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Sonstige Überweisungen (Ausland) und grenzüberschreitende Überweisungen

Im Zuge der Globalisierung gewinnt der Auslandszahlungsverkehr - also die sonstigen Überweisungen ins Ausland - an Bedeutung. Mit der apoBank sind Sie auch international gut im Geschäft.

Hier Ihre Vorteile
  • Weltweit perfekt vernetzt dank unserem Partner
  • Bis 12.500 Euro in allen gängigen Währungen überweisen (höhere Zahlungen müssen bei der Deutschen Bundesbank angemeldet werden)
  • Vielfalt von Zahlungsmöglichkeiten (Online, Scheck, Beleg)
  • Schnelle Abwicklung
  • Geringe Kosten

Landesbestimmungen beachten

Welche Besonderheiten sind beim Zahlungsverkehr in andere Länder zu beachten?

Leitfaden für sonstige Überweisungen (Ausland)

Grundsätzlich bietet das Online-Banking der apoBank alle Währungen zur Auswahl bei der Erfassung einer Überweisung ins Ausland an, dazu gehören auch sogenannte „Exotenwährungen“ wie z.B.

AED / BRL / BWP / CLP /  CNY / IDR / ILS / LBP / MXN / RUB u.a.

Allerdings sind dabei regelmäßig vom Zielland abhängige Besonderheiten zu beachten. Ebenso können sich politische Veränderungen oder die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen kurzfristig auf die Zahlungsmöglichkeiten auswirken.

Bitte erkundigen Sie sich vor Auftragserteilung, ob und unter welchen Auflagen Zahlungen in Exotenwährungen ausgeführt werden können oder nicht.

Prüfung von Finanztransaktionen auf Embargo- und Terrorismusverdacht

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen.

Diese Verordnungen gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Zuwiderhandlungen gegen die Embargo- und Sanktionsbestimmungen werden mit hohen Strafen sowohl gegen die Kunden sowie den Zahlungsverkehrsdienstleister geahndet.

Das Embargo trifft Banken weltweit – zum Beispiel in Dubai, den Arabischen Emiraten, und auf den Bahamas – aber auch Organisationen und Unternehmen, etwa in den USA, in Schweden und in der Schweiz. Durch für die heute im Geschäft üblichen weit verzweigten Finanzierungssysteme besteht die Gefahr, an irgendeiner Stelle dieser Finanzkette eine namentlich genannte Person oder Organisation einzubinden und damit einen Embargoverstoß zu begehen.

Auffällige Namensähnlichkeiten mit sanktionierten Personen/Gruppen werden geprüft und müssen ggf. mit dem Kunden zwecks Ausschluss eines eventuellen „Terrorismusverdachts“ geklärt werden. Sanktionen können aber auch beinhalten, dass die ausführende Bank den vollständigen Datensatz des Zahlungsempfängers benötigt.

Alle übermittelten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weiter vermittelt.

Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen: Bitte unterstützen Sie Ihren Zahlungsverkehrsdienstleister bei der Ausübung seiner Pflichten.