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Die Pflege­versicherung

Ihre Absicherung in drei Stufen

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können Bedarf haben – beispielsweise durch einen Unfall. Das Risiko im Lebensverlauf pflegebedürftig zu werden liegt für Frauen bei 84 Prozent, für Männer bei 70 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Partnerschaft mindestens einer der beiden Partner pflegebedürftig wird, liegt somit bei 95 Prozent.

Die durchschnittliche Pflegedauer bei Frauen liegt bei rund 5 Jahren und die der Männer bei rund 4 Jahren. Jeder fünfte Pflegebedürftige ist dabei heute jünger als 65 Jahre. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2021)

Unverzichtbar für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Hiervon ist immer die gesamte Familie betroffen – auch finanziell. Eine Absicherung für den Pflegefall ist daher jetzt und insbesondere für die Zukunft wichtig und sollte wesentlicher Bestandteil einer jeden Vorsorge sein.

1. Die Gesetzliche Pflegeversicherung

Basis- und Grundversorgung

Die 'Gesetzliche Pflegeversicherung' bietet eine Grundversorgung, die zur individuellen Einkommens- und Vermögensabsicherung mit dem staatlich geförderten 'Pflege FörderBahr' und der 'PflegeVorsorge' ergänzt werden können.
(siehe hierzu auch Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2024)
 
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegebedürftigkeit Geringe Erhebliche Schwere Schwerste Schwerste mit besonderen Anforderungen
Häusliche Pflege - Entlastungsbetrag bis 131 € pro Monat möglich
Zuschuss bei Pflege durch Angehörige 0 € 347 € 599 € 800 € 990 €
Zuschuss bei Pflege durch ambulanten Pflegedienst 0 € 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Vollstationäre Pflege
Zuschuss bei Pflege in einem Heim 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

Wo finde ich Informationen zu Pflegeanbietern?

Bei einem Pflegefall stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unterschiedliche Pflegeangebote und -einrichtungen zur Verfügung. Auf der Seite der weissen Liste finden Sie Informationen zu Pflegeanbietern:

Infos zum R+V PflegeBerater

2. "Pflege-FörderBahr" - Die ideale Ergänzung

Die Vorteile mit dem R+V-Pflege FörderBahr

Die ideale Ergänzung zur individuellen Einkommens- und Vermögensabsicherung mit dem staatlich geförderten "Pflege-Förder-Bahr":
  • Es gibt Leistungen in allen Pflegegraden.
  • In den Pflegegraden 2 bis 4 liegen die Leistungen über den gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Es gibt keine Gesundheitsprüfung, – keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge.
  • Die 5-jährige Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
  • Das Pflegetagegeld wird dynamisch und regelmäßig erhöht.

Mehr  Infos zur Pflege-Zusatzversicherung auf der Seite der RuV

Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie
  • mindestens 18 Jahre alt sind 1),
  • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
  • noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

1)  Im Pflegeförderbahr gilt das tatsächliche Alter - in der Pflegevorsorge gilt die Regelung wie hier aufgeführt.

3. Nach Bedarf: Ihre PflegeVorsorge

Das persönliche Pflegekonzept für Ihre private Vorsorge
Für eine bedarfsgerechte Sicherung von Einkommen und Vermögen bietet die R+V mit der "R+V-PflegeVorsorge", ein  umfassendes Absicherungskonzept. Mit den Tarifen der R+V-PflegeVorsorge können Sie für finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall sorgen und Ihre Familie auch über das Finanzielle hinaus entlasten.
 
R+V-PflegeVorsorge – Die Vorteile im Überblick
 
  • Unterstützung für Familien mit Kindern:
    Bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes zahlt die R+V  das doppelte Pflegemonatsgeld, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird.
    Beitragspause nach der Geburt: Null Beitrag, voller Versicherungsschutz – von dieser Option können Eltern für bis zu 2 Jahre nach Geburt profitieren (auch bei Adoption bis Alter 6 Jahre).
     
  • Hilfe und Orientierung (Assistance-Leistungen) im Pflegefall:
    Ob Information, Vermittlung von Dienstleistungen oder psychosoziale Beratung: Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie. In Zusammenarbeit mit den Maltesern bieten wir umfangreiche Assistance-Leistungen wie eine Rund-um-die-Uhr-Hotline mit vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen oder eine 24h-Pflegeheimplatzgarantie (bei Kinder und suizidgefährdeten Erwachsenen benötigen wir im Einzelfall eventuell mehr Zeit).

  • Dynamik Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung:
    Der Versicherungsschutz ist dynamisch: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld wird bis Alter 70 regelmäßig alle drei Jahre um 10 % erhöht - ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Auch wenn zwischenzeitlich Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Sie müssen keine Angst vor Inflation haben.

  • Beitragsfreistellung im Pflegefall:
    Werden Sie pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.

  • Weltweiter Versicherungsschutz:
    Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit

  • Keine Wartezeit:
    Der Versicherungsschutz gilt sofort ab Versicherungsbeginn.

  • Keine Kostennachweise erforderlich:
    Die RuV zahlt das tarifliche Pflegemonatsgeld unabhängig davon, wieviel die Pflege kostet. Sie müssen die Kosten der Pflege nicht nachweisen.
     
  • Weiteres Highlight:
    Beitragspause ohne Leistungsanspruch wenn eins der folgenden Ereignisse bei der versicherten Person eintritt:
  1. Pflegezeit bis zu 24 Monate
  2. Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder unbezahlter Urlaub – bis zu 12 Monate
  3. Hilfebedürftigkeit bis zu 36 Monate