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apoBank kündigt stille Beteiligung


apoBank kündigt Stille Beteiligung


18.11.2014

In Folge der aufsichtsrechtlichen Änderungen bei der Anerkennung regulatorischen Kapitals hat der Vorstand der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) heute beschlossen, mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 die im Jahr 2010 begebene und nicht börsennotierte Stille Beteiligung in Höhe von 197,7 Mio. Euro der Capital Issuing 2010 GmbH an der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu kündigen.

Unter dem Regime von Basel III wird die Stille Beteiligung aktuell nicht mehr vollständig als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG anerkannt. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, den Beteiligungsvertrag zum 31. Dezember 2014 zu beenden. Die Bank nimmt damit ihr Kündigungsrecht gemäß Beteiligungsvertrag mit der Capital Issuing 2010 GmbH wahr. Die Rückzahlung soll vertragsgemäß zum 31. Juli 2015 erfolgen.

Die apoBank verfügt auch nach Kündigung der Stillen Beteiligung über eine komfortable Kapitalposition. So reduziert sich die Tier 1 Kapitalquote, die zum 30. Juni 2014 bei 20,7 Prozent lag, mit Wegfall der Stillen Beteiligung um rund 1,5 Prozentpunkte.

In den letzten Jahren stärkte die apoBank ihre Kapitalisierung spürbar. Insbesondere der Absatz von Geschäftsguthaben aber auch die nachhaltige Rücklagen- und Reservenbildung erhöhte das Eigenkapital merklich. Darüber hinaus führte die Bank seit 2009 ihre Risikoaktiva um mehr als 60 % auf 9,5 Mrd. Euro zurück, vor allem in Folge des nunmehr vollständigen Abbaus des Teilportfolios strukturierter Finanzprodukte. Die gute Kapitalisierung belegt auch das sehr gute Ergebnis der apoBank im Stresstest der Europäischen Zentralbank, das Ende Oktober 2014 veröffentlicht worden war.