Hier Ihre Vorteile
Sonstige Überweisungen (Ausland) und grenzüberschreitende Überweisungen
Hier Ihre Vorteile
- Weltweit perfekt vernetzt dank unserem Partner
- Bis 12.500 Euro in allen gängigen Währungen überweisen (höhere Zahlungen müssen bei der Deutschen Bundesbank angemeldet werden)
- Vielfalt von Zahlungsmöglichkeiten (Online, Scheck, Beleg)
- Schnelle Abwicklung
- Geringe Kosten
Landesbestimmungen beachten
Welche Besonderheiten sind beim Zahlungsverkehr in andere Länder zu beachten?
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Australien
Bei Überweisungen nach Australien muss unbedingt die vollständige Adresse des Auftraggebers genannt werden. Postfachnummern sind nicht erlaubt und führen zur Rückgabe der Zahlung. -
Brasilien
Jeder Kontoinhaber/Zahlungsempfänger hat vor Verbuchung von Zahlungseingängen aus dem Ausland auf seinem Konto bei seiner kontoführenden Filiale in Brasilien ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular auszufüllen und zu unterschreiben.
Gutschriften, für die in Brasilien keine Erklärungen vorliegen, werden nach drei Monaten an den Auftraggeber der Zahlung retourniert. -
China
Zahlungen in EUR und USD üblich.
Zahlungen in CNY:- nicht an Privatpersonen (es muss ein Waren-/Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegen)
- Begünstigter muss ein Mainland Designated Enterprise (MED) sein
- nur zu Lasten EUR-Konto (CNY-Konten werden von der WGZ nicht eröffnet)
Zahlungen in CNH:- es muss kein Waren-/Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegen
- Eröffnung von Währungskonten in CNH möglich generell:
Die Adresse des Begünstigten muss eindeutig sein (Schreibweise des Namens) sonst werden die Zahlungen wieder retourniert. Hier greift in China die automatische Kontoanrufprüfung bereits bei minimalen Abweichungen.
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Indien
Keine Scheckausstellung in INR (auch nicht Swift-to-Cheque).
Bei Zahlungen nach Indien muss der vollständige Name, die Anschrift und Kontonummer des Auftraggebers sowie der Verwendungszweck in englischer Sprache angegeben werden.
Die indischen Banken sind verpflichtet, die Verwendungszweckangaben an die Reserve Bank of India zu melden, die eingehende Zahlungen einer speziellen Überwachung und Bearbeitung unterworfen hat. -
Island
Bei Zahlungsaufträgen in ISK nach Island benötigt der Empfänger eine Genehmigung der Central Bank of Iceland. Die entsprechende Genehmigungsnummer muss im Zahlungsauftrag mit angegeben werden. -
Jordanien
Gemäss der jordanischen Zentralbank muss bei Zahlungen nach Jordanien ein vierstelliger 'purpose code' im Verwendungszweck (Feld 70) von der auftraggebenden Stelle mitgeliefert werden.
Eine PDF-Liste mit allen verfügbaren Codenummern können Sie hier herunterladen.
Sollte der 'purpose code' bei einer Zahlung fehlen, kann es zu gebührenpflichtigen Nachfragen oder auch zu Rückgaben der Zahlungen kommen. -
Kanada
Es wird empfohlen Überweisungen nach Kanada immer mit Bankcode vorzunehmen der sich wie folgt zusammensetzt: - Bankcode 3-stellig und Filialcode 5-stellig
- Erfassung in GenoPago: Zuerst immer eine 0 dann der 3-stellige Bankcode danach der
- 5-stellige Filialcode auch Transitnummer genannt.
Nachfolgend die Bankcodes der wichtigsten kanadischen Banken:- 001 Bank of Montreal
- 002 Scotiabank/The Bank of Nova Scotia
- 003 Royal Bank of Canada
- 004 The Toronto-Dominion Bank
- 006 National Bank of Canada
- 010 Canadian Imperial Bank of Commerce (CIBC)
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Mexico
Bei Zahlungen nach Mexiko ist die Kontonummer immer in Form des CLABE (Clave Bancaria Estandarizada) anzugeben. Der CLABE wird auf den Kontoauszügen angedruckt und besteht aus 18 Stellen. -
Russland
Zahlungsaufträge nach Russland in EUR oder RUB (Rubel) zu Gunsten eines Rubel-Kontos müssen ein Codewort im Verwendungszweck des Auftrags beinhalten. Ob das Konto des Begünstigten ein Rubelkonto ist erkennen Sie daran, dass die Kontonummer aus 20 Stellen besteht und an der 6. - 8. Stelle die Zahlen "810" stehen hat. -
Sri Lanka
Gemäß lokalen behördlichen Vorgaben muss bei Zahlungen nach Sri Lanka immer ein Verwendungszweck angegeben werden.
Fehlt der Verwendungszweck kann es zu Verzögerungen und/oder Nachfragen kommen. -
Thailand
Bei Kundenzahlungen nach Thailand ist die Angabe eines aussagefähigen Verwendungs-zwecks vorgeschrieben. Geben Sie daher bei Zahlungen den Verwendungszweck immer vollständig und in englischer Sprache an. ‚Bekannt‘ bzw. ‚known‘ reicht nicht aus. -
Ukraine
Bei Zahlungen an Privatpersonen in der Ukraine darf nach ukrainischen Bestimmungen das Feld Verwendungszweck keine Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten oder Investitionen stehen. Nach Informationen unserer Korrespondenzbank sind nur die folgenden Informationen erlaubt:
'salary', 'wages', 'prize', 'bonus' oder 'honorarium'.
Bei fehlendem oder falschem Verwendungszweck kann es zu Nachfragen und dadurch zu Verzögerungen und erhöhten Kosten kommen. -
USA
Zahlungen nur in USD üblich, in Ausnahmen auch in EUR.
Bei EUR-Aufträgen sollten Sie unbedingt mit Ihrem Geschäftspartner abklären, ob der Begünstigte in den USA tatsächlich ein EUR –Konto unterhält. Leiten Sie uns die Zahlung dann bitte mit dem Vermerk „Empfängerkonto in EUR“ in der Mitteilung an Empfänger weiter. -
Vereinigte Arabische Emirate
Ab dem 29.09.2017 benötigen Zahlungen in AED einen 3-Stelligen Purpose Code (Verwendungszweck).
Die Angabe des Purpose Code wird dann ab dem 01.01.2018 verpflichtend für alle Zahlungen mit Empfängerland AE, unabhängig von der Währung.
Sollte der 'purpose code' bei einer Zahlung fehlen, kann es zu gebührenpflichtigen Nachfragen oder auch zu Rückgaben der Zahlungen kommen.
Eine PDF-Liste mit allen verfügbaren Codenummern können Sie hier herunterladen.
Leitfaden für sonstige Überweisungen (Ausland)
Grundsätzlich bietet das Online-Banking der apoBank alle Währungen zur Auswahl bei der Erfassung einer Überweisung ins Ausland an, dazu gehören auch sogenannte „Exotenwährungen“ wie z.B.
AED / BRL / BWP / CLP / CNY / IDR / ILS / LBP / MXN / RUB u.a.
Allerdings sind dabei regelmäßig vom Zielland abhängige Besonderheiten zu beachten. Ebenso können sich politische Veränderungen oder die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen kurzfristig auf die Zahlungsmöglichkeiten auswirken.
Bitte erkundigen Sie sich vor Auftragserteilung, ob und unter welchen Auflagen Zahlungen in Exotenwährungen ausgeführt werden können oder nicht.
AED / BRL / BWP / CLP / CNY / IDR / ILS / LBP / MXN / RUB u.a.
Allerdings sind dabei regelmäßig vom Zielland abhängige Besonderheiten zu beachten. Ebenso können sich politische Veränderungen oder die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen kurzfristig auf die Zahlungsmöglichkeiten auswirken.
Bitte erkundigen Sie sich vor Auftragserteilung, ob und unter welchen Auflagen Zahlungen in Exotenwährungen ausgeführt werden können oder nicht.
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Ebenso findet der IBAN neben Europa auch weltweit eine zunehmende Verbreitung. In nachfolgende Länder außerhalb von Europa ist die Angabe daher mittlerweile verpflichtend:
- Bahrain (BH) 22-stellig
- Israel (IL) 23-stellig
- Jordanien (JO) 30-stellig
- Katar (QA) 29-stellig
- Kuwait (KW) 30-stellig
- Libanon (LB) 28-stellig
- Moldawien (MD) 24-stellig
- Palästina (PS) 29-stellig
- Pakistan (PK) 24-stellig
- Saudi Arabien (SA) 24-stellig
- Tunesien (TN) 24-stellig
- Türkei (TR) 26-stellig
- Vereinigte Arabische Emirate (AE) 23-stellig
- Weißrussland (BY) 28-stellig (ab Juli 2017)
Prüfung von Finanztransaktionen auf Embargo- und Terrorismusverdacht
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen.
Diese Verordnungen gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Zuwiderhandlungen gegen die Embargo- und Sanktionsbestimmungen werden mit hohen Strafen sowohl gegen die Kunden sowie den Zahlungsverkehrsdienstleister geahndet.
Das Embargo trifft Banken weltweit – zum Beispiel in Dubai, den Arabischen Emiraten, und auf den Bahamas – aber auch Organisationen und Unternehmen, etwa in den USA, in Schweden und in der Schweiz. Durch für die heute im Geschäft üblichen weit verzweigten Finanzierungssysteme besteht die Gefahr, an irgendeiner Stelle dieser Finanzkette eine namentlich genannte Person oder Organisation einzubinden und damit einen Embargoverstoß zu begehen.
Auffällige Namensähnlichkeiten mit sanktionierten Personen/Gruppen werden geprüft und müssen ggf. mit dem Kunden zwecks Ausschluss eines eventuellen „Terrorismusverdachts“ geklärt werden. Sanktionen können aber auch beinhalten, dass die ausführende Bank den vollständigen Datensatz des Zahlungsempfängers benötigt.
Alle übermittelten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weiter vermittelt.
Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen: Bitte unterstützen Sie Ihren Zahlungsverkehrsdienstleister bei der Ausübung seiner Pflichten.
Diese Verordnungen gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Zuwiderhandlungen gegen die Embargo- und Sanktionsbestimmungen werden mit hohen Strafen sowohl gegen die Kunden sowie den Zahlungsverkehrsdienstleister geahndet.
Das Embargo trifft Banken weltweit – zum Beispiel in Dubai, den Arabischen Emiraten, und auf den Bahamas – aber auch Organisationen und Unternehmen, etwa in den USA, in Schweden und in der Schweiz. Durch für die heute im Geschäft üblichen weit verzweigten Finanzierungssysteme besteht die Gefahr, an irgendeiner Stelle dieser Finanzkette eine namentlich genannte Person oder Organisation einzubinden und damit einen Embargoverstoß zu begehen.
Auffällige Namensähnlichkeiten mit sanktionierten Personen/Gruppen werden geprüft und müssen ggf. mit dem Kunden zwecks Ausschluss eines eventuellen „Terrorismusverdachts“ geklärt werden. Sanktionen können aber auch beinhalten, dass die ausführende Bank den vollständigen Datensatz des Zahlungsempfängers benötigt.
Alle übermittelten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weiter vermittelt.
Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen: Bitte unterstützen Sie Ihren Zahlungsverkehrsdienstleister bei der Ausübung seiner Pflichten.