Unterstützen Sie dauerhaft Projekte im Gesundheitswesen!
Zustiftung
Zustiftungen an die apoBank-Stiftung
Sie möchten sich mit Ihrem Vermögen langfristig und nachhaltig sozial engagieren, ohne hierfür eine Stiftung zu errichten? Dann kann eine Zustiftung in den Vermögensstock der apoBank-Stiftung genau das richtige sein, denn die erwirtschaften Erträge wirken nachhaltig. Die Stiftung fördert damit sozialmedizinische Projekte im In- und Ausland, unterstützt angehende Heilberufler z. B. mit Deutschlandstipendien und leistet Soforthilfen an heilberufliche Hilfsorganisationen im Katastrophenfall. 100 Prozent der erwirtschaften Erträge fließen in die Förderprojekte.
FAQ
Wie kann ich eine Zustiftung an die apoBank-Stiftung leisten?
Kontodaten:
apoBank-Stiftung
IBAN: DE89 3006 0601 0007 0070 00
BIC: DAAEDEDDXXX
Welche Formen sind bei der apoBank-Stiftung möglich?
Wie steht es um die steuerliche Absetzbarkeit?
Welche Mindesthöhe gilt?
Entstehen mir als Stiftender Kosten?
Für welche Zwecke werden die Erträge verwendet?
Hier gelangen Sie zur Satzung der Stiftung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Sie sind überzeugt von der Arbeit der apoBank-Stiftung und möchten diese langfristig sichern? Sie haben Fragen und wünschen weitere Informationen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns oder Ihren persönlichen Bankberatenden.