Verschiedene Niederlassungsformen


Vorzüge und Unterschiede, Chancen und Möglichkeiten

Niederlassungsformen


Viele Wege in die Niederlassung

Jüngeren Heilberuflern bietet sich heutzutage eine Vielzahl geeigneten Weg in die eigene Niederlassung. Neben der vollen Zulassung und den typischen Praxisformen (Einzelpraxis und Berufsausübungsgemeinschaft) nutzen sie die Chancen, die sich zur Flexibilisierung der eigenen Tätigkeit bieten.

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Testfrage: Was bedeutet Teilzulassung?

Welche Antwort haben Sie im Gründer CheckUp angekreuzt? Oder sind Sie bei dieser Frage im Gründer CheckUp unsicher geworden?

Der Gesetzgeber hat 2007 die Niederlassungsformen für (Zahn-) Ärzte um eine zusätzliche Option erweitert. Das Minimum für die wöchentlich abzuhaltenden Sprechstunden hat sich reduziert. Wissen Sie, wieviele Stunden es tatsächlich sind?

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Infokasten: Wussten Sie schon?

Jeder kennt den Fachbegriff "Jobsharing". Aber wissen Sie, wie Jobsharing für Ärzte aussehen kann? Können Sie erläutern, was sich hinter "Job-Sharing für Junior-Partner" verbirgt?

Wann kommt Job-Sharing in Betracht? Wussten Sie, dass man quasi auf der Zulassung des bereits zugelassenen Praxisinhabers arbeitet?

Hier der Hinweis aus dem Gründer CheckUp-Tool:

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Was bedeutet "Planungsbereich"?

Kennen Sie sich mit den NAchfolgeregelungen im Planungsbereich aus? Auch dazu wurden im Gründer CheckUp Fragen gestellt.

Wenn Sie dazu mehr erfahren wollen: Teilzulassung, ÜBAG, Teil-BAG, Nebentätigkeit, Entlastungs-Assistent, Job-Sharing - die ganze Vielfalt der Niederlassungformen - dann informieren Sie sich auf unseren Gründerseiten.

Der Film: Niederlassungsformen

Existenzgründung: Welche Möglichkeiten bieten sich Ärzten? - Was Sie schon immer über Entlastungs-Assistent, Einzelpraxis, Job-Sharing, BAG oder Teilzulassung wissen wollten.
Übersichtlich erläutert im Erklärfilm der apoBank
Nach abgeschlossener Facharztausbildung kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden. Wie geht es weiter?
Im Erklärvideo: Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

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