19.06.2015
Vertreterversammlung 2015
apoBank: Vertreterversammlung 2015
- Erneut vier Prozent Dividende beschlossen
- Jahresprognose 2015 mit leichtem Zuwachs gegenüber 2014 bestätigt
- Dr. med. Torsten Hemker neu im Aufsichtsrat, Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer und Apotheker Friedemann Schmidt wiedergewählt
- Neue Leitungsstruktur im Vorstand
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) zahlt ihren Mitgliedern für das Jahr 2014 wieder eine Dividende von vier Prozent. Das beschloss die Vertreterversammlung der Bank am 19. Juni 2015 in Düsseldorf und stimmte damit dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu; zugleich bestätigte sie den Jahresabschluss 2014.
Jahresprognose bestätigt
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die turnusgemäß ausscheidenden Mitglieder Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, sowie Apotheker Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), wurden von der Vertreterversammlung für eine weitere Periode von vier Jahren als Aufsichtsräte wiedergewählt. Neu gewählt wurde Dr. med. Torsten Hemker, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg. Er folgt Eberhard Gramsch als Vertreter der Ärzte ins Amt.
Unmittelbar nach der Vertreterversammlung wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung den Apotheker Hermann S. Keller wieder zu seinem Vorsitzenden.
Neue Leitungsstruktur im Vorstand
Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vertrag von Eckhard Lüdering für weitere fünf Jahre verlängert. Lüdering ist seit 2011 Mitglied des Vorstands und verantwortlich für die Ressorts Kredit und Bankbetrieb.
Zudem hat der Aufsichtsrat den bisherigen Sprecher des Vorstands Herbert Pfennig zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Entsprechend der üblichen Leitungsstruktur in Kreditinstituten wurde so die bereits gelebte Praxis formalisiert. Gleichzeitig wurde Ulrich Sommer, seit 2012 Mitglied des Vorstands, zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. Der Beschluss des Aufsichtsrats erfolgte vorbehaltlich der im Genossenschaftsregister noch einzutragenden Satzungsänderung, die zuvor von der Vertreterversammlung beschlossen wurde.
Sämtliche Beschlüsse der Vertreterversammlung sind auf unserer Seite zur Vertreterversammlung.