Die apoLifeDonor Card
Die neue Kreditkarte - apoLifeDonor Card
Die Mastercard Gold der apoBank
Mit unserer neuen apoLifeDonor Card verbinden Sie Ihren Organspendeausweis mit weltweiter, finanzieller Flexibilität ohne dabei auf unsere besonderen Zusatzleistungen zu verzichten. Weltweit bezahlen Sie bequem und sicher bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen.
Die wichtigsten Vorteile
Kreditkarte mit integriertem Organspendeausweis
Weltweite Akzeptanz
Mobil bezahlen mit Apple Pay
Alle Vorteile mit der Kreditkarte apoLifeDonor Card auf einem Blick
| Kreditkarte mit integriertem Organspendeausweis | |
| Weltweite Akzeptanz | |
| PIN-Selbstwahl | |
| Mobil bezahlen mit Apple Pay | |
| Elektronischer Postkorb im Online-Banking |
| Nullhaftung im Schadenfall | |
| Sicheres Bezahlen im Internet: mit dem 3D Secure Verfahren | |
| Statt mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Zahlungen mit Ihrer PIN | |
| Kontaktlos bezahlen | |
| Attraktives Versicherungspaket: Versicherungsbedingungen der R+V |
Zusatzleistungen der apoLifeDonor Card
Entschädigung bei Rücktritt oder Reiseabbruch aus versicherten Gründen, beispielsweise bei unvorhergesehener Krankheit, unabhängig vom Karteneinsatz.
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Schutz bei akuter Erkrankung oder einem Unfall für alle Reisen bis zu 45 Tage unabhängig vom Karteneinsatz.
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Unfall-Versicherungsschutz, z.B. bei Flugreisen, im Mietwagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf dem Hotelgelände bei Bezahlung mit der apoGoldCard Plus.
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Betreuung und Hilfe bei Notfällen im Ausland, wie z. B. Organisation des Rücktransports oder Hilfe beim Verlust von Reisedokumenten, unabhängig vom Karteneinsatz.
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Soforthilfe vor Ort bei einer Autopanne oder einem Unfall im europäischen Ausland oder in den Mittelmeer-Anrainerstaaten unabhängig vom Einsatz der GoldCard.
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können: Versicherungsbedingungen der R+V (PDF)
FAQs rund um die apoLifeDonor Card
Durch die PIN-Selbstwahl besteht für Sie die Möglichkeit, eine Zahlenkombination (Wunsch-PIN) für Ihre Kreditkarte einzurichten, die Sie selbst festlegen können.
Die Initial-PIN, die Sie bei der Kartenbestellung per Post erhalten, kann geändert werden an allen entsprechend ausgestatteten Geldautomaten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Geldautomaten der apoBank können dafür aktuell nicht genutzt werden.
Damit alle Funktionen Ihrer Karte uneingeschränkt nutzbar sind, muss Ihre neue Karte / Ersatzkarte beim ersten Bezahlvorgang einmal gesteckt und mit Ihrer neuen PIN einmal bestätigt werden - entweder an einem Geldautomaten oder POS-Terminal in Deutschland.
Die Initial-PIN, die Sie bei der Kartenbestellung per Post erhalten, kann geändert werden an allen entsprechend ausgestatteten Geldautomaten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Geldautomaten der apoBank können dafür aktuell nicht genutzt werden.
Damit alle Funktionen Ihrer Karte uneingeschränkt nutzbar sind, muss Ihre neue Karte / Ersatzkarte beim ersten Bezahlvorgang einmal gesteckt und mit Ihrer neuen PIN einmal bestätigt werden - entweder an einem Geldautomaten oder POS-Terminal in Deutschland.
Mit der Kontaktlos-Funktionalität haben Sie die Möglichkeit am Bezahlterminal im Einzelhandel kontaktlos zu bezahlen. Ihre Karte muss nicht in das Terminal gesteckt werden. Das erleichtert Ihnen das Zahlen und erhöht gleichzeitig die Sicherheit des Bezahlvorgangs. Bei Beträgen ab 50 Euro ist eine zusätzliche PIN Eingabe erforderlich.
Wenn Sie die Funktionalität nicht möchten oder benötigen, können Sie diese nur an allen entsprechend mit dieser Funktion ausgestatteten Geldautomaten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken deaktivieren. Die Geldautomaten der apoBank können dafür aktuell nicht genutzt werden.
Hinweis
Sie können die Kontaktlos-Funktion nicht im Internet deaktivieren.
Hinweis
Sie können die Kontaktlos-Funktion nicht im Internet deaktivieren.
Das Bezahlen mit Ihrer Kreditkarte ist sicher. Statt mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Zahlung mit Ihrer PIN.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie kontaktlos oder kontaktbehaftet zahlen.
Ausnahme: Bei kontaktlosen Zahlungen bis zum Betrag von 50 Euro ist in der Regel keine PIN-Eingabe notwendig.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie kontaktlos oder kontaktbehaftet zahlen.
Ausnahme: Bei kontaktlosen Zahlungen bis zum Betrag von 50 Euro ist in der Regel keine PIN-Eingabe notwendig.
Bei missbräuchlichem Einsatz durch Dritte haften Sie im Regelfall nicht für entstandene Schäden, wenn Sie die Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kreditkarten beachtet haben.
Ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit gemäß unseren aktuellen Vertragsbedingungen für Kreditkarten der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
Ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit gemäß unseren aktuellen Vertragsbedingungen für Kreditkarten der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
Kredit- und Debitkarten werden aufgrund des Chips in der Karte als Elektronikgerät eingestuft. Das bedeutet, dass solche Karten nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Bei Rücksendung Ihrer Karte aufgrund von Kündigung oder Defekt an uns, werden wir diese entsprechend nach den gesetzlichen Vorgaben für Sie vernichten.
Sofern Sie Ihre Karte selber entsorgen möchten, geben Sie diese bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte ab. Die Adresse der Sammelstelle erfahren Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Bitte denken Sie dabei an die Sicherheit Ihrer Daten. Vor Abgabe der Karte müssen Chip, Magnetstreifen und Ihre persönlichen Daten zerschnitten werden, damit diese Angaben nicht missbräuchlich verwendet werden können.
Bei Rücksendung Ihrer Karte aufgrund von Kündigung oder Defekt an uns, werden wir diese entsprechend nach den gesetzlichen Vorgaben für Sie vernichten.
Sofern Sie Ihre Karte selber entsorgen möchten, geben Sie diese bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte ab. Die Adresse der Sammelstelle erfahren Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Bitte denken Sie dabei an die Sicherheit Ihrer Daten. Vor Abgabe der Karte müssen Chip, Magnetstreifen und Ihre persönlichen Daten zerschnitten werden, damit diese Angaben nicht missbräuchlich verwendet werden können.
FAQs rund um die Organspende
Die Entscheidung zur Organspende ist eine persönliche Entscheidung. Das „Life Donor“-Feature ist eine zusätzliche Möglichkeit, diese Entscheidung auf einem stabilen Träger wie einer Zahlungskarte zu dokumentieren. Dies wiederum gibt den Personen, die sich für eine Organspende entscheiden, die Gewissheit, dass ihr Wunsch respektiert wird. Mastercard bietet das „Life Donor“-Feature an, um die Zahlungskarten individuell zu gestalten, speichert dabei aber keine Nutzerdaten.
Mastercard steht in engem Kontakt mit nationalen Rettungsdiensten und Organisationen (z.B. Rotes Kreuz, Johanniter), um das Bewusstsein für die neue Funktion zu erhöhen. Darüber hinaus schafft eine breit angelegte Kampagne in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern ein öffentliches Bewusstsein für das neue Feature.
Ja, das ist möglich, denn der Ausweis erfüllt weiterhin alle Anforderungen eines Organspendeausweises. Die abgelaufene Karte hat keine Zahlungsfunktion mehr, kann aber weiterhin als gültige Willenserklärung zur Organspende genutzt werden.
Ein offizieller Organspendeausweis muss einen Namen, eine Einverständniserklärung, eine Unterschrift und ein Datum enthalten. Eine individuell gestaltete Kreditkarte mit dem „Life Donor“-Feature enthält alle Elemente, um als gültiger Organspenderausweis zu gelten.
Für einen rechtsgültigen Organspendeausweis ist die Erklärung, die Unterschrift und ein Datum erforderlich.
Solange die Willenserklärung gut sichtbar ist und aus der Karte hervorgeht, dass man seine Organe nach dem Tod spenden möchte, ist sie gültig. Zahlungskarten eignen sich besonders gut als dauerhafte Träger für die Dokumentation der Organspende-Entscheidung, da die Branche über jahrzehntelange Erfahrung in der Herstellung langlebiger, fälschungssicherer Zahlungsmittel verfügt. Ist die Karte jedoch stark beschädigt und die Erklärung unleserlich, wird sie nicht mehr als Dokumentation der Organspende-Entscheidung anerkannt.
Ja, die Nutzer:innen können neben der Kreditkarte mit dem „Life Donor“-Feature auch einen klassischen Organspendeausweis mit sich führen. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass sich die Angaben auf beiden Ausweisen widersprechen, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung über eine mögliche Organspende zu treffen.