Eine Analyse der apoBank

Zahnärztliche Praxisgründungen
Gründungsverhalten von Zahnärzten 2022

Trotz jährlicher Schwankungen ist der Trend zu steigenden Praxisinvestitionen bei der Einzelpraxisneugründung seit Jahren ungebrochen. 2022 haben Existenzgründer für eine Neugründung im Schnitt 755.000 Euro investiert.

Der differenzierte Blick auf die Geschlechter zeigt, dass sowohl Frauen als auch Männer deutliche Präferenzen zur Einzelpraxisniederlassung haben. Es fällt jedoch auf, dass die Kooperationsquote durchgehend (insbesondere 2022) bei den Existenzgründern höher ausfällt, als bei den Existenzgründerinnen.
Praxisübernahme: Die Kaufpreise stagnieren, aber die Investitionen steigen weiter
Der Trend ist ungebrochen: Die gesamten Praxisinvestitionen für die klassische Übernahme einer Praxis zwecks Einzelpraxisgründung steigen seit Jahren an. Aktuell liegt der Durchschnittswert bei 446.000 Euro inklusive Kaufpreis. 2022 haben die Existenzgründerinnen und Existenzgründer 16 Prozent mehr investiert als im Vorjahr.
Der Übernahmepreis erreichte 2022 mit 236.000 Euro einen neuen Höchststand (plus 17 Prozent gegenüber 2021). Neben den tendenziell höheren Kaufpreiszahlungen liegt ein weiterer Grund auch in den deutlich gestiegenen Investitionen.
Im Vergleich dazu investierten Zahnärzte im Jahr 2020 für die klassische Praxisübernahme und anschließende Niederlassung in einer Einzelpraxis durchschnittlich 376.000 Euro.
Der Übernahmepreis erreichte 2022 mit 236.000 Euro einen neuen Höchststand (plus 17 Prozent gegenüber 2021). Neben den tendenziell höheren Kaufpreiszahlungen liegt ein weiterer Grund auch in den deutlich gestiegenen Investitionen.
Im Vergleich dazu investierten Zahnärzte im Jahr 2020 für die klassische Praxisübernahme und anschließende Niederlassung in einer Einzelpraxis durchschnittlich 376.000 Euro.
Trend zu hochpreisigen Praxen hält an
Nimmt man bei den getätigten Praxisinvestitionen der letzten fünf Jahre eine Einteilung in Größenklassen vor (jeweils in 100 Tausend Euro), so wird deutlich, dass das Investitionsverhalten der Existenzgründer generell recht uneinheitlich ist.
Auffällig ist, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Mittlerweile investieren 32 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung. Im Jahr 2018 lag dieser Anteil noch bei 16 Prozent.
Auffällig ist, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Mittlerweile investieren 32 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung. Im Jahr 2018 lag dieser Anteil noch bei 16 Prozent.

Die Einzelpraxis bleibt bei den Zahnärzten weiterhin die mit Abstand beliebteste Niederlassungsart. Nach Größenklassen differenziert zeigt sich, dass die Spanne zwischen den Investitionen recht groß ist. Für die Betrachtung einzelner Einzelpraxen hat die Angabe der getätigten durchschnittlichen Praxisinvestition von 446.000 Euro deshalb nur begrenzte Aussagekraft.
So investierten 57 Prozent der Existenzgründenden unterhalb des Durchschnitts, 43 Prozent lagen darüber.
So investierten 57 Prozent der Existenzgründenden unterhalb des Durchschnitts, 43 Prozent lagen darüber.
Investitionen bei Neugründung am höchsten
Eine zahnärztliche Einzelpraxis neu zu gründen ist der teuerste Weg, sich niederzulassen: 2022 beliefen sich die Praxisinvestitionen inlusive Betriebsmittel dafür im Durchschnitt auf 755.000 Euro (2020: 507.000 Euro, 2019: 493.000 Euro).
Auch die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert verhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand. Für eine Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft wurden für einen Praxisanteil von 50 Prozent Praxisinvestitionen von 425.000 Euro getätigt.
Die geringsten Praxisinvestitionen fallen an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So haben 2022 zahnärztliche Existenzgründer für diese häufigste Form der Niederlassung (Übernahme als EP) im Schnitt einen Kaufpreis von 236.000 Euro gezahlt. Zuzüglich der getätigten Investitionen und Posten für Betriebsmittel beliefen sich die gesamten Praxisinvestitionen auf 446.000 Euro.
Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen sind, zahlten für einen 51-prozentigen Praxisanteil im Schnitt einen Kaufpreis von 276.000 Euro, investierten durchschnittlich 57.000 Euro und Betriebsmittel +18.000 Euro und kamen also auf einen Gesamtbetrag von 351.000 Euro.
Auch die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert verhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand. Für eine Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft wurden für einen Praxisanteil von 50 Prozent Praxisinvestitionen von 425.000 Euro getätigt.
Die geringsten Praxisinvestitionen fallen an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So haben 2022 zahnärztliche Existenzgründer für diese häufigste Form der Niederlassung (Übernahme als EP) im Schnitt einen Kaufpreis von 236.000 Euro gezahlt. Zuzüglich der getätigten Investitionen und Posten für Betriebsmittel beliefen sich die gesamten Praxisinvestitionen auf 446.000 Euro.
Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen sind, zahlten für einen 51-prozentigen Praxisanteil im Schnitt einen Kaufpreis von 276.000 Euro, investierten durchschnittlich 57.000 Euro und Betriebsmittel +18.000 Euro und kamen also auf einen Gesamtbetrag von 351.000 Euro.
Die Einzelpraxis bleibt weiterhin beliebt
Was die Art der Niederlassung betrifft, verändert sich der Existenzgründermarkt seit Jahren kaum: Die Einzelpraxis bleibt bei den Zahnärzten weiterhin die mit Abstand beliebteste Niederlassungsform. 62 Prozent der Existenzgründer übernahmen eine bestehende Praxis, um diese als Einzelpraxis weiterzuführen.
Methode
Der Analyse 2022 liegt eine Stichprobe von rund 480 durch die apoBank begleiteten und auswertbaren zahnärztlichen Existenzgründungen zugrunde. Die Daten wurden anonymisiert von der apoBank ausgewertet.