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Empfängerüberprüfung: Alias anlegen

Mehr Sicherheit im SEPA-Zahlungs­verkehr

Voraussetzungen für die Hinterlegung von Alias-Namen

Um die Empfängerüberprüfung zu erleichtern, können Sie bei uns bis zu 8 verschiedene Namensvarianten (sogenannte Aliasse) hinterlegen, um gängige Schreibweisen Ihrer Kunden abzudecken. Nicht alle möglichen Schreibweisen müssen hinterlegt werden. Vor der Empfängerüberprüfung erfolgt eine automatisierte Bereinigung des eingegebenen Namens:
  • Leerzeichen werden entfernt
  • Bindestriche werden entfernt
  • Wörter wie „und“/„oder“ werden entfernt
  • Anreden und Titel werden entfernt
  • Rechtsformzusätze (z.B. AG, GmbH) werden entfernt
  • Umlaute werden übersetzt (ü=ue, ö=oe etc)
  • Buchstabendreher werden ignoriert
  • Groß- und Kleinschreibung wird ignoriert
  • Bei Gemeinschaftskonten reicht der Name einer Kontoinhaberin oder eines Kontoinhabers für einen Treffer

Ein Alias muss entweder vom Kontoinhabernamen ableitbar sein, oder im Handelsregister, Gesellschaftervertrag o.ä. hinterlegt sein.

Beispiel

Kontoinhabername = Gemeinschaftspraxis Susanne-Klickerklacker-Müller und Markus Sorglos

Erlaubt wären zum Beispiel:
  • GP Susanne-Klickerklacker-Müller und Markus Sorglos
  • Klickerklacker-Müller und Markus Sorglos
  • Müller und Sorglos

Sollten die Patientinnen und Patienten die Praxis im allgemeinen Sprachgebrauch „Gemeinschaftspraxis unter den Linden“ nennen, ist die Hinterlegung dieses Aliases nur erlaubt, wenn der Name offiziell eingetragen ist (z.B. im Handelsregister).

Mit dem Formular beantragen Sie die Eintragung von Alias-Namen für die Empfängerüberprüfung. Sollten Ihre gewünschten Namen nicht zulässig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Bitte geben Sie Ihren Vornamen an.

Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an.

Bitte geben Sie Ihre Kontonummer an.

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an.

Bitte geben Sie einen Alias 1 an.

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