Mehr Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr
Voraussetzungen für die Hinterlegung von Alias-Namen
Um die Empfängerüberprüfung zu erleichtern, genügen in der Regel 1 bis 2 Namensvarianten; bei Bedarf können Sie bei uns bis zu 8 verschiedene Namensvarianten (sogenannte Aliasse) hinterlegen, um gängige Schreibweisen Ihrer Kundinnen und Kunden abzudecken. Nicht alle möglichen Schreibweisen müssen hinterlegt werden. Vor der Empfängerüberprüfung erfolgt eine automatisierte Bereinigung des eingegebenen Namens:
Ein Alias muss entweder vom Kontoinhabernamen ableitbar sein, oder im Handelsregister, Gesellschaftervertrag o.ä. hinterlegt sein.
- Groß-/Kleinschreibung wird ignoriert.
- Akzentzeichen werden ersetzt, sofern keine Unicode-Vergleiche möglich sind (z. B. ü → ue, ö → oe, ä → ae).
- Nicht-alphabetische Zeichen (außer Zahlen) werden entfernt.
- Anreden und Titel (z. B. „Dr.“, „Herr“, „Frau“) werden entfernt.
- Juristische Formen (z.B. Gmbh, Ag) werden entfernt.
- Konjunktionen (und, von) werden entfernt.
- Bindestriche werden durch Leerzeichen ersetzt.
- Führende und nachgestellte Leerzeichen werden entfernt.
Ein Alias muss entweder vom Kontoinhabernamen ableitbar sein, oder im Handelsregister, Gesellschaftervertrag o.ä. hinterlegt sein.
Beispiel
Kontoinhabername = Gemeinschaftspraxis Susanne Schulz-Müller und Markus MaierErlaubt wären zum Beispiel:
- GP Susanne Schulz-Müller und Markus Maier
- Schulz-Müller und Markus Maier
- Müller und Maier
Sollten die Patientinnen und Patienten die Praxis im allgemeinen Sprachgebrauch „Gemeinschaftspraxis unter den Linden“ nennen, ist die Hinterlegung dieses Aliases nur erlaubt, wenn der Name offiziell eingetragen ist (z.B. im Handelsregister).
Mit dem Formular beantragen Sie die Eintragung von Alias-Namen für die Empfängerüberprüfung. Sollten Ihre gewünschten Namen nicht zulässig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.