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Der Vorstand


Der Vorstand der apoBank-Stiftung


Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden durch den Vorstand der apoBank für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.

Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter und bestellt seinerseits den Projektbeirat der apoBank-Stiftung.
Mitglieder des Vorstands sind nicht antragsberechtigt. Insofern sie sich in privaten oder beruflichen Zusammenhängen für einen Antragsteller engagieren, wirken sie an der Entscheidung über seine Projektanträge nicht mit.