SEPA-Überweisung


SEPA-Überweisung


Wichtige Merkmale

Identifizierung der Konten von Auftraggeber und Begünstigtem über IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) wie früher bei EU-Standardübeweisung
Die Dauer von der Antragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers maximal einen Bankarbeitstag (bei beleghafter Beauftragung maximal zwei Bankarbeitstage) wie früher bei EU-Standardübeweisung
Betragslimit keines neu (früher bei EU-Standardüberweisung Obergrenze von 50.000 Euro)
Meldepflicht grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ab 12.500 Euro müssen vom Überweisenden gemeldet werden  

SEPA-Überweisung im Vergleich zur EU-Standardüberweisung

Die SEPA-Überweisung orientiert sich an der bereits 2003 eingeführten EU-Standardüberweisung. Wie bei dieser erfolgt die Identifizierung der Konten von Auftraggeber und Begünstigtem über IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Die Dauer von der Antragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers darf maximal einen Bankarbeitstag (bei beleghafter Beauftragung maximal zwei Bankarbeitstage) betragen.

Im Gegensatz zur EU-Standardüberweisung mit einer Obergrenze von 50.000 Euro gibt es bei der SEPA-Überweisung kein Betragslimit. Die rechtliche Grundlage für die SEPA-Überweisung ist durch EU-Richtlinie 97/5/EG (Überweisungsgesetz in §§ 675 ff. BGB) gegeben.

Mit Umsetzung der im März 2012 verabschiedeten EU-Verordnung Nr. 260/2012 ist seit dem 01.02.2016 bei Zahlungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer nur die IBAN erforderlich (IBAN only).

Meldepflicht von grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen

Durch die Deutsche Bundesbank wurde eine Meldeplicht für grenzüberschreitende Großbetragszahlungen festgelegt.

Zu melden sind grundsätzlich grenzüberschreitende Zahlungen, wenn diese einen Betrag von 12.500 Euro oder Gegenwert überschreiten. Die Meldung muss der Überweisende einreichen.


Den Vordruck der „Anlage Z4 zur AWV“ der Deutschen Bundesbank finden Sie hier.

Seit wann gibt es SEPA?

Europaweiter Starttermin für SEPA-Überweisungen war der 28. Januar 2008. Die apoBank war eine der ersten Banken, die ihren Kunden vollumfänglich SEPA-Zahlungen ermöglichte.