Gründe für die Berufsunfähigkeit unter Heilberuflern

Schutz für den Fall der Fälle


Jeden vierten Heilberufler trifft es vor Erreichen der Altersgrenze

Nicht mehr im eigentlichen Beruf arbeiten können: Eine schreckliche Vorstellung für die meisten Menschen. Die Zahnärztin, die nach einem Unfall kein Instrument mehr halten kann. Der Apotheker, den ein überstandener Infarkt dazu zwingt, beruflich deutlich kürzer zu treten. Das sind Schicksale, die niemand sich wünscht - die aber laut Statistik gar nicht selten auftreten.

Ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland trifft es im Laufe ihres Erwerbslebens, wie Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft belegen. Im Schnitt mit gerade einmal 47 Jahren.

Nicht allein aufs Versorgungswerk verlassen

"Die Gründe dafür sind bei Heilberuflern ähnlich wie in anderen Berufsgruppen", so Benjamin Möhlen, Business Manager Vorsorge bei der apoBank. "Über ein Drittel der Betroffenen müssen sich wegen psychischer oder neurologischer Krankheiten aus ihrem Beruf zurückziehen, etwas weniger wegen einer Krebserkrankung."

Wer dann laufende Kosten mangels Arbeitseinkommen nicht mehr dauerhaft bestreiten kann, gerät selbst bei hohen Rücklagen leicht in die finanzielle Bredouille.


Zwar sind Heilberufler dank der Absicherung über die Versorgungswerke grundsätzlich besser gegen solche Konsequenzen gewappnet als andere Berufsgruppen. Allerdings schützt auch das im Fall der Fälle nicht vor finanziellen Einbußen. "Den besten Schutz bietet tatsächlich eine gute, exakt auf Heilberufler-Bedürfnisse abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung", sagt Ingo König, Direktor der apoBank Filiale Magdeburg. "Auch mitten im Berufsleben sollte man außerdem mindestens alle zwei bis drei Jahre prüfen, ob der vereinbarte Schutz noch zum Bedarf passt."

Was einen optimalen Versicherungsvertrag auszeichnet, lässt sich anhand weniger Kriterien überprüfen:

Leistungen und Absicherung

100 Prozent Schutz – auch bei nur teilweiser Einschränkung

Schutz trotz Vorerkrankungen

Arzt bleibt Arzt, Apotheker bleibt Apotheker

Flexibilität in besonderen Lebenslagen

Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit entkoppelt

Absicherung bei Tätigkeitsverboten

Nachgewiesene Expertise für Heilberufler

60 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens, so die Faustregel, sollten Heilberufler über eine BU absichern. Und zwar auch dann, wenn ein relativ auskömmliches Vermögen vorhanden ist.

"Nehmen wir als Beispiel eine 40-Jährige niedergelassene Allgemeinärztin: Wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, fallen bis zum 67. Lebensjahr
jeden Monat ca. 17.500 Euro weg - in Summe über 3,5 Millionen Euro," so Benjamin Möhlen. Berücksichtigt man zusätzlich die Inflation, reichen selbst hohe Rücklagen nicht mehr aus, um das zu kompensieren. "Solche Szenarien lassen sich mit einer leistungsstarken BU effektiv verhindern."