investor relations mitteilungen mann am computer

apoBank kündigt Stille Beteiligung


apoBank kündigt Stille Beteiligung im Vorfeld aufsichtsrechtlicher Änderungen


Vorbereitung auf Basel III

19.11.2013
 

Aufgrund der anstehenden Änderungen im Aufsichtsrecht hat der Vorstand der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) heute beschlossen, mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 die im Jahr 2003 begebene Stille Beteiligung in Höhe von 150 Mio. Euro der Capital Issuing GmbH (ISIN DE 0001365880) an der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu kündigen.

Unter Basel III wird die Stille Beteiligung nicht mehr als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG anerkannt. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, den Beteiligungsvertrag zum 31. Dezember 2013 zu beenden. Die Bank nimmt damit ihr Kündigungsrecht gemäß Beteiligungsvertrag mit der Capital Issuing GmbH wahr. Die Rückzahlung soll vertragsgemäß zum 31. Juli 2014 erfolgen.

Unabhängig von den bevorstehenden regulatorischen Änderungen hat sich die Kapitalsituation der Bank insbesondere auch in Folge der Einwerbung neuer Geschäftsanteile positiv entwickelt. Zum einen haben Mitglieder weitere Anteile gezeichnet, zum anderen konnte die Bank neue Mitglieder gewinnen. So erhöhten sich die Geschäftsguthaben seit Jahresbeginn um mehr als 130 Mio. Euro. Die Mitglieder bekräftigten damit ihr Vertrauen in die apoBank. Im Ergebnis wurde das Eigenkapital deutlich gestärkt.

Erfolge verzeichnet die Bank darüber hinaus beim Risikoabbau. So hat sie das Teilportfolio der strukturierten Finanzprodukte auf aktuell rund 500 Mio. Euro reduziert. Zu Beginn des Jahres 2009 lag das Volumen bei 5,5 Mrd. Euro. Mit dem Abbau entlastet die Bank ihr Eigenkapital deutlich.

In Folge dieser Entwicklungen sind die Kapitalquoten der Bank weiter angestiegen. Mit einer Eigenkapitalquote von etwa 17% sowie einer Kernkapitalquote von rund 13% liegen die Quoten auch unter Berücksichtigung der Kündigung bereits heute über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß Basel III.