Die Pflege­versicherung


Die Pflegeversicherung


Ihre Absicherung in drei Stufen

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können Bedarf haben – beispielsweise durch einen Unfall. Das Risiko im Lebensverlauf pflegebedürftig zu werden liegt für Frauen bei 74 %, für Männer bei 54 %. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Partnerschaft mindestens einer der beiden Partner pflegebedürftig wird, liegt somit bei 89%. (Quelle: RuV, Barmer Pflegereport 2015)

Unverzichtbar für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Hiervon ist immer die gesamte Familie betroffen – auch finanziell. Eine Absicherung für den Pflegefall ist daher jetzt und insbesondere für die Zukunft wichtig und sollte wesentlicher Bestandteil einer jeden Vorsorge sein.

1. Die Gesetzliche Pflegeversicherung


Basis- und Grundversorgung

Die 'Gesetzliche Pflegeversicherung' bietet eine Grundversorgung, die zur individuellen Einkommens- und Vermögensabsicherung mit dem staatlich geförderten 'Pflege FörderBahr' und dem 'Pflegekonzept' ergänzt werden können.
 
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegebedürftigkeit Geringe Erhebliche Schwere Schwerste Schwerste mit besonderen Anforderungen
Häusliche Pflege - Entlastungsbetrag bis 125 € pro Monat möglich
Zuschuss bei Pflege durch Angehörige 0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
Zuschuss bei Pflege durch ambulanten Pflegedienst 0 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflege
Zuschuss bei Pflege in einem Heim 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Voraussetzungen
Die Pflegebedürftigkeit wird über sechs Module mit einem Punktesystem bewertet. Die Einstufung erfolgt entsprechend der körperlichen und kognitiven sowie psychischen Beeinträchtigungen.
nach Punktesystem 12,5 bis unter 27 Punkte 27 bis unter 47,5 Punkte 47,5 bis unter 70 Punkte 70 bis unter 90 Punkte 90 bis 100 Punkte

2. Staatlich gefördert: "Pflege-FörderBahr"


Die ideale Ergänzung

Die Vorteile mit dem R+V-Pflege FörderBahr

Die ideale Ergänzung zur individuellen Einkommens- und Vermögensabsicherung mit dem staatlich geförderten "Pflege-Förder-Bahr":
  • Es gibt Leistungen in allen Pflegegraden.
  • In den Pflegegraden 2 bis 4 liegen die Leistungen über den gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Es gibt keine Gesundheitsprüfung, – keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge.
  • Die 5-jährige Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
  • Das Pflegetagegeld wird dynamisch und regelmäßig erhöht.

> Mehr  Infos zur Pflege-Zusatzversicherung auf der Seite der RuV

 
Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie
  • mindestens 18 Jahre alt sind 1),
  • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
  • noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

1) Das Eintrittsalter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.

 

3. Nach Bedarf: Ihr Pflegekonzept


Das persönliche Pflegekonzept für Ihre private Vorsorge

Für eine bedarfsgerechte Sicherung von Einkommen und Vermögen bietet die R+V mit der "R+V-PflegeVorsorge", ein  umfassendes Absicherungskonzept. Mit den Tarifen der R+V-PflegeVorsorge können Sie für finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall sorgen und Ihre Familie auch über das Finanzielle hinaus entlasten.
 
R+V-PflegeVorsorge – Die Vorteile im Überblick
 Unterstützung für Familien mit Kindern
Bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes zahlt die R+V  das doppelte Pflegemonatsgeld, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird.
Beitragspause nach der Geburt: Null Beitrag, voller Versicherungsschutz – von dieser Option können Eltern für bis zu 2 Jahre nach Geburt profitieren.
 
Hilfe und Orientierung (Assistance-Leistungen) im Pflegefall
Ob Information, Vermittlung von Dienstleistungen oder psychosoziale Beratung: Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie. In Zusammenarbeit mit den Maltesern bieten wir umfangreiche Assistance-Leistungen wie eine Rund-um-die-Uhr-Hotline mit vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen oder eine 24h-Pflegeheimplatzgarantie (bei Kinder und suizidgefährdeten Erwachsenen benötigen wir im Einzelfall eventuell mehr Zeit).
Dynamik Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung
Der Versicherungsschutz ist dynamisch: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld wird bis Alter 70 regelmäßig alle drei Jahre um 10 % erhöht - ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Auch wenn zwischenzeitlich Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Sie müssen keine Angst vor Inflation haben.
Beitragsfreistellung im Pflegefall
Werden Sie pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.
Weltweiter Versicherungsschutz
Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit
Keine Wartezeit
Der Versicherungsschutz gilt sofort ab Versicherungsbeginn.
Keine Kostennachweise erforderlich
Die RuV zahlt das tarifliche Pflegemonatsgeld unabhängig davon, wieviel die Pflege kostet. Sie müssen die Kosten der Pflege nicht nachweisen.