Schutz für den Fall der Fälle


Nicht mehr im eigentlichen Beruf arbeiten können: Eine schreckliche Vorstellung für die meisten Menschen. Worauf gerade Heilberufler bei Berufsunfähigkeitsversicherungen achten sollten – nicht nur in Corona-Zeiten.

Die Zahnärztin, die nach einem Unfall kein Instrument mehr halten kann. Der Apotheker, den ein überstandener Infarkt dazu zwingt, beruflich deutlich kürzer zu treten. Das sind Schicksale, die niemand sich wünscht - die aber laut Statistik gar nicht selten auftreten.

Ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland trifft es im Laufe ihres Erwerbslebens, wie Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft belegen. Im Schnitt mit gerade einmal 47 Jahren.

Nicht allein aufs Versorgungswerk verlassen

"Die Gründe dafür sind bei Heilberuflern ähnlich wie in anderen Berufsgruppen", so Ingo Zoll, Produktmanager Versicherungen bei der apoBank. "Etwa ein Drittel der Betroffenen müssen sich wegen psychischer oder neurologischer Krankheiten aus ihrem Beruf zurückziehen, etwas weniger wegen einer Krebserkrankung."

Wer dann laufende Kosten mangels Arbeitseinkommen nicht mehr dauerhaft bestreiten kann, gerät selbst bei hohen Rücklagen leicht in die finanzielle Bredouille.


Zwar sind Heilberufler dank der Absicherung über die Versorgungswerke grundsätzlich besser gegen solche Konsequenzen gewappnet als andere Berufsgruppen. Allerdings schützt auch das im Fall der Fälle nicht vor finanziellen Einbußen. "Den besten Schutz bietet tatsächlich eine gute, exakt auf Heilberufler-Bedürfnisse abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung", sagt Ingo König, Direktor der apoBank Filiale Magdeburg. "Auch mitten im Berufsleben sollte man außerdem mindestens alle zwei bis drei Jahre prüfen, ob der vereinbarte Schutz noch zum Bedarf passt."

Was einen optimalen Versicherungsvertrag auszeichnet, lässt sich anhand weniger Kriterien überprüfen:

100 Prozent Schutz – auch bei nur teilweiser Einschränkung

Die Versorgungswerke der Kammern leisten in der Regel erst, wenn keinerlei Tätigkeit in einem ärztlichen oder pharmazeutischen Berufsfeld mehr möglich ist. Können betroffene Heilberufler zum Beispiel noch als Gutachter oder in der Verwaltung arbeiten, gehen sie häufig leer aus. Wer dagegen etwa über die Deutsche Ärzteversicherung, den Kooperationspartner der apoBank, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) abgeschlossen hat, bekommt bereits bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die vereinbarte Rente. Somit ist zum Beispiel auch ein Zahnarzt vollständig abgesichert, der seine Patienten zwar noch behandeln kann, wegen einer Muskelerkrankung aber 70 Prozent der Arbeiten Kollegen überlassen muss.    

Schutz trotz Vorerkrankungen

Vorerkrankungen sind kein automatisches Hindernis für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung, müssen jedoch unbedingt angegeben werden. Die Deutsche Ärzteversicherung etwa prüft jeden Antrag individuell, bei leichteren Erkrankungen ist oft eine Absicherung ohne Einschränkungen möglich. In anderen Fällen können Risikozuschläge oder ein Ausschluss für bestimmte Berufsunfähigkeits-Ursachen vereinbart werden. Je nachdem, wie die Genesung verläuft, können solche Ausschlüsse aber erneut geprüft und nach einiger Zeit wieder zurückgenommen werden.  

Arzt bleibt Arzt, Apotheker bleibt Apotheker

Eine gute BUZ legt immer genau die Tätigkeit zugrunde, die jemand zuletzt ausgeübt hat. Kann ein Chirurg wegen eines dauerhaften Tremors in der Hand zum Beispiel nicht mehr operieren und wird stattdessen Unternehmensberater, leistet die Deutsche Ärzteversicherung dennoch im vollen Umfang: Entscheidend ist, dass der Versicherte nicht mehr in seinen zuletzt als Arzt oder Apotheker ausgeübten Beruf zurückkehren kann.

Flexibilität in besonderen Lebenslagen

Wer heiratet, Nachwuchs bekommt, ein Haus kauft oder den Schritt in die Selbstständigkeit geht, bei dem steigt häufig auch der Absicherungsbedarf. In solchen Situationen sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung so angepasst werden, dass sie im Fall der Fälle auch die Kreditraten für eine Immobilie abdeckt. Die Deutsche Ärzteversicherung ermöglicht das bei bestehenden Verträgen dank bestehender Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Als bislang einziger Versicherer im Markt bietet sie jungen Eltern mit "FamilyPlus" außerdem einen besonderen Vorteil. Während des Bezugs von Elterngeld übernimmt die Deutsche Ärzteversicherung bis zu einem halben Jahr lang die Monatsprämien der BU Zusatzversicherung.

Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit entkoppelt

Vielfach wird empfohlen, Altersvorsorge-Verträge und Berufsunfähigkeitsversicherungen getrennt voneinander abzuschließen. Fehlt Liquidität oder ändert sich die steuerliche Situation, müsse sonst der gesamte Vertrag auf einmal gekündigt werden. Bei der Deutschen Ärzteversicherung ist ein getrennter Abschluss nicht nötig: Versicherte können BUZ und Altersvorsorge auch später noch entkoppeln und so uneingeschränkt die Vorteile dieser Kombination nutzen. Bei Bedarf können sie die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung mit aktuellem Eintrittsalter in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen.

Absicherung bei Tätigkeitsverboten

Wer sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert hat, muss unter Umständen mit einem behördlichen Tätigkeitsverbot rechnen. Nicht alle Anbieter schützen vor dem möglichen Verdienstausfall in ausreichendem Maß. Bei der Deutschen Ärzteversicherung reicht schon ein teilweise ausgesprochenes Tätigkeitsverbot für sechs Monate aufgrund einer Infektionsgefahr aus, um die volle Leistung zu erhalten. Außerdem erkennt die Versicherung nicht nur behördliche Verbote, sondern auch sämtliche anderen medizinischen Gutachten an, die ein Ansteckungsrisiko für Patienten oder Kunden belegen.

Nachgewiesene Expertise für Heilberufler

Nicht jede Versicherung berücksichtigt in ihrem Regelwerk die besonderen Bedürfnisse von Ärzten und Apothekern. Anders die Deutsche Ärzteversicherung: Sie hat eigens einen Beirat eingerichtet, dem namhafte Mediziner, Zahnärzte, Veterinäre und Apotheker angehören. Sie beraten die Versicherung zur angemessenen Ausgestaltung der Bedingungen und unterstützen Heilberufler, falls es Meinungsverschiedenheiten im Leistungsfall geben sollte. Das Regelwerk alleine reicht aber noch nicht aus, um die Qualität einer Versicherung zur beurteilen: Versicherte sollten sich auch über die so genannte Leistungsfallquote informieren und die Prozesshäufigkeit. Ist erstere hoch und zweitere niedrig, kommt es also selten zu Rechtsstreitigkeiten um Leistungen, ist das ein aussagekräftiger Indikator für eine kundenorientierte Versicherung. Die Deutsche Ärzteversicherung schneidet in beiden Aspekten hervorragend ab – und ist deshalb für ihre Tarife vielfach ausgezeichnet worden.

60 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens, so die Faustregel, sollten Heilberufler über eine BU absichern. Und zwar auch dann, wenn ein relativ auskömmliches Vermögen vorhanden ist.

"Nehmen wir als Beispiel eine 40-Jährige niedergelassene Allgemeinärztin: Wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, fallen bis zum 67. Lebensjahr jeden Monat ca. 5.000 Euro weg - in Summe über 1,5 Millionen Euro," so Ingo Zoll. Berücksichtigt man zusätzlich die Inflation, reichen selbst hohe Rücklagen nicht mehr aus, um das zu kompensieren. "Solche Szenarien lassen sich mit einer leistungsstarken BU effektiv verhindern."

Corona - was bedeutet die Pandemie für den Berufsunfähigkeitsschutz?

Viele Heilberufler fragen sich derzeit, wie sich Corona auf ihren Berufsunfähigkeitsschutz auswirkt. Haben Heilberufler sich mit dem Corona-Virus infiziert und ist eine "vollständige und folgenlose Ausheilung erfolgt" ist dem Unternehmen zufolge je nach Verlaufsform ebenfalls eine Annahme zu normalen Bedingungen möglich. Wichtig ist, bei der Beantragung die Fragen in der Gesundheitserklärung wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Dabei müssen alle ärztlichen Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen im abgefragten Zeitraum angegeben werden.