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Fragen und Antworten


Unser Mitglieder-FAQ

Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft


Sie möchten sich über die Mitgliedschaft bei der apoBank informieren? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer kann Mitglied werden?

Die Rechtsform der apoBank ist die einer eingetragenen Genossenschaft (eG), eingetragen im Genossenschaftsregister Düsseldorf. Eine Rechtsform, unter der sich natürliche und juristische Personen zusammenschließen, um gemeinsame Interessen auch gemeinschaftlich zu verfolgen, und zwar mit größtmöglichem wirtschaftlichem Nutzen.

Natürliche Personen, insbesondere Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, vornehmlich solche, die mit Heilberufsangehörigen in Verbindung stehen.

Wie werde ich Mitglied?

Informationen dazu erhalten Sie in unserem Erklärfilm.

Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 1.500 Euro. Studierenden bieten wir die Möglichkeit, sich bereits mit 500 Euro einen Geschäftsanteil zu sichern. Das Geschäftsguthaben kann dann bis zu zwei Jahre nach dem Berufseintritt auf 1.500 Euro aufgestockt werden.

Wie endet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod, Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft oder Ausschluss.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Sie können Ihre Mitgliedschaft mit 24 monatiger Kündigungsfrist - vollständig oder auch teilweise - zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der apoBank mindestens 24 Monate vor Ende des Geschäftsjahres zugehen, zu dem Sie Ihre Mitgliedschaft in der apoBank beenden wollen. Die Rückzahlung erfolgt dann in der Regel nach der Vertreterversammlung, die nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft stattfindet.

Sehen Sie dazu auch unseren Erklärfilm.

Kann ich Anteile auf andere Mitglieder übertragen?

Als Mitglied können Sie jederzeit Ihr Geschäftsguthaben ganz oder teilweise durch schriftlichen Vertrag auf ein anderes Mitglied übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ausscheiden.

Wann wird die Dividende gezahlt?

Die Vertreterversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstands über die jährliche Gewinnverwendung. Die Vertreterversammlung findet in der Regel im April statt. Die Ausschüttung auf die Geschäftsanteile erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach der Vertreterversammlung.

Geschäftsanteile, die unterjährig gezeichnet wurden, partizipieren anteilig an einer zu beschließenden Dividendenzahlung.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Als Mitglied gestalten Sie "Ihre apoBank" mit und entscheiden über die Zusammensetzung des höchsten Gremiums der apoBank, der Vertreterversammlung. Dazu gehören die Teilnahme an der Wahl der Vertreterversammlung und die Mitwirkung bei Anträgen zur Tagesordnung der Vertreterversammlung.

Zudem können Sie über eine beschlossene Dividende am Jahresgewinn teilnehmen. Über die Zeichnung der Geschäftsanteile stärken Sie das Fundament auf dem unsere Genossenschaft steht und tragen dazu bei, dass wir die wirtschaftliche Förderung der Heilberufe vorantreiben können.

Habe ich eine Nachschusspflicht?

Nein. Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. (Beschluss der Vertreterversammlung vom April 2022).

Was macht die Vertreterversammlung?

Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt. Die Vertreterversammlung wird aus den Mitgliedern heraus alle 4 Jahre gewählt. Vertreter können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein, die Mitglied der Genossenschaft sind und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören. Vertreter sind an Weisungen ihrer Wähler nicht gebunden. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Jedes Mitglied hat bei der Wahl zur Vertreterversammlung eine Stimme.

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