Mehr Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr
Voraussetzungen für die Hinterlegung von Alias-Namen
Um die Empfängerüberprüfung zu erleichtern, können Sie bei uns bis zu 8 verschiedene Namensvarianten (sogenannte Aliasse) hinterlegen, um gängige Schreibweisen Ihrer Kunden abzudecken. Nicht alle möglichen Schreibweisen müssen hinterlegt werden. Vor der Empfängerüberprüfung erfolgt eine automatisierte Bereinigung des eingegebenen Namens:
Ein Alias muss entweder vom Kontoinhabernamen ableitbar sein, oder im Handelsregister, Gesellschaftervertrag o.ä. hinterlegt sein.
- Leerzeichen werden entfernt
- Bindestriche werden entfernt
- Wörter wie „und“/„oder“ werden entfernt
- Anreden und Titel werden entfernt
- Rechtsformzusätze (z.B. AG, GmbH) werden entfernt
- Umlaute werden übersetzt (ü=ue, ö=oe etc)
- Buchstabendreher werden ignoriert
- Groß- und Kleinschreibung wird ignoriert
- Bei Gemeinschaftskonten reicht der Name einer Kontoinhaberin oder eines Kontoinhabers für einen Treffer
Ein Alias muss entweder vom Kontoinhabernamen ableitbar sein, oder im Handelsregister, Gesellschaftervertrag o.ä. hinterlegt sein.
Beispiel
Kontoinhabername = Gemeinschaftspraxis Susanne-Klickerklacker-Müller und Markus SorglosErlaubt wären zum Beispiel:
- GP Susanne-Klickerklacker-Müller und Markus Sorglos
- Klickerklacker-Müller und Markus Sorglos
- Müller und Sorglos
Sollten die Patientinnen und Patienten die Praxis im allgemeinen Sprachgebrauch „Gemeinschaftspraxis unter den Linden“ nennen, ist die Hinterlegung dieses Aliases nur erlaubt, wenn der Name offiziell eingetragen ist (z.B. im Handelsregister).
Mit dem Formular beantragen Sie die Eintragung von Alias-Namen für die Empfängerüberprüfung. Sollten Ihre gewünschten Namen nicht zulässig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.