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Einlagensicherung


Einlagensicherung


Die apoBank gehört der als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannten
 
  • BVR Institutssicherung GmbH
  • sowie der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR-Sicherungseinrichtung)

an.

BVR Institutssicherung

Aufgrund der neuen europäischen Regelung zum Einlegerschutz, die am 3. Juli 2015 in Kraft trat, haben die deutschen Genossenschaftsbanken ihre BVR-Sicherungseinrichtung angepasst. Neben der bestehenden (freiwilligen) BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz wurde eine separate Gesellschaft als hundertprozentige Tochter des BVR namens "BVR Institutssicherung GmbH" gegründet, die den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 Euro gewährleistet, aber zugleich den Institutsschutz für die Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe bereitstellt.

Was bedeutet das für Sie?

Die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet den gesetzlichen Auftrag im Fall einer Bankinsolvenz, die gesetzliche Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen.

Daneben schützt weiterhin die BVR-Sicherungseinrichtung ihre Mitglieder, die in eine Schieflage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht beseitigen können, über den gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH hinaus nach Maßgabe ihres Statutes.

Was wird geschützt?

Der Schutz umfasst

  • alle Kundeneinlagen
  • Inhaberschuldverschreibungen, die im Besitz von Kunden sind.