SEPA-Lastschrift


SEPA-Lastschrift


Mit der SEPA-Lastschrift sind Lastschrifteneinzüge in ganz Europa möglich. Wie das alte deutsche Lastschriftverfahren ist die SEPA-Lastschrift ein Einzugsverfahren, das auf einem vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen und dem Zahlungsempfänger erteilten Mandat beruht. Die Einlösung bei Vorlage der Lastschrift wurde durch ein Fälligkeitsdatum ersetzt.

Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen:
 
Basislastschrift (Core) Kann sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen genutzt werden (ähnelt dem Einzugsermächtigungsverfahren).
Firmenlastschrift (B2B) Kann ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen genutzt werden (ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren).

Was Sie zum Einreichen einer Einzel-Lastschrift benötigen

Für die Einreichung von Einzel-Lastschriften in der neuen Online-Filiale der apoBank benötigen Sie folgendes:
  • Gläubiger-ID
    Ihre Gläubiger-ID müssen Sie als Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) einmalig bei der zuständigen Zentralbank beantragen. Die Seite der Deutschen Bundesbank können Sie unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ aufrufen.
  • Bitte Inkassovereinbarung aufrufen
  • Bitte ausfüllen und an uns zurücksenden

In der "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften" tragen Sie nun Ihre persönliche Gläubiger-ID, Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) und Kundenstammnummer, Ort und Datum ein und drucken das Dokument aus. Bitte unterschreiben Sie die Vereinbarung auf der zweiten Seite.

Senden Sie nun das unterzeichnete Dokument an:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Zentrales Servicezentrum
30135 Hannover

Prozessablauf der SEPA Lastschrift

Die folgende Grafik beschreibt den Prozess der SEPA Basis - Lastschrift.

Wesentliche Merkmale / Elemente der SEPA Lastschrift

  • Europaweite Nutzung (siehe teilnehmende SEPA-Staaten)
  • Verwendung von IBAN und BIC
  • Exaktes Fälligkeitsdatum (D=Due Date)
  • Keine Betragsgrenze
  • Eindeutige Identifikation des Lastschrifteneinreichers/Zahlungsempfängers (Gläubiger-ID)
  • SEPA Mandatseinholung des Zahlungsempfängers beim Zahlungspflichtigen
  • Vorankündigung (Prenotification; z. B. Rechnung, Mitteilung) mindestens 14 Tage vor Belastung
  • Mindestvorlagefristen bei der Zahlstelle:
    - 1 Tag vor Fälligkeit für Einmal-,  Erstlastschriften und Folgelastschriften
  • Widerspruchsfristen:
    - 8 Wochen (ab Kontobelastung),
    - 13 Monate bei Lastschrift ohne gültiges Mandat
  • Das Mandat erlischt nach 36 Monaten Inaktivität und muss erneuert werden
  • Verwendungszwecklänge: 140 Zeichen
  • Die Einreichung muss elektronisch erfolgen

Der Weg zur Gläubiger-ID

Die Gläubiger-ID muss vom Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) bei seiner zuständigen Zentralbank (in Deutschland ist das die Deutsche Bundesbank) beantragt werden. Auf der Seite https://extranet.bundesbank.de/scp/ können Sie Ihre persönliche Gläubiger-ID beantragen.

Das SEPA Lastschriftmandat

Freie Fahrt mit SEPA haben Einzugsermächtigungen, die Ihnen bereits schriftlich vorliegen und die den Namen, die Adresse und Kontoverbindung, sowie die Original-Unterschrift des Zahlungspflichtigen oder des Kontoinhabers enthalten. Sie werden als SEPA-Lastschriftmandate anerkannt.

Vor dem ersten Einzug per SEPA-Lastschrift informieren Sie bitte alle Zahlungspflichtigen frühzeitig über den Wechsel des Einzugsverfahrens. Wichtig ist auch, dass der Zahlungspflichtige Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die von Ihnen frei wählbare, sogenannte Mandatsreferenz (z.B. Kundennummer) der Zahlung erhält.

 Beispiel-Formulare für SEPA-Lastschriftmandate

    SEPA-Basis-Lastschriftmandat deutsch/englisch

Hierin enthalten sind Beispiele für Mandate als separates Formular oder als Vetragsbestandteil. Auch ein Kombimandat ist enthalten.

    SEPA-Firmenlastschriftmandat deutsch/englisch

Hierin enthalten sind Beispiele für Mandate als separates Formular oder als Vetragsbestandteil

Dem Zahlungspflichtigen ist (unter Einhaltung der Fristen – siehe oben) die Umdeutung vor Ersteinzug mitzuteilen. Hierbei ist dem Zahlungspflichtigen mindestens die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und der Betrag anzuzeigen.

 

Einreichungsfristen für Lastschriften

SEPA-Basis-
Lastschriften
• frühestens 14 Kalendertage vor Lastschriftfälligkeit
• bei Erst- und Einmallastschriften spätestens zwei Geschäftstage vor Lastschriftfälligkeit
• bei Folgelastschriften spätestens zwei Geschäftstage vor
Lastschriftfälligkeit
SEPA-Firmen-
Lastschriften
• frühestens 14 Kalendertage vor Lastschriftfälligkeit
• bei Erst- und Einmallastschriften sowie Folgelastschriften spätestens zwei Geschäftstage vor Lastschriftfälligkeit