Begeisterung ist ansteckend


Jetzt weitersagen und Kunden werben

 

Teilnahmebedingungen

Am Prämienprogramm können alle Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) teilnehmen. Mitarbeiter sind ausgeschlossen. Für die erfolgreiche Werbung eines Neukunden (Angehöriger der akademischen Heilberufe) erhält der Werber einmalig, die von ihm ausgewählte Geldprämie nach dem tatsächlichen Zustandekommen der neuen Geschäftsbeziehung – unabhängig von der Anzahl der Bankprodukte, für die sich der Neukunde entscheidet. Neukunden sind volljährige Personen, die bei Einreichung dieses Formulars noch nicht Kunde der apoBank sind. Wenn die apoBank aufgrund Ihrer Empfehlung einen neuen Kunden gewinnt, erhält der werbende Kunde, als Werber, die gewünschte Geldprämie auf dem von Ihnen angegebenen Girokonto unserer Bank gutgeschrieben – spätestens vier Wochen nach Eingang und Bestätigung des Empfehlungsformulars.

Voraussetzung für die Prämienvergabe ist ein eindeutiger Neukundenabschluss, der belegbar ist. Diese Werbeaktion ist nicht mit anderen Aktionsangeboten kombinierbar. Ausführliche Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.apobank.de/weitersagen. Für die Bearbeitung unserer Kundenwerbungsaktion kooperiert die apoBank mit der Tochterfirma apoData (APO Data-Service GmbH, Am Seestern 8, 40547 Düsseldorf), die Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag der apoBank ausschließlich zweck- und weisungsgebunden verarbeitet.

Steuerlicher Hinweis (für Werber)

Bitte beachten Sie als Prämienempfänger, dass es sich bei der Geldprämie im Rahmen unseres Kunden-werben-Kunden-Prämienprogramms ggf. um einkommensteuerpflichtige Einnahmen für Sie handelt. Die Geldprämie stellt für den Empfänger Einnahmen aus § 22 Nr. 3 EStG dar und ist bei Überschreitung der Freigrenze von 256 Euro jährlich vollumfänglich zu versteuern. Diese Freigrenze kann nicht nur durch die Geldprämien der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, sondern auch durch vergleichbare Prämien anderer Institute oder gänzlich anderer Einnahmen ausgeschöpft sein. Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung.