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Empfängerüberprüfung

Mehr Sicherheit im SEPA-Zahlungs­verkehr

Neuerungen im Zahlungsverkehr

Im Oktober müssen alle Banken im SEPA-Raum eine Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen einführen. Die Empfängerüberprüfung (auch „Verification of Payee“ genannt, abgekürzt „VoP“) ist eine gesetzlich verpflichtende Sicherheitsmaßnahme für alle SEPA-Zahlungen, die dafür sorgt, dass Ihre Überweisung sicher beim ausgewählten Empfänger ankommt und schützt Sie zuverlässig vor Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen.

Sie erhalten bei der Eingabe einer Zahlung eine Rückmeldung, ob der Empfängername und die IBAN übereinstimmen. Daraufhin können Sie entscheiden, ob Sie die Zahlung ausführen möchten. Zahlungen, bei denen Sie die Rückmeldung erhalten, dass keine exakte Übereinstimmung vorliegt, können von Ihnen auf eigenes Risiko freigegeben werden.

Bitte beachten Sie: Diese Überprüfung wird bereits von einigen Banken durchgeführt. Wenn Sie Zahlungen von anderen Banken erhalten, kann es bei der überweisenden Person daher zu Rückfragen oder Prüfhinweisen kommen. Der Auftraggeber hat nach Prüfung dennoch die Möglichkeit, die Überweisung technisch freizugegeben.

Wichtig ist diese Änderung konkret für Sie sowohl für die Zahlungen, die Sie selbst tätigen, als auch für die Zahlungen, die Sie als Empfänger erhalten.

Zahlungen, die Sie selbst tätigen

Bei jeder Überweisung wird künftig geprüft, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen.

Die möglichen Ergebnisse sind:
  • Übereinstimmung (Match): Exakte Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber. Die Zahlung kann – wie gewohnt – ausgeführt werden.
  • Leicht abweichend (Close-Match): IBAN und Kontoinhaber stimmen annähernd überein – z. B. wird eine abweichende Schreibweise verwendet. Das Ergebnis mit dem richtigen Empfängernamen zeigen wir Ihnen an.
  • Abweichend (No-Match): Keine Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber.
  • Nicht geprüft (No-Check): Die Überprüfung kann z. B. aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden.

Zahlungen, die Sie als Empfänger erhalten

Achten Sie bei Rechnungen und Vorlagen auf die korrekte Schreibweise Ihres Empfängernamens, legen Sie ggf. einen Alias-Namen an und weisen Sie Ihre Zahlerinnen und Zahler auf deren exakte Verwendung hin. Sie können in der apoBank-App, im Online-Banking und auf Ihrem Kontoauszug einsehen, unter welchem Namen Ihr Konto geführt wird. Alternativ kann Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer die Kontobezeichnung einsehen und Ihnen Auskunft erteilen.

Um die Empfängerüberprüfung zu erleichtern, genügen in der Regel 1 bis 2 Namensvarianten; bei Bedarf können Sie bei uns bis zu 8 verschiedene Namensvarianten (sogenannte Aliasse) hinterlegen, um gängige Schreibweisen Ihrer Kundinnen und Kunden abzudecken. Nutzen Sie hierfür einfach unser Formular.
Zahlungen, die nicht den Status „Match“ haben, können auf eigenes Risiko freigegeben werden. Der Auftraggebende entscheidet, ob die Zahlung korrigiert, unverändert freigegeben oder abgebrochen werden soll, um mit dem Zahlungsempfänger Rücksprache zu halten.

Informationen für Firmenkunden und SRZ-Einreicher

Nachfolgend finden Sie zwei Factsheets mit weiterführenden Informationen für Firmenkunden oder SRZ-Einreicher.

Häufig gestellte Fragen zur Empfängerüberprüfung