Ihre Wertpapierdepot: Übersichtlich und gebündelt an einer Stelle
So funktioniert's
- Sie übertragen Ihre Wertpapiere auf ein Depot oder investieren mit neuem Geld in Wertpapiere bei uns und wir zahlen Ihnen 0,5 % des Kurswertes bei Eingang der Wertpapiere – maximal 10.000 Euro als Bargeldprämie. Entscheiden Sie sich dabei für eine Investition in unsere Vermögensverwaltung, zahlen wir eine weitere Prämie von 0,5 % auf diesen Betrag. Insgesamt sind maximal 20.000 Euro möglich.
- Als neues Geld gelten Geldeingänge, die maximal vier Wochen vor der Wertpapierinvestition von anderen Banken an uns übertragen wurden.
- Die Prämienzahlung erfolgt innerhalb von vier Wochen als Gutschrift auf Ihrem Girokonto nach Übertragung der Wertpapiere bzw. der Investition in Wertpapiere in das apoBank-Depot.
- Die Prämie ist einkommensteuerpflichtig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. Als Bank beraten wir keine steuerlichen Angelegenheiten.
- Das Angebot kann jederzeit insgesamt oder in Teilen verlängert, beendet oder modifiziert werden.
Voraussetzungen
- Übertragung von Wertpapieren mit einem Gesamtwert von mindestens 25.000 Euro.
- Investitionen in Wertpapiere mit neuem Geld in Höhe von mindestens 25.000 Euro.
- Sie haben Anspruch auf die Prämie, wenn die Investition aus neuem Geld bzw. die übertragenen Wertpapiere oder deren Gegenwert vom Zeitpunkt der Einbuchung an in Ihrem Depot für mindestens ein Jahr dauerhaft bei der apoBank angelegt werden. Marktwertveränderungen oder ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere und die Umschichtung in andere Anlagen bei der apoBank berühren den Prämienanspruch nicht.
- Sofern die Mindestanlagedauer nicht eingehalten wird, ist die apoBank zur Rückforderung gezahlter Prämien berechtigt.
- Erfolgt eine Investition in die Vermögensverwaltung zeitverzögert zum Übertrag kann eine zusätzliche Prämie von 0,5% bis zu 12 Monate nach der Übertragung gewährt werden. Insgesamt sind maximal 1% bzw. 20.000 Euro Prämie möglich.
- Ausgeschlossen sind interne Depotüberträge sowie Überträge von Depots, die von einem anderen Finanzdienstleister betreut werden, ebenso wie verpfändete Wertpapiere. Weiterhin ausgenommen sind Wertpapierüberträge von Beschäftigten der apoBank sowie ihrer Tochterunternehmen.