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Ein Finanzfuchs erkennt einen anderen  

Sie auch? Jetzt neue Kolleginnen und Kollegen werben!

Ihre Empfehlung ist für uns wertvoll

Kennen Sie in Ihrem Netzwerk eine Person, die zu uns passt? Dann lohnt es sich für Sie, uns ins Gespräch zu bringen. Geben Sie den Tipp weiter, sich bei uns zu bewerben. Wir freuen uns über jede Empfehlung.

Übrigens: Welche Jobs derzeit bei uns offen sind, sehen Sie in unserem Stellenportal.

Neue Mitarbeitende werben

Jetzt mitmachen und ganz einfach Ihren Namen und Ihre apoBank E-Mail-Adresse angeben.

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Es lohnt sich – Ihre Prämien

Beendet die neue Kollegin oder der neue Kollege erfolgreich die Probezeit, bekommen Sie eine der folgenden Prämien.
2.000

Euro

erhalten Sie für erfolgreich geworbene neue Kolleginnen und Kollegen in Festanstellung
500

Euro

erhalten Sie für erfolgreich geworbene dual Studierende
100

Euro

erhalten Sie für die Vermittlung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Werkstudierenden

So geht´s

1

Informieren Sie uns kurz darüber, dass Sie jemanden empfehlen wollen. Dazu müssen Sie nur das oben auf der Seite aufgeführte Formular mit Ihrem Vornamen, Namen und Ihrer apoBank E-Mail-Adresse ausfüllen.

2

Leiten Sie den individuellen Link, den Sie von uns als Antwort erhalten, an die Bewerberin oder den Bewerber weiter.

3

Über diesen Link stimmt die von Ihnen empfohlene Person der Teilnahme an unserem Programm "Mitarbeitende werben Mitarbeitende" zu. Dazu gibt sie lediglich ihren Vornamen, Namen und ihre E-Mail-Adresse an. Im Anschluss sendet sie uns über unser Bewerbermanagementsystem eine Bewerbung.

4

Kommt es zu einer Einstellung und besteht die neue Kollegin oder der neue Kollege die Probezeit, erhalten Sie eine Prämie.

Teilnahmebedingungen / -voraussetzungen

  • Am Prämienprogramm können grundsätzlich alle Mitarbeitenden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) teilnehmen. Von dem Programm ausgeschlossen sind jedoch Mitarbeitende des Bereiches Personal, Mitarbeitende der Töchter sowie Führungskräfte, soweit diese in den aktiven Rekrutierungs- und Entscheidungsprozess der neu zu besetzenden Stelle eingreifen können oder beteiligt sind.
     
  • Keine Prämien werden für Bewerbungen ehemaliger apoBank Mitarbeitender gezahlt. Außerdem werden keine Prämien für ehemalige Bewerberinnen oder Bewerber der letzten 6 Monate gezahlt sowie für Bewerberinnen oder Bewerber, die der apoBank bereits von einer Veranstaltung (z.B. einer Messe) bekannt sind.
     
  • Die Teilnahme am Prämienprogramm setzt weiter voraus, dass der nachfolgend beschriebene Prozess eingehalten wird:
    • Damit der Prozess gestartet werden kann, muss sich der werbende Mitarbeitende unter www.apobank.de/mitarbeitende-werben mit Vornamen, Namen und apoBank E-Mail-Adresse registrieren. Im Anschluss wird an die hinterlegte apoBank E-Mail-Adresse ein personalisierter "Mitarbeitende werben Mitarbeitende" Link gesendet. Die zu werbende Person muss sich über die Eingabemaske, die über den zur Verfügung gestellten Link aufgerufen werden kann, ebenfalls mit Vornamen, Namen und E-Mail-Adresse registrieren. Zusätzlich ist es erforderlich, dass sie zeitnah eine Bewerbung für eine vakante Position über die apoBank Karriereseite einreicht.
       
  • Die Prämie wird nur an die werbende Mitarbeiterin oder den werbenden Mitarbeiter ausgezahlt, wenn
    • die Bewerbung über das Stellenportal der Karriereseite erfolgt ist,
    • die E-Mail-Adressen der Registrierung und der eingereichten Bewerbung identisch sind,
    • die geworbene Person den Bewerbungsprozess erfolgreich durchläuft und die Probezeit besteht,
    • die oder der Werbende zum Zeitpunkt der Auszahlung, nämlich am Tag nach Ablauf der Probezeit der geworbenen Person, noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis zur apoBank steht.
       
Die Auszahlung der Prämie erfolgt innerhalb der ersten 2 Monate nach Ende der Probezeit sofern die oberen Punkte eingehalten wurden. 

Steuerlicher Hinweis (für die werbende Person)
Bitte beachten Sie als Prämienempfängerin oder -empfänger, dass die Geldprämie im Rahmen unseres Mitarbeitende werben Mitarbeitende Programms brutto zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt wird. Die Geldprämie stellt für Einnahmen aus § 22 Nr. 3 EStG dar und ist bei Überschreitung der Freigrenze von 256 Euro jährlich vollumfänglich zu versteuern. Diese Freigrenze kann nicht nur durch die Geldprämien der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, sondern auch durch vergleichbare Prämien anderer Institute oder gänzlich anderer Einnahmen ausgeschöpft sein. Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung.