Arbeiten und Studieren im Ausland


Karriere als Arzt

Als Arzt im Ausland arbeiten


Vom Auslandssemester bis zum richtigen Job

Auslandssemester als Medizinstudent

Wie bekomme ich einen Studienplatz?

Es gibt verschiedene Wege, sich als Medizin-Student für ein Semester im Ausland zu bewerben.

Grundsätzlich möglich

Auf eigene Faust Wunschuniversitäten kontaktieren und Aufenthalt mit der eigenen Studiengangberatung abstimmen.

Nachteil

Sehr hoher Bürokratieaufwand, da keine eingespielten Regularien zwischen Heim-Universität und Auslandsuniversität.

Empfehlenswerter

Das europäische ERASMUS-Programm: von der EU ins Leben gerufenes Förderprogramm, das finanziell unterstützt und durch Verträge zwischen den Universitäten den Austausch erleichtert.

Ablauf ERASMUS

Formular beim jeweiligen Erasmus/International-Office der Heim-Universität einreichen und sich aus einer Liste von anerkannten Partnerhochschulen eine Gruppe von Wunschkandidaten zusammenstellen.

Anerkennung

Durch das European Credit Transfer System (ECTS), ein durch ERASMUS entstandenes europaweites Instrument zur transparenten und einfacheren Übertragung von Studienleistungen, werden absolvierte Kurse unkomplizierter anerkannt.

Förderungsdauer

Maximale Gesamtdauer sind 24 Monate (im Staatsexamen; weitere 12 Monate im PhD). Voraussetzung ist in den meisten Fällen der Abschluss der ersten beiden Semester.

Sonstiges

Die ERASMUS-Netzwerke an den Gastunis fördern darüber hinaus einen schnellen Kontakt zu anderen Studierenden.

Nimmt die Wunschuniversität jedoch nicht am ERASMUS-Programm teil, sollte sich jeder dennoch ermutigt fühlen, die Dinge für sein Auslandssemester selbst in die Hand zu nehmen.

Anerkennung von Kursen: Was ist zu beachten?

Besonders der Bereich Medizin ist hinsichtlich der Anerkennung recht komplex.

Kooperationen zwischen den einzelnen Universitäten erleichtern zwar die Anerkennung der Studienleistungen, die Approbationsordnung im Ausland ist aber nicht dieselbe wie in Deutschland.

Das heißt,

  • Kurse werden in Deutschland möglicherweise nicht anerkannt, was dann eine Verlängerung der Studienzeit nach sich zieht.
  • ein Auslandssemester ersetzt nur selten ein ganzes Semester in Deutschland.


Denken Sie außerdem daran, sich rechtzeitig zu Themen wie Visum, Krankenversicherung, Impfungen etc. zu informieren. Hierbei ist das Auswärtige Amt gerne behilflich.

Wie finanziere ich mein Auslandssemester?

Ein weiterer Vorteil des ERASMUS-Programms ist das Thema Finanzierung. An den Partneruniversitäten fallen keine Studiengebühren an. Zusätzlich erhalten ERASMUS-Studierende je nach Zielland eine zusätzliche monatliche Unterstützung zwischen 150 Euro und 500 Euro.

Ein Blick in die Statuten der Länder empfiehlt sich daher in jedem Fall.

Für einen ersten Überblick empfehlen sich folgende Seiten:

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.)

myStipendium

Kürzere Auslandsstudien

Wem ein meist mindesten 3 Monate dauerndes Auslandssemester zu lang ist, der hat die Möglichkeit, eine medizinische Summer oder Winter School zu besuchen.

Unterschiedliche Organisationen bieten dabei ein- oder mehrwöchige medizinische Workshops und Lehrgänge in verschiedenen Ländern und Städten in Europa an.

Nützliche Informationen hierzu gibt es z.B. unter:

www.summerschoolsineurope.eu

www.charite.de

Famulatur im Ausland

Famulatur im Ausland - wird das anerkannt?

Die Famulatur, ein verpflichtendes Praktikum für Ärzte und Pharmazeuten, kann zu Teilen im Ausland absolviert werden.

Die Praktikumsdauer beträgt 4 Monate.

Für die Anrechnung der Auslandsfamulatur muss diese schriftlich bescheinigt werden (inkl. Namen des Famulanten, Einrichtung, Fachgebiet, Zeitraum der Famulatur und Unterschrift des ausbildenden Arztes).

Voraussetzungen für die Famulatur im Ausland

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einen Famulaturplatz im Ausland zu bekommen, an denen sich dann auch die Voraussetzungen orientieren:

Bundesvertretung für Medizinstudierende (Bvmd)
Die Internetseite enthält ausführliche Informationen sowie eine Länderliste. Auf die einzelnen Famulaturen muss sich der Studierende bewerben.

Voraussetzungen

  • Englischkenntnisse
  • bereits abgeleistete 4-wöchige Famulatur
  • abgeschlossenes 2. klinisches Semester


Die Bewerbung muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Antritt eingegangen sein.

Einfacher ist es, Partneruniversitäten der eigenen medizinischen Fakultät ausfindig zu machen und sich an bestehenden Austauschkooperationen zu beteiligen. Details zu den Teilnahmevoraussetzungen lassen sich dann von der Studienorganisation einholen.

Anerkennung von Zeugnissen - Was ist zu beachten?

Es gibt wenige klare Vorschriften zum Thema Anerkennung von Auslandspraktika i. S. d. Famulatur. Daher ist es besonders wichtig, sich im Vorhinein über die Anerkennung des Praktikums mit dem LPA (Landesprüfungsamt) abzustimmen.

Am sinnvollsten ist ein persönlicher Besuch beim LPA um abzuklären, welche Formulare und Schriften konkret für eine erfolgreiche Anerkennung benötigt werden. Diese können dann direkt aus dem Ausland mitgebracht werden.

Da bestimmte Bewerbungsfristen, wie z.B. bei der Bvmd, eigenhalten und viele Dokumente (z.B. Reisepass und Visum) beantragt werden müssen, empfiehlt es sich, schon ein Jahr im Voraus mit der Planung zu beginnen. Je nach Zielland macht auch ein Sprachkurs Sinn. Viele Universitäten bieten Crashkurse für Mediziner an.


Weitere Informationen und interessante Erfahrungsberichte:

https://www.scrubsmag.de/search/?search=Famulatur+im+Ausland

Alternativen im Ausland

Neben der Famulatur als Pflichtpraktikum oder dem PJ gibt es die Möglichkeit, freiwillige Praktika im Ausland zu absolvieren.

Dafür eignen sich z. B. Austauschprogramme wie das Score/Scope-Programm der IFMSA (International Federation of Medical Students Association):

Das „Score“ Programm hat einen eher wissenschaftlichen Fokus, das „Scope“-Programm zielt auf praktische Arbeit bei Heilberuflern ab.
Über die Internetseite der IFMSA kann man sich detailliert über die Programme informieren.

Die Länge der Praktika beträgt meist 4 Wochen. Die Stellen können weltweit in allen Partnerländern angetreten werden.

PJ im Ausland

Funktioniert das überhaupt?

Nach dem 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung folgt das Praktische Jahr (PJ). Dieser längste Teil der praktischen Ausbildung kann auch teilweise im Ausland absolviert werden.

Hierbei gibt es nur wenige, bundesweit geltende Vorschriften. Es ist daher zu empfehlen, sich vor der Planung des PJs bezüglich der einzureichenden Formulare und Bescheinigungen an das Landesprüfungsamt (LPA) zu wenden und sich dort auch die Anerkennung des PJs im Ausland im Vorhinein schriftlich bestätigen zu lassen.

In jeder Hinsicht wird das Arbeiten im Ausland erheblich die fachlichen und sozialen Kompetenzen fördern und zu einem einmaligen Erlebnis werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • vorklinischer und klinischer Teil des Studiums müssen mit 2. Staatsexamen abgeschlossen sein
  • Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis (bei Aufenthalt von mehreren Monaten, Abstimmung mit dem Konsulat)
  • Bescheinigung über erforderliche Sprachkenntnisse
     

Genauere Informationen liefert Ihnen der Deutscher Akademische Austauschdienst (DAAD).

Grundsätzlich

Seien Sie sich früh darüber im Klaren, wie lang Ihr PJ-Abschnitt im Ausland werden soll.
Für die Aufteilung der einzelnen Tertiale gibt es klare Vorgaben:
Es darf nur eines der drei Tertiale in 2 x 8 Wochen gesplittet werden. An einigen Universitäten ist dagegen keine Splittung möglich. Generell darf man Tertiale nur in der Konstellation Extern-Extern, Extern-Heimatuniversität oder Heimatuniversität-Extern splitten. Hier ist wieder eine genaue Absprache mit dem Dekanat wichtig.

Was ist zu beachten?

Wie finde ich eine Stelle?

Einige Universitäten führen Listen über Kliniken im Ausland, in welchen PJ-Tertiale in der Vergangenheit bereits genehmigt wurden. So kann man sich in der Regel hier auf eine reibungslose Anerkennung verlassen. Bei Häusern, die nicht auf der Liste stehen, ist eine Abklärung mit dem zuständigen Prüfungsamt im Voraus unbedingt zu empfehlen.

Ansprechpartner der Universitäten, mit denen die eigene Hochschule ein Partnerabkommen pflegt, sind beim akademischen Auslandsamt zu erfragen.

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (Bvmd):

Die Internetseite enthält ausführliche Informationen sowie eine Länderliste. Sie unterstützt auch bei der Suche nach einem PJ im Ausland.

Arbeiten im Ausland

Arbeiten innerhalb der EU

Welche Voraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich: Anerkennung der Approbation im Zielland.

Dies ist geregelt durch Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG. Ausländische Staatsangehörige und Inländer habend demnach die gleichen Zugangsvoraussetzungen zu demselben Beruf.


Zusätzlich fordern einige Länder

  • Nachweis über die Sprachkenntnisse
  • Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer
  • Genehmigungen für eine Niederlassung (mit den jeweiligen Behörden abzuklären)
     

Durch (online) Beantragung des „Europäischen Berufsausweises“ kann dieser Prozess noch beschleunigt werden.

Sollte sich eine Behörde einmal nicht an das EU-Recht halten und Sie somit mit weiteren Hindernissen konfrontiert werden, kann Ihnen das SOLVIT-Netzwerk helfen.

Arbeiten außerhalb der EU

Welche Voraussetzungen gibt es?

In Ländern außerhalb der EU wird im Einzelfall über die Anerkennung der Approbation entschieden. In den meisten Fällen müssen allerdings entsprechende Examen des Ziellandes nachgeholt werden.

Außerdem sind in den meisten Ländern Sprachnachweise bzw. Sprachkurse zwingend erforderlich. Das Zielland muss also im Vorfeld immer kontaktiert werden, um die Voraussetzungen zur Berufszulassung zu klären.

Die Bundesärztekammer stellt dazu eine Adressliste für nicht-EU-Länder bereit.

Wie finde ich eine Stelle?

Freie Stellen sind in der Regel in nationalen Ärzteblättern, den nationalen Tageszeitungen bzw. auf den Websites der großen Krankenhäuser zu finden.

Auch das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht Stellen im Ausland.

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit kann ebenfalls eine Anlaufstelle sein.

Wenn das Wunschland schon feststeht, können auch direkt über die Standeskanäle der entsprechenden Länder Informationen eingeholt werden.

Versorgungswerk und gesetzliche Rentenversicherung

Rentenansprüche Versorgungswerk

Bei einem Wechsel ins Ausland

  • endet Mitgliedschaft im Versorgungswerk
  • bleiben bereits bestehende Rentenansprüche bestehen
  • ist freiwillige Mitgliedschaft/ Beitragszahlung in Versorgungswerk möglich
  • ist nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft für freiwillige Mitgliedschaft Antrag zu stellen und Mindestbeitrag zu zahlen
     

In jedem Fall ist aber eine Beratung durch das entsprechende Versorgungswerk zu empfehlen.

Da die Beiträge nicht von der Steuer absetzbar sind, wenn man nicht in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, Rentenleistungen aber eventuell voll steuerpflichtig sind (abhängig vom Land in dem Sie die Rente beziehen), ist eine private Rentenversicherung eine interessante Alternative, um für das Alter ein ausreichendes Einkommen aufzubauen. Bei Fragen zur Besteuerung von Renteneinkünften im Ausland sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.


Rentenansprüche gesetzliche Rentenversicherung

Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist es deutschen Staatsbürgern, die ins Ausland gehen, möglich, einen freiwilligen Beitrag zu zahlen. Wenn Sie schon in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, aber die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren noch nicht erreicht haben, können freiwillige Zahlungen Sinn ergeben. Sind einmal 5 Jahre Versicherungszeit erreicht, gelten die Ansprüche als unverfallbar. Kunden, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können sich eventuell nach besonderen Übergangsvorschriften oder nach sogenannten über- und zwischenstaatlichen Regelungen freiwillig versichern. In beiden Fällen ist aber eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung zu empfehlen.

Liegt in Deutschland keine Einkommenssteuerpflicht vor, können die Beiträge nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die Rentenleistungen sind aber eventuell voll zu versteuern (ausschlaggebend ist das Land des Rentenbezugs). Daher empfiehlt sich eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht, durch die für das Alter ein ausreichendes Einkommen aufgebaut werden kann. Fragen Sie zur Besteuerung von Renteneinkünften im Ausland Ihren Steuerberater.

Weiterbildung im Ausland

Welche Voraussetzungen gibt es?

Für die Weiterbildung im Ausland gelten ähnliche Grundsätze wie für die Anerkennung der Approbation.

Für eine eventuelle Anrechenbarkeit von im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Weiterbildungszeit mindestens sechs Monate
  • besuchtes Haus ist weiterbildungsbefugt
  • angemessene Bezahlung
  • Inhalte der Weiterbildungsord­nung (WBO) möglichst die gleichen wie die der eigenen zuständigen Landesärztekammer
     

Eine verbindliche Einschätzung über die Anrechenbarkeit der Weiterbildungszeiten im Ausland kann im Voraus nicht gegeben werden. Das heißt, nach dem Auslandsaufenthalt muss also immer die zuständige Landesärztekammer kontaktiert werden. Diese prüft dann im Einzelfall, ob die Weiterbildungszeiten angerechnet werden können.

Die Länderliste der Bundesärztekammer listet die zuständigen nationalen Behörden der europäischen Länder auf.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Im Vorfeld wichtig

  • die jeweilige Landesärztekammer und Behörde im Zielland kontaktieren (um sich im Speziellen über Regularien und Richtlinien zu informieren)
  • Quereinstieg während der Weiterbildung meistens nicht möglich (beziehungsweise müssen viele Prüfungen nachgeholt werden)
     

Kernpunkt ist der Nachweis der Gleichwertigkeit.

Um diesen Nachweis zu erbringen, empfiehlt es sich dringend, einen Austausch zur Kammer und den zuständigen Prüfbehörden herzustellen. Denn die garantierte Anerkennung der Weiterbildung kann erst nach der eigentlichen Weiterbildungszeit im Ausland erfolgen.

Die Bundesärztekammer stellt für einige ausgewählte Länder eine Liste zusammen, die die jeweiligen Ansprechpartner auflistet.

Der Umfang, Inhalt, und Art der Weiterbildung kann aus §4 der MWBO entnommen werden. An diesen Vorgaben muss sich die Ausbildung im Ausland orientieren.

Freiwilligenarbeit im Ausland

Möglichkeiten

Wer als Mediziner den Wunsch hat, sein erworbenes Wissen für einen guten Zweck einzusetzen und Menschen in Notlagen zu helfen, kann damit einen äußerst wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten.

Wer sich für einen solchen Einsatz entscheidet, steht vor der Wahl:

Entwicklungshilfe oder humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe setzt in akuten Krisen- oder Katastrophengebieten an.

Aktionsfelder:

  • Soforthilfe
  • Nothilfe
  • Übergangshilfe
  • Katastrophenvorsorge
     

Entwicklungshilfe beginnt nach der Übergangshilfe.

Ansatzpunkte:

Langfristige Kooperationen zwischen

  • Staat
  • Einheimischen
  • Hilfsorganisationen

Rahmenbedingungen

Humanitäre Hilfe: Ärzte ohne Grenzen ist eine medizinische Organisation, die sich für eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung in den Ländern einsetzt, in denen das Überleben der Menschen dort gefährdet ist. Die Organisation sucht laufend freiwillige Mediziner, die in den Krisengebieten medizinische Hilfe leisten.

Potentielle Freiwillige müssen für einen erfolgreichen Einsatz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es sollte nicht unterschätzt werden, dass die Tätigkeiten oft unter schwierigen und kräftezehrenden Bedingungen stattfinden.

Die Bewerber müssen

  • approbiert sein
  • über mindestens zwei Jahre klinische Berufserfahrung verfügen 
  • einen Tropenkurs absolviert haben
  • mindestens 9 Monate Zeit einplanen können
  • im besten Fall bereits im Ausland tätig gewesen sein
     

Auf der Webseite der Ärzte ohne Grenzen können detaillierte Informationen eingesehen werden.
 

Aktive Entwicklungshilfe, in Form von Mitarbeit in der medizinischen Versorgung zu leisten, ist für die Einheimischen von großer Bedeutung und jederzeit willkommen

German Doctors ist eine ärztliche Hilfsorganisation, die weltweit tätig ist. Ziel ist es, in Ländern, in denen die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung schlecht ist, eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Präventivmaßnahmen wie Hygieneschulungen oder die Ausbildung Einheimischer stehen hier an erster Stelle. Die Organisation sucht laufend freiwillige Mediziner, die in den Ländern Hilfe leisten. In der Regel dauert der Einsatz 6 Wochen.

Auf der Webseite der German Doctors können detaillierte Informationen eingesehen werden.

Top-Länder

Österreich

Das macht Österreich für deutsche Ärzte attraktiv:

  • hohe Lebensqualität
  • vorteilhafte Unterschiede zum deutschen Gesundheitssystem
  • keine Budgetierung
  • kein Honorarverteilungsmaßstab
  • geringe Bürokratie
  • Therapieentscheidungen können unabhängig zwischen Arzt und Patient getroffen werden
  • tiefe Arzt-Patienten Beziehung
  • sehr gute Einstellungschancen
  • deutsche Ärzte sind wegen der guten Ausbildung gerne gesehen
  • liberale Regelungen bei zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten
     

Viele deutsche Ärzte in Österreich betreiben, neben ihrer Tätigkeit in einer großen Klinik, eine kleine Praxis, in der sie Patienten gegen Privatliquidationen behandeln. So kann das Einkommen, welches im Durchschnitt unter dem Gehalt in Deutschland liegt, erheblich aufgebessert werden.

Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich stellt die österreichische Ärztekammer zusammen. Er kann hier eingesehen werden. Die Ärztekammer ist auch für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Arzt zuständig.

Schweiz

In der Schweiz werden Ärzte schon lange aus dem Ausland rekrutiert. Jährlich kommen zwei Drittel der Ärzte, die in der Schweiz ihre Zulassung neu erhalten, aus dem Ausland. Die Schweiz bietet also sehr gute Chancen für Ärzte aus dem Ausland.

Das macht die Schweiz für deutsche Ärzte attraktiv:

  • ein im Schnitt 33 Prozent höheres Gehalt als in Deutschland
  • Steuervorteile
  • attraktive Arbeitsbedingungen
  • keine Budgetierung bei der Abrechnung
  • deutlich geringerer administrativer Aufwand als in anderen Ländern
     

Die Lebenshaltungskosten sind in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland allerdings um 58% höher. Dies sollte in alle Überlegungen mit einfließen.

Weiterführende Informationen über das Leben als Arzt in der Schweiz können unter dem Portal Arzt-in-der-Schweiz eingesehen werden. Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ist die nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Antragsformulare findet man auf der Internetseite.

USA

Die USA ist für Ärzte vieler Länder ein interessantes Ausreiseziel. Seit Jahrzehnten herrscht dort Ärztemangel, vor allem in den ländlichen Gebieten. Die Voraussetzungen, hier eine Stelle zu finden, sind also gut.

Ärzte in den USA können, verglichen mit den europäischen Gehältern, mit Top-Gehältern rechnen. Im Durchschnitt kann ein Facharzt hier mit 285.187 Euro pro Jahr rechnen. Das Gehalt ist, neben der Landschaft und kulturellen Vielfalt, für viele ein Argument für das Auswandern in die USA.

Jedoch sind die Anforderungen, die die USA Ärzten aus dem Ausland auferlegt, besonders hoch. Sowohl in bürokratischer Hinsicht als auch durch hohe Kosten für Kurse und Prüfungen.

Jeder Arzt, der in den USA arbeiten will, muss dort jedoch noch eine fachärztliche Ausbildung (residency) durchlaufen und dies unabhängig davon, wieviel Erfahrung er aus seinem Heimatland vorweisen kann. Voraussetzungen für die Facharztausbildung ist zum einen das "Educational Commission for Foreign Medical Graduates" (ECFMG) Zertifikat und die "United States Medical Licensing Examination" (USMLE).

Das ECFMG-Zertifikat bescheinigt die Äquivalenz des ausländischen Studiums mit US-amerikanischen Standards. Im Vorfeld kann kostenlos mit dem ECFMG kommuniziert werden, um z. B. Examenszeugnisse online gegenüber ECFMG zu verifizieren. Details findet man unter www.ecfmg.org. Die USMLE ist erforderlich, um in den USA als Arzt ohne Aufsicht praktizieren zu können. Grob erklärt handelt es sich um verschiedenen Prüfungen, die teilweise auch in Deutschland abgelegt werden können. Ein Teil der Prüfungen muss jedoch in den USA abgelegt werden. Nähere Informationen über diese Examina sind unter www.usmle.org zu finden.

Zudem benötigt man für die Zeit der Facharztausbildung ein Visum, wenn keine Greencard oder ein amerikanischer Pass vorliegen.

Die Residency-Stellen werden in der Regel immer zum 1. Juli eines jeden Jahres besetzt. Die Bewerbungsphase startet immer zum 1. Juli des Vorjahres und läuft bis zum „Match Day“ Mitte März. Ab dem 1. September können die Residency-Programme erhaltene Bewerbungen einsehen und Bewerber einladen. Es empfiehlt sich, die Bewerbung bis zu diesem Zeitpunkt pünktlich und vollständig abgeschickt zu haben, da in der Regel alle Einladungen zu Gesprächen in den ersten Septemberwochen vergeben werden. Eine Liste aller akkreditierten Residency-Programme kann bei FREIDA Online eingesehen werden. Die Chance auf eine Stelle hängt stark vom Fachgebiet ab. In den hochbezahlten Fächern ist es als ausländischer Arzt in der Regel sehr schwierig, eine Stelle zu bekommen.

Um als Arzt in den USA tätig sein zu dürfen, bedarf es außerdem zusätzlich einer Berufslizenz; allerdings erst mit Ende der Facharztausbildung. Das Verfahren zum Erhalt der endgültigen Lizenz ist erneut sehr komplex. Es lohnt sich daher darüber nachzudenken, den kostenpflichtigen "Federation Credentials Verification Service" (FCVS) in Anspruch zu nehmen. Dieser sammelt alle Berufsnachweise und sendet diese nach Aufforderung an die zuständige Behörde oder Arbeitgeber.

Absicherung

Private Absicherung

Welche Versicherungsprodukte sind für einen temporären oder dauerhaften Auslandsaufenthalt sinnvoll?

Das liegt vor allem an Ihrer persönlichen Situation. Zwei Themen sind jedoch besonders wichtig, da die gesetzliche Absicherung im Ausland eventuell nicht ausreicht:

  • Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) und
  • private Altersvorsorge
     

Kommt eine Familie hinzu, ist auch das Thema Todesfallabsicherung relevant. Im Leistungsfall sollten über die Versicherungssumme anfallende einmalige Kosten und die Wahrung des Lebensstandards der Hinterbliebenen abgedeckt werden können.

Dabei ist zu beachten, ob die in Deutschland abgeschlossene Versicherung auch im Ausland Schutz bietet und ob ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz im Ausland besteht.

Bei unserem Versicherungspartner DÄV haben Sie im Rahmen der BU und Todesfallabsicherung grundsätzlich einen weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Befristung. Eine Änderung der Postanschrift ist der DÄV jedoch unverzüglich anzuzeigen. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte der DÄV zudem ein Zustellungsbevollmächtigter im Inland benannt werden. Daneben sind bedingungsmäßige Leistungseinschränkungen bzw. -ausschlüsse zu beachten (beispielsweise im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen).

Bei unserem Versicherungspartner R+V haben Sie im Rahmen der Berufsunfähigkeits- und der Todesfallabsicherung grundsätzlich einen weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Befristung. Es sind aber bedingungsgemäße Leistungseinschränkungen bzw. -ausschlüsse zu beachten. So kann z. B. ein Aufenthalt in einem Krisengebiet ein Ausschlusskriterium darstellen. Deshalb ist vor einem Umzug ins Ausland eine individuelle Abstimmung zu empfehlen.

Unter Umständen ergeben sich aufgrund lokaler Besonderheiten weitere landesspezifische notwendige Absicherungen (z.B. Berufshaftpflicht). Klären Sie daher unbedingt vor Ort ab, ob es weitere spezifische oder gesetzliche Anforderungen für spezielle Absicherungen gibt.

Prämienzahlung

Klären Sie im Vorfeld ab, ob die Zahlung der Prämie (Versicherungsbeitrag) von einem deutschen Konto erfolgen muss, oder ob Überweisungen / Lastschriften auch von einem ausländischen Konto erfolgen können. Beachten Sie, dass bei der Abwicklung über ein ausländisches Konto Gebühren anfallen können.

Anders als bei unserem Versicherungspartner R+V muss bei unserem Partner Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) die Zahlung der Prämie grundsätzlich über ein deutsches Konto abgewickelt werden. Da es aber bei beiden Versicherungen Ausnahmen bezogen auf das gewählte Aufenthaltsland gibt, ist eine individuelle Abstimmung vor Abreise zu empfehlen.

Auslandsreisekrankenversicherung

ie gesetzliche oder private Krankenversicherung deckt nicht immer alle Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bei unvorhersehbaren Krankheitsfällen oder Unfallfolgen im Ausland ab. Daher ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen.

Wer sein Studentenkonto bei der apoBank hat, bekommt mit der Auslandsreisekrankenversicherung sogar diesen wichtigen Baustein zur Absicherung frei Haus. Die Versicherung enthält ein genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schutzpaket.

Infos zur Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten

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