Existenzgründer

Formen der Niederlassung


Von A wie Apparategemeinschaft - bis Z wie Zweigpraxis

Niederlassungsformen für Gründer


Eine Übersicht der Rechtsformen

Es gibt gerade heute eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich als Arzt oder Zahnarzt niederzulassen. Jede dieser Möglichkeiten bietet sich an, die eigene Berufskarriere optimal an eine Familienplanung, die Work-Life-Balance oder die fachärztliche Weiterbildung anzupassen.

Neben der vollen Zulassung und der typischen Praxisform der Einzelpraxis gibt es weitere Möglichkeiten, seinen Beruf nach eigenen Vorstellungen auszuüben.

Welche Niederlassungformen gibt es?

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Die Überörtliche Berufsausübungs­gemeinschaft (ÜBAG)

Die Teilberufsausübungs­gemeinschaft (Teil-BAG)

Das Medizinische Versorgungs­zentrum (MVZ)

Jobsharing als BAG

Langsamer Einstieg in die Niederlassung


Teilzulassung als zusätzliche Option

Mit der Teilzulassung hat der Gesetzgeber die Niederlassungsformen für (Zahn-) Ärzte um eine zusätzliche Option erweitert. Sie setzt voraus, dass bestehende Vertrags(zahn-)ärzte ihren vollen Versorgungsauftrag reduzieren. Er kann sich auf einen halben Versorgunsauftrag beschränken und die andere Hälfte der Zulassung ausschreiben. Das ist für Gründer, die nicht mit 100prozentiger Arbeitsleistung starten können, genau die richtige Option.

Die Zahl der 20 Sprechstunden wird auf jeweils 2 x 10 Wochensprechstunden aufgeteilt. Entsprechend ist auch die Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst bei einer Teilzulassung halbiert. Eine ideale Bedingung für einen smarten Einstieg in die Niederlassung.

 

Gemeinsam heilen, gemeinschaftlich wirtschaften

Die Praxisgemeinschaft

Die Labor-/Apparategemeinschaft

Das Ärztehaus (auch: Ärzt­liches Versor­gungs­zentrum, ÄVZ)

Das Praxisnetz (auch: Gesundheitsnetz)

Die Zweigpraxis

Die Integrierte Versorgung (IV)