Und welche Wochenarbeitsstunden gibt es in den Krankenhäusern und Kliniken? Von Anfangsgehalt bis Zuschläge: Erfahren Sie alles zum Thema Gehalt und Arbeitszeit bei Ärzten.
Beachten Sie bitte auch unsere Umfrage ganz unten auf der Seite.
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Hier finden Sie Hinweise zum Gehalt im ambulanten Bereich sowie die verschiedenen Gehaltstabellen für Unikliniken, kommunale Kliniken und private Klinikkonzerne.
Wichtig: Wenn Sie zum Beispiel nach 2 Jahren das Haus oder Fach wechseln sollten, wird die aktuelle Stufe übertragen – das passiert allerdings nicht immer automatisch. Achten Sie also darauf, dass Ihr neuer Arbeitgeber Sie nicht wieder in Stufe 1 eingruppiert.
Im Übrigen gibt es für Chefärzte keine Gehaltstabellen. Sie werden immer außertariflich bezahlt, verhandeln ihr Gehalt also selbst.
Im ambulanten Bereich sind die Gehälter der angestellten Ärzte grundsätzlich Verhandlungssache. Sie unterliegen keiner tariflichen Bindung. Als Orientierung werden häufig Krankenhausgehälter herangezogen.
Ein allgemeingültiges Gehaltsniveau gibt es nicht, weil Fachrichtung, Qualifikation und Arbeitsplatz bzw. Praxislage eine wesentliche Rolle bei der Gehaltsverhandlung mit dem Praxisinhaber spielen. Häufig wird eine Kombination aus Festgehalt und Beteiligung am ärztlichen Umsatz vereinbart.
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 4.631,23 |
ab dem 2. Jahr | 4.893,74 |
ab dem 3. Jahr | 5.081,23 |
ab dem 4. Jahr | 5.406,25 |
ab dem 5. Jahr | 5.793,73 |
ab dem 6. Jahr | 5.944,86 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 6.112,48 |
ab dem 4. Jahr | 6.624,99 |
ab dem 7. Jahr | 7.074,99 |
ab dem 9. Jahr | 7.327,85 |
ab dem 11. Jahr | 7.465,71 |
ab dem 13. Jahr | 7.656,23 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 7.656,23 |
ab dem 4. Jahr | 8.106,23 |
ab dem 7. Jahr | 8.749,97 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 9.006,24 |
ab dem 4. Jahr | 9.649,97 |
ab dem 7. Jahr | 10.162,46 |
Arbeitszeit | 42 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) | Überstunden: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags: 135 % (ohne Freizeitausgleich) 35 % (mit Freizeitausgleich) 24.12. und 31.12. (ab 6 Uhr) : 35 % |
Bereitschaftsdienste | Feiertagszuschlag bei Bereitschaftsdiensten: 25 % Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; davon sind maximal acht Stunden Vollarbeit zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst der Stufe I (= die Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes beträgt zwischen 0% und 25%) auf bis zu durchschnittlich 58 Stunden, mit Bereitschaftsdienst der Stufe II (= die Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes beträgt zwischen mehr als 25% und bis zu 49%) auf bis zu durchschnittlich 54 Stunden verlängert werden. Voraussetzung ist eine individuelle Zustimmung. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
€/Monat | |
1. Jahr | 4.402,39 |
2. Jahr | 4.651,95 |
3. Jahr | 4.830,17 |
4. Jahr | 5.139,10 |
5. Jahr | 5.507,46 |
ab dem 6. Jahr | 5.658,97 |
€/Monat | |
1. Jahr | 5.810,45 |
ab dem 4. Jahr | 6.297,63 |
ab dem 7. Jahr | 6.725,40 |
ab dem 9. Jahr | 6.974,94 |
ab dem 11. Jahr | 7.218,50 |
ab dem13. Jahr | 7.462,09 |
€/Monat | |
1. Jahr | 7.277,94 |
ab dem 4. Jahr | 7.705,69 |
ab dem 7. Jahr | 8.317,66 |
€/Monat | |
1. Jahr | 8.561,20 |
ab dem 4. Jahr | 9.173,20 |
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) | Überstunden: 15 % Nachtarbeit: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags: 135 % (ohne Freizeitausgleich) 35 % (mit Freizeitausgleich) 24.12. und 31.12. (ab 6 Uhr) : 35 % |
Bereitschaftsdienste | Die tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; davon sind maximal acht Stunden Vollarbeit zulässig. Die tägliche Arbeitszeit kann an Wochenenden und Feiertagen auf bis zu 24 Stunden täglich verlängert werden, wenn ausschließlich Bereitschaftsdienste abgeleistet werden und dadurch für den Arzt mehr Wochenenden und Feiertage frei sind. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
€/Monat | |
im 1. Jahr | 4.565,00 |
im 2. Jahr | 4.830,00 |
im 3. Jahr | 5.020,00 |
im 4. Jahr | 5.325,00 |
im 5. Jahr | 5.710,00 |
ab dem 6. Jahr | 5.860,00 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 6.025,00 |
ab dem 4. Jahr | 6.530,00 |
ab dem 7. Jahr | 6.965,00 |
ab dem 9. Jahr | 7.230,00 |
ab dem 11. Jahr | 7.475,00 |
ab dem 13. Jahr | 7.625,00 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 7.550,00 |
ab dem 4. Jahr | 7.985,00 |
ab dem 7. Jahr | 8.385,00 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 8.875,00 |
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
€/Monat | |
1. Jahr | 4.631,78 |
2. Jahr | 4.750,08 |
3. Jahr | 4.928,67 |
4. Jahr | 5.284,68 |
5. Jahr | 5.462,13 |
ab dem 6. Jahr | 5.699,86 |
€/Monat | |
1. Jahr | 5.973,55 |
2. Jahr | 6.032,70 |
3. Jahr | 6.150,98 |
4. Jahr | 6.472,21 |
5. Jahr | 6.649,64 |
6. Jahr | 6.769,09 |
7. Jahr | 7.006,83 |
8. Jahr | 7.303,71 |
9. Jahr | 7.362,85 |
10. Jahr | 7.421,99 |
11. Jahr | 7.540,28 |
ab dem 12. Jahr | 7.600,58 |
€/Monat | |
1. Jahr | 7.623,79 |
2. Jahr | 7.623,79 |
3. Jahr | 7.671,32 |
ab dem 4. Jahr | außertariflich |
€/Monat | |
1. Jahr | 8.847,24 |
ab dem 2. Jahr | außertariflich |
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) | Überstunden: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags: 135 % (ohne Freizeitausgleich); 1.5., 25., 26.12.: 135 % (ohne Freizeitausgleich); 24., 31.12. (ab 6 Uhr): 135 % (ohne Freizeitausgleich); |
Bereitschaftsdienste | Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens acht Stunden Vollarbeit zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Mit individueller Zustimmung Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis durchschnittlich max. 60 Stunden. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
€/Monat | |
im 1. Jahr | 4.552,46 |
im 2. Jahr | 4.820,24 |
im 3. Jahr | 5.004,07 |
im 4. Jahr | 5.257,12 |
im 5. Jahr | 5.488,58 |
ab dem 6. Jahr | 5.683,76 |
In der Vergütung enthaltene garantierte Strukturzulage | 170,00 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 5.936,79 |
ab dem 4. Jahr | 6.400,90 |
ab dem 7. Jahr | 6.876,34 |
ab dem 9. Jahr | 7.108,96 |
ab dem 11. Jahr | 7.396,05 |
ab dem 13. Jahr | 7.553,75 |
In der Vergütung enthaltene garantierte Strukturzulage |
300,00 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 7.425,54 |
ab dem 4. Jahr | 7.836,31 |
danach | außertariflich |
In der Vergütung enthaltene garantierte Strukturzulage | 300,00 bzw. 400,00 |
€/Monat | |
im 1. Jahr | 8.576,13 |
danach | außertariflich |
In der Vergütung enthaltene garantierte Strukturzulage | 400,00 |
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) | Überstunden: 25 % Nachtarbeit (zwischen 20:00 und 6:00 Uhr): 22,5 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags: 35 % |
Bereitschaftsdienste | Zeitzuschlag bei Bereitschaftsdiensten: 25 % Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens acht Stunden Vollarbeit, – wenn alle Ärzte einer Abteilung zustimmen – zehn Stunden, zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Wenn hierbei Visitendienst geleistet wird, ist dieser vergütungstechnisch mit vier Stunden Vollarbeit anzusetzen. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
€/Monat | |
im 1. Jahr | 4.495,00 |
im 2. Jahr | 4.742,00 |
im 3. Jahr | 4.931,00 |
im 4. Jahr | 5.246,00 |
im 5. Jahr | 5.621,00 |
ab dem 6. Jahr | 5.723,00 |
In der Vergütung enthaltene fixe Ergebnisbeteiligung | 205,40 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 5.929,00 |
ab dem 4. Jahr | 6.427,00 |
ab dem 7. Jahr | 6.863,00 |
ab dem 9. Jahr | 7.119,00 |
ab dem 11. Jahr | 7.511,00 |
In der Vergütung enthaltene fixe Ergebnisbeteiligung | 308,10 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 7.383,00 |
ab dem 4. Jahr | 7.863,00 |
ab dem 7. Jahr | 8.487,00 |
In der Vergütung enthaltene fixe Ergebnisbeteiligung | 308,10 |
€/Monat | |
ab dem 1. Jahr | 8.735,00 |
ab dem 4. Jahr | 9.360,00 |
In der Vergütung enthaltene fixe Ergebnisbeteiligung | 308,10 |
Arbeitszeit | 40 Wochenstunden |
Zuschläge (je Vollarbeitsstunde) | Überstunden: 25 % Nacharbeit: 15 % Sonntagsarbeit: 25 % Feiertags: 135 % (ohne Freizeitausgleich); 24. und 31.12. (ab 6 Uhr): 35 % |
Bereitschaftsdienste | Zusätzliche Zeitzuschläge bei Bereitschaftsdiensten in Nachtstunden (25 % bzw. 40% ) und an Sonn- und Feiertagen (50%). Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens zehn Stunden Vollarbeit zulässig. An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Mit individueller Zustimmung Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis durchschnittlich max. 64 Stunden. |
Quelle | Marburger Bund, Tarifverträge |
Für die Zukunft planen wir, Sie an dieser Stelle noch besser zu unterstützen. Dazu wollen wir eine eigene praxisnahe und individuelle Datenbank schaffen.
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Oben aufgeführte Aussagen basieren auf eigenen Internetrecherchen, gültigen Tarifverträgen/Verordnungen sowie konsolidierten Erfahrungen unserer BeraterInnen aus zurückliegenden Kundengesprächen. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen folglich lediglich als erste Orientierungshilfe für die eigene Karriereplanung.