Rürup-Rente / Basisrente


Gut vorsorgen für die Zukunft

Altersvorsorge erhöhen und Steuern sparen


Die Basisrente - auch als Rürup-Rente bekannt

Als Arzt oder Apotheker sollten Sie die steuerlichen Vorteile einer zusätzlichen Rentenversicherung nutzen. Dabei können Sie bereits in der Einzahlphase hohe Beiträge von der Steuer absetzen.

Wie das geht, erklären Ihnen unsere Berater, die sich mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie Unterschieden zu anderen Vorsorgemöglichkeiten auskennen. Wir unterstützen Sie, eine lebenslange Rente als sichere und hochflexible Altersvorsorge aufzubauen.

Sicherheit und Steuervorteile durch zusätzliche Altersabsicherung

Mit dem richtigen Vorsorgekonzept und der passenden Versicherungsform können Sie die steuerlichen Höchstgrenzen vollständig ausnutzen. Zudem bieten wir Ihnen Tarife, speziell für Heilberufler, die Sie nur als Teil Ihrer Berufsgruppe in Anspruch nehmen können.

Vorteile der Basisrente


Als Grundlage für die sogenannte Basisrente sind unterschiedliche Versicherungsformen möglich: klassische Renten mit garantierter Verzinsung, Index-Rentenversicherung mit einer Kombination aus Ertragspotential und garantierten Leistungen oder fondsgebundene Basisrenten. Die Vorteile der Basisrente gelten grundsätzlich:
  • Flexible Beitragszahlung durch Zuzahlung möglich
  • Steuervorteil - Beiträge können als Sonderausgaben angesetzt werden
  • Insolvenzsicher in der Ansparphase
  • Förderung ist unabhängig vom beruflichen Status (angestellt oder selbständig)
Vorteile Basisrente

Zahlen & Daten zur Basisrente


Die Basisrente im Überblick: Die Basisrente in Zahlen - Stand 2023
Besondere Sicherheit: grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit während der Ansparphase durch Staat oder eventuelle Gläubiger. Großer Anteil Ihrer Beiträge kann von der Steuer abgesetzt werden. In 2021 liegt der steuerliche Höchstbetrag bei 26.528 Euro* für Ledige und 53.056 Euro* für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.

Steuerpflichtige können Rentenversicherungsbeiträge bis zu den Höchstbeträgen bereits ab 1. Januar 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen.


* Innerhalb dieser Höchstbetragsgrenzen sind auch Beiträge in das Versorgungswerk und in die gesetzliche Rentenversicherung zu berücksichtigen.
 
Auszahlung einer lebenslangen Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr.

 
Vertragsguthaben ist nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar. Im Gegenzug zur steuerlichen Begünstigung ist die Rentenleistung ab Renteneintritt zu versteuern - ab 2023 mit 83%. Mit späterem Renteneintritt steigt dieser Prozentsatz jährlich um 1%. Ab 2040 sind 100% zu versteuern.

Nutzen Sie die Beratungskompetenz unserer Experten

Lassen Sie sich die komplexen Rahmenbedingungen der privaten Basisrente und die sorgfältige Beachtung der steuerlichen Besonderheiten sowie Auswirkungen in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Experten erklären.

Bausteine für Ihre Altersvorsorge