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Gründungsvorhaben mit INKO

So einfach vermitteln wir Ihnen einen Überblick

Fragen zu Kosten und Investitionen

Wissen rund um INKO

Testfrage zum Immobilienbesitz

Kennen Sie die Testfrage aus dem Gründer CheckUp: "Wenn ich eine eigene Apotheke betreiben möchte, ist es dann besser, wenn mir genau diese Immobilie auch gehört?"

Wie haben Sie die Frage beantwortet, bzw. welche Antwort haben Sie angekreuzt und welche Überlegungen haben Sie für Ihr eigenes Vorhaben? Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Entscheidung für oder gegen eine eigene Praxis- oder Apothekenimmobilie müssen auch in ihrer langfristigen Auswirkung berücksichtigt werden.
 
Beispielfrage: Richtig oder falsch? Wenn ich eine eigene Apotheke betreiben möchte, ist es am besten, wenn mir auch die Immobilie gehört, in der die Apotheke betrieben wird. Mögliche Antworten: a) Das ist falsch, weil dies dazu führt, dass ich eine spätere Wertsteigerung der Immobilie versteuern muss. b) das ist richtig, weil mir dann keine weiteren Kosten bezogen auf meine Betriebsräume entstehen.

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen aufzeigen

Langzeitperspektive mit INKO

Existenzgründer, insbesondere mit medizinischer Ausbildung und Tätig­keit, verfügen nach Ab­schluss ihrer Facharzt­aus­bildung nur selten über das vielfältige betriebs­wirt­schaftliche und steuer­rechtliche Know how, das für eine Praxis­gründung not­wendig ist.

Aus diesem Grunde bieten wir Existenzgründern eine ausführliche Investitions- und Kosten­beratung an, kurz "INKO". Ausgehend von sämtlichen Ausgaben im Praxis- und Privat­bereich berechnet INKO den Mindest­umsatz, mit welcher der wirt­schaftliche Erfolg der Praxis für Übernahme­interessenten planbar wird.  

Was ist INKO?

INKO ist ein inte­raktives Beratungs­programm, das die apoBank zusam­men mit dem Zentral­institut für die kassen­ärztliche Versor­gung in der Bundes­republik Deutschland (ZI) entwickelt hat.  

Ziel der INKO-Beratung ist es dem Praxis­gründer mitzuteilen, ob die Praxis­übernahme aus Sicht der apoBank zu dem von ihm gewünsch­ten Kauf­preis finanzierbar erscheint oder nicht. Die trans­parente Gesamt­rechnung wird in einem persön­lichen INKO-Beratungs­protokoll über­sicht­lich dargestellt und ausgehändigt.

Das INKO-Beratungsprotokoll

Das Beratungs­protokoll bietet keine Standard­antworten, sondern indivi­duelle Lösun­gen. Deshalb erfordert die Nieder­lassungs­beratung die intensive Mit­arbeit des (Zahn-)Arztes.
 

Das Ergebnis der intensiven Beratung wird in einem über­sichtlichen Protokoll zusammen­gefasst, wie beispiel­haft im Bild aufgeführt. So erhält der (Zahn-, Tier- ) Arzt schnell und präzise Daten, die ihm die Ent­scheidung erleichtern. Die Vorgehens­weise wird ebenso bei der Grün­dung psycho­therapeu­tischer Praxen ange­wandt.

Das Berechnungsbeipiel eines INKO-Protokolls zeigt die erforderlichen Mindesteinnahmen einer Allgemeinmedizinischen Praxis hier bei einem KV-Anteil von 90 Prozent und einer durschnittlichen Fallzahl von gut Tausend Fällen. Ergebnis: im ersten Gründungsjahr 290 Tausend im zweiten und dritten Jahr je 292 Tausend.

Zum INKO-Gutschein

Lernen Sie uns kennen. Wir laden Sie zum INKO-Beratungsgespräch ein. Einfach den INKO-Gutschein herunterladen, einen Beratungstermin online vereinbaren und Ihr persönliches INKO-Beratungsgespräch erhalten. Kostenlos.