Einnahmen- und Kostenstrukturdaten unserer Kunden. Die Daten werden jährlich erfasst und anonymisiert ausgewertet. Bei den abgebildeten Werten handelt es sich um Durchschnittsangaben, die als erste Richtwerte dienen können.
Welche Facharztrichtung passt zu Ihnen? Der Facharzt CheckUp liefert klare Empfehlungen.
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Weiter im Karrierekompass
Quellen
Oben aufgeführte Aussagen basieren auf eigenen Internetrecherchen, gültigen Tarifverträgen/Verordnungen sowie konsolidierten Erfahrungen unserer BeraterInnen aus zurückliegenden Kundengesprächen. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen folglich lediglich als erste Orientierungshilfe für die eigene Karriereplanung.
Über den Marburger Bund
Die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern öffentlicher und privater Träger richten sich vornehmlich nach den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes. In konfessionellen Krankenhäusern, vorwiegend also solchen der Caritas (katholische Kirche) oder der Diakonie (evangelische Kirche), kommen hingegen grundsätzlich keine Tarifverträge zur Anwendung. Allerdings orientieren sich auch die dortigen Arbeitsbedingungen im Wesentlichen an den Tarifverträgen des Marburger Bundes.
Die zwingende Anwendung des Tarifvertrages und seine Verbindlichkeit für das einzelne Arbeitsverhältnis hängen einerseits von der Tarifgebundenheit des jeweiligen Unternehmens ab, andererseits fordert das deutsche Arbeitsrecht aber auch die Mitgliedschaft des einzelnen Arbeitnehmers in der vertragsschließenden Organisation auf Arbeitnehmerseite. Im Falle der Ärztinnen und Ärzte ist dies der im Marburger Bund.
Er ist Europas größter Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und als einzige tariffähige Organisation für Ärztinnen und Ärzte erster Ansprechpartner für die Arbeitsbedingungen angestellter Ärztinnen und Ärzte.