Unterstützen Sie dauerhaft Projekte im Gesundheitswesen!
Zustiftung
Zustiftungen an die apoBank-Stiftung
Sie möchten sich mit Ihrem Vermögen langfristig und nachhaltig sozial engagieren, ohne hierfür eine Stiftung zu errichten? Dann kann eine Zustiftung in den Vermögensstock der apoBank-Stiftung genau das richtige sein, denn die erwirtschaften Erträge wirken nachhaltig. Die Stiftung fördert damit sozialmedizinische Projekte im In- und Ausland, unterstützt angehende Heilberufler z. B. mit Deutschlandstipendien und leistet Soforthilfen an heilberufliche Hilfsorganisationen im Katastrophenfall. 100 Prozent der erwirtschaften Erträge fließen in die Förderprojekte.
FAQ
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Wie kann ich eine Zustiftung an die apoBank-Stiftung leisten?
Sie können den gewünschten Betrag auf das Konto der apoBank-Stiftung überweisen. Wichtig ist hierbei der Zusatz "Zustiftung" im Verwendungszweck. Im Nachgang erhalten Sie eine Bescheinigung für das Finanzamt.
Kontodaten:
apoBank-Stiftung
IBAN: DE89 3006 0601 0007 0070 00
BIC: DAAEDEDDXXX -
Welche Formen sind bei der apoBank-Stiftung möglich?
Zustiftungen an die apoBank-Stiftung sind in Form von Barvermögen möglich und werden dafür eingesetzt, Erträge zu erzielen. Das gestiftete Kapital bleibt hierbei erhalten. -
Wie steht es um die steuerliche Absetzbarkeit?
Zustiftungen werden vom Gesetzgeber großzügiger gefördert als "normale" Spenden: Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind innerhalb von 10 Jahren bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro für einzeln veranlagte und 2 Mio. Euro für gemeinsam veranlagte Personen als Sonderausgabenabzug abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG). -
Welche Mindesthöhe gilt?
Grundsätzlich sind sie ab einer Summe in Höhe von 1.000 Euro möglich. Unsere empfohlene Mindestzuwendung beträgt 25.000 Euro. -
Entstehen mir als Stiftender Kosten?
Nein. Die Zustiftung fließt in das Gesamtvermögen der apoBank-Stiftung und wird gebündelt und kostenfrei durch die apoBank verwaltet. -
Für welche Zwecke werden die Erträge verwendet?
Die Erträge aus dem Vermögen verwendet die apoBank-Stiftung vor allem für sozialmedizinische Projekte im In- und Ausland, unterstützt angehende Heilberufler, z. B. mit Deutschlandstipendien und fördert im Katastrophenfall heilberufliche Hilfsorganisationen.
Hier gelangen Sie zur Satzung der Stiftung. -
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Letztere stockt das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Die jährlichen Erträge werden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt. Werden Vermögenswerte an die apoBank-Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert bewahrt. Eine Spende unterstützt kurzfristig die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.
Sie sind überzeugt von der Arbeit der apoBank-Stiftung und möchten diese langfristig sichern? Sie haben Fragen und wünschen weitere Informationen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns oder Ihren persönlichen Bankberatenden.