Analyse der Praxisgründungen von Zahnärzten

Existenzgründungen
Gründungsverhalten von Zahnärzten 2020



Praxisübernahme: Die Kaufpreise stagnieren, aber die Investitionen steigen weiter
Der Trend ist ungebrochen: Die gesamten Praxisinvestitionen für die klassische Übernahme einer Praxis zwecks Einzelpraxisgründung steigen seit Jahren an. Neben den tendenziell höheren Kaufpreiszahlungen liegt ein weiterer Grund auch in den deutlich gestiegenen Investitionen (bis 2019).
2020 investierten Zahnärzte für die klassische Praxisübernahme und anschließende Niederlassung in einer Einzelpraxis durchschnittlich 376.000 Euro und damit sechs Prozent mehr als im Vorjahr.
Was ist die Ursache? Ausschlaggebend für den Anstieg waren nicht die gezahlten Übernahmepreise, sondern wie auch in den Vorjahren die in Umbau, Ausstattung und Modernisierung getätigten Investitionen von 168.000 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 lagen die Investitionen im Schnitt noch bei 95.000 Euro. Seitdem haben sind die Investitionssummen rasant gestiegen.
Trend zu hochpreisigen Praxen hält an
Auffällig ist, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Mittlerweile investieren 20 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung. Im Jahr 2015 lag dieser Anteil noch bei 5 Prozent.
Investitionen bei Neugründung am höchsten
Auch die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert verhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand. Für eine Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft wurden für einen Praxisanteil von 47 Prozent sogar Praxisinvestitionen von 563.000 Euro getätigt.
Die geringsten Praxisinvestitionen fallen an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So haben 2020 zahnärztliche Existenzgründer für diese häufigste Form der Niederlassung (Übernahme als EP) im Schnitt einen Kaufpreis von 208.000 Euro gezahlt. Zuzüglich der getätigten Investitionen beliefen sich die gesamten Praxisinvestitionen auf 376.000 Euro.
Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen sind, zahlten für einen 51-prozentigen Praxisanteil im Schnitt einen Kaufpreis von 278.000 Euro, investierten durchschnittlich 134.000 Euro und kamen also auf einen Gesamtbetrag von 410.000 Euro.
Die Einzelpraxis bleibt weiterhin beliebt
Was die Art der Niederlassung betrifft, verändert sich der Existenzgründermarkt seit Jahren kaum: Die Einzelpraxis bleibt bei den Zahnärzten weiterhin die mit Abstand beliebteste Niederlassungsform. 67 Prozent der Existenzgründer übernahmen eine bestehende Praxis, um diese als Einzelpraxis weiterzuführen.
Der in den letzten Jahren zu beobachtende Konzentrations- und Kooperationstrend in der zahnmedizinischen Versorgung zeigt sich bei den zahnärztlichen Existenzgründungen 2020 nicht mehr: Die Kooperationsquote fiel seit 2016 von 31 Prozent auf 27 Prozent. Darunter befindet sich die Fünf-Prozent-Gruppe derer, die eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) komplett neu gründeten, und elf Prozent übernahmen eine bestehende Praxis, um diese als BAG weiterzuführen.
Nur zwei Prozent wählten für sich die Praxisgemeinschaft, bzw. das Medizinische Versorgungszentrum als Niederlassungsoption.
Der Analyse 2020 liegt eine Strichprobe von 360 durch die apoBank begleiteten und auswertbaren zahnärztlichen Existenzgründungen zugrunde. Die Daten wurden anonymisiert und von der apoBank ausgewertet.