Ärztin und Kind berühren die Hände durch eine Scheibe

Gehalt und Arbeitszeit


Karriere als Arzt

Wie viel verdient ein Arzt? Und welche Arbeitszeit hat er?

Zu diesen Konditionen arbeiten angestellte Ärzte
Die Höhe des Arzt Gehalts richtet sich danach, ob er im stationären oder ambulanten Sektor angestellt ist. Je Träger liegen unterschiedliche Tarifverträge und Entgelttabellen vor.

Um hier den Überblick zu behalten, bieten wir Ihnen eine klar strukturierte Übersicht der vom Marburger Bund veröffentlichten Gehaltstabellen für Unikliniken, kommunale Kliniken und private Klinikkonzerne sowie Hinweise zum Gehalt im ambulanten Bereich. Natürlich immer mit Angaben zur Arbeitszeit, Zuschlägen und Bereitschaftsdiensten.

Im stationären Bereich

Kommunale Krankenhäuser (VKA)

Entgelttabelle

€ / Monat | gültig ab 01.10.2021
  Assistenzarzt Facharzt

Oberarzt

Lt. Oberarzt
1. Jahr 4.852,02 6.403,90 8.021,27 9.435,59
2. Jahr 5.127,08 - - -
3. Jahr 5.323,50 - - -
4. Jahr 5.663,98 6.940,83 8.492,71 10.110,10
5. Jahr 6.069,96 - - -
6. Jahr 6.236,95 - - -
7. Jahr - 7.412,30 9.167,18 -
9. Jahr - 7.687,33 - -
11. Jahr - 7.955,76 -  
13. Jahr - 8.224,22 - -

Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit 40 Wochenstunden

Zuschläge

(je Voll­arbeits­stunde)

Überstunden: 15 %
Nachtarbeit: 15 %
Sonntags­arbeit: 25 %
Feiertags:
  • 135 % (ohne Freizeitausgleich)
  • 35 % (mit Freizeitausgleich)
24.12. und 31.12. (ab 6 Uhr): 35 %
Bereitschaftsdienste

Die tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschafts­dienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; davon sind maximal acht Stunden Vollarbeit zulässig.
 

Die tägliche Arbeitszeit kann an Wochen­enden und Feier­tagen auf bis zu 24 Stunden täglich verlängert werden, wenn ausschließlich Bereitschafts­dienste abgeleistet werden und dadurch für den Arzt mehr Wochen­enden und Feiertage frei sind.

Quelle Marburger Bund, Tarifverträge

Unikliniken

Entgelttabelle

€ / Monat | gültig von 01.10.2020 bis 30.09.2021
  Assistenzarzt Facharzt Oberarzt Lt. Oberarzt
1. Jahr 4.841,95 6.390,60 8.004,59 9.416,03
2. Jahr 5.116,40 - - -
3. Jahr 5.312,43 - - -
4. Jahr 5.652,24 6.926,43 8.475,07 10.089,04
5. Jahr 6.057,34 - - -
6. Jahr 6.215,35 - - -
7. Jahr - 7.396,91 9.148,09 10.624,85
9. Jahr - 7.661,27 - -
11. Jahr - 7.805,40 - -
13. Jahr - 8.004,59 - -

€ / Monat | gültig von 01.10.2021 bis 30.06.2022
  Assistenzarzt Facharzt Oberarzt Lt. Oberarzt
1. Jahr 4.938,79 6.518,41 8.164,68 9.604,35
2. Jahr 5.218,73 - - -
3. Jahr 5.418,68 - - -
4. Jahr 5.765,29 7.064,96 8.644,57 10.290,82
5. Jahr 6.178,49 - - -
6. Jahr 6.339,66 - - -
7. Jahr - 7.544,85 9.331,05 10.837,35
9. Jahr - 7.814,50 - -
11. Jahr - 7.961,51 - -
13. Jahr - 8.164,68 - -

Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit 42 Wochenstunden

Zuschläge

(je Voll­arbeits­stunde)

Überstunden: 15 %
Sonntags­arbeit: 25 %
Feiertags:
  • 135 % (ohne Freizeit­ausgleich)
  • 35 % (mit Freizeit­ausgleich)
24.12. und 31.12. (ab 6 Uhr): 35 %
Bereitschaftsdienste Feiertags­zuschlag bei Bereitschafts­diensten: 25 %Tägliche Arbeits­zeit kann mit Bereitschafts­dienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; davon sind maximal acht Stunden Voll­arbeit zulässig.

An Wochen­enden und Feier­tagen Verlänger­ung auf bis zu 24 Stunden bei aus­schließlich Bereitschafts­dienst. Die wöchentliche Arbeits­zeit kann mit Bereitschafts­dienst der Stufe I (= die Arbeits­leistung innerhalb des Bereitschafts­dienstes beträgt zwischen 0% und 25%) auf bis zu durchschnittlich 58 Stunden, mit Bereitschafts­dienst der Stufe II (= die Arbeits­leistung innerhalb des Bereitschafts­dienstes beträgt zwischen mehr als 25% und bis zu 49%) auf bis zu durchschnittlich 54 Stunden verlängert werden. Voraus­setzung ist eine individuelle Zustimmung.
Quelle Marburger Bund, Tarifverträge

Asklepios-Kliniken

Entgelttabelle

 € / Monat | gültig ab 01.07.2022 bis 30.12.2022
  Assistenzarzt Facharzt Oberarzt Lt. Oberarzt
1. Jahr 4.930,00 6.500,00 8.145,00 9.565,00
2. Jahr 5.215,00 - - -
3. Jahr 5.420,00 - - -
4. Jahr 5.745,00 7.045,00 8.610,00 -
5. Jahr 6.160,00 - - -
6. Jahr 6.320,00 - - -
7. Jahr - 7.510,00 9.040,00 -
9. Jahr - 7.795,00 - -
11. Jahr - 8.055,00 - -
13. Jahr - 8.225,00 - -

Arbeitszeit
Arbeitszeit 40 Wochenstunden
Quelle Marburger Bund, Tarifverträge

Helios-Kliniken

Entgelttabelle

€ / Monat | gültig von 01.01.2022 bis 30.09.2022
  Assistenzarzt Facharzt Oberarzt Lt. Oberarzt
1. Jahr 5.052,93 6.516,71 8.316,99 9.651,69
2. Jahr 5.181,99 6.581,24 - außertariflich
3. Jahr 5.376,82 6.710,27 8.368,85 -
4. Jahr 5.765,20 7.060,72 - -
5. Jahr 5.958,78 7.254,28 8.688,14 -
6. Jahr 6.218,14 7.384,59 - -
7. Jahr - 7.643,94 9.007,44 -
8. Jahr - 7.967,81 - -
9. Jahr - 8.032,33 außertariflich -
10. Jahr - 8.096,85 - -
11. Jahr - 8.225,90 - -
12. Jahr - 8.291,67 - -

Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit 40 Wochenstunden

Zuschläge

(je Voll­arbeits­stunde)

Überstunden: 15 %
Sonntagsarbeit: 25 %
Feiertags:
  • 135 % (ohne Freizeitausgleich)
  • 35 % (mit Freizeitausgleich)
1.5., 25., 26.12.:
  • 135 % (ohne Freizeitausgleich)
  • 35 % (mit Freizeitausgleich)
24., 31.12. (ab 6 Uhr):
  • 135 % (ohne Freizeitausgleich)
  • 35 % (mit Freizeitausgleich)
Bereitschaftsdienste Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens acht Stunden Vollarbeit zulässig.

An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Mit individueller Zustimmung Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis durchschnittlich max. 60 Stunden.
Quelle Marburger Bund, Tarifverträge

Rhön-Kliniken

Entgelttabelle

€ / Monat | gültig ab 01.01.2022
  Assistenzarzt Facharzt Oberarzt Lt. Oberarzt
1. Jahr 4.709,00 6.052,00 7.654,00 8.777,00
2. Jahr 4.995,00 - - außertariflich
3. Jahr 5.194,00 - - -
4. Jahr 5.468,00 6.551,00 7.985,00 -
5. Jahr 5.716,00 - - -
6. Jahr 5.925,00 - - -
7. Jahr - 7.063,00 8.417,00 -
9. Jahr - 7.312,00 außertariflich -
11. Jahr - 7.622,00 - -
13. Jahr - 7.791,00 - -
Strukturzulage 170,00 300,00 300,00/ ab 2.
Jahr 400,00
400,00

Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit 40 Wochenstunden
Zuschläge (je Voll­arbeits­stunde) Überstunden: 25 %
Nachtarbeit (zwischen 20:00 und 6:00 Uhr): 22,5 %
Sonntagsarbeit: 25 %
Feiertags: 35 %
Bereitschaftsdienste Zeitzuschlag bei Bereitschaftsdiensten: 25 %

Tägliche Arbeitszeit kann mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens acht Stunden Vollarbeit, – wenn alle Ärzte einer Abteilung zustimmen – zehn Stunden, zulässig.


An Wochenenden und Feiertagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereitschaftsdienst. Wenn hierbei Visitendienst geleistet wird, ist dieser vergütungstechnisch mit vier Stunden Vollarbeit anzusetzen.
Quelle Marburger Bund, Tarifverträge

Sana-Kliniken

Entgelttabelle

€ / Monat | gültig ab 01.07.2021
  Assistenzarzt Facharzt Oberarzt Lt. Oberarzt
1. Jahr 4.612,60 6.047,90 7.606,90 9.054,90
2. Jahr 4.885,60 - - -
3. Jahr 5.081,60 - - -
4. Jahr 5.418,60 6.581,90 8.121,90 9.725,90
5. Jahr 5.820,60 - - -
6. Jahr 5.929,60 - - -
7. Jahr - 7.049,90 8.789,90 -
9. Jahr - 7.323,90 - -
11. Jahr - 7.743,90 - -
13. Jahr - 7.850,90 - -
In Vergütung enth.
fixe Ergebnis­beteiligung
205,40 308,10 308,10 308,10

Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit 40 Wochenstunden
Zuschläge (je Voll­arbeits­stunde) Überstunden: 25 %
Nacharbeit: 15 %
Sonntagsarbeit: 25 %
Feiertags:  
  • 135 % (ohne Freizeitausgleich) 
  • 35 % (mit Freizeitausgleich)
24. und 31.12. (ab 6 Uhr): 35 %
Bereitschafts­dienste Zusätzliche Zeitzuschläge bei Bereitschafts­diensten in Nacht­stunden (25 % bzw. 40% ) und an Sonn- und Feiertagen (50%).

Die tägliche Arbeits­zeit kann mit Bereit­schafts­dienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; dabei sind höchstens zehn Stunden Vollarbeit zulässig.

An Wochen­enden und Feier­tagen Verlängerung auf bis zu 24 Stunden bei ausschließlich Bereit­schafts­dienst.Mit individueller Zu­stimmung Verlängerung der wöchent­lichen Arbeits­zeit bis durch­schnittlich max. 64 Stunden.
Quelle Marburger Bund, Tarifverträge

Tipp: Wenn Sie zum Beispiel nach 2 Jahren das Haus oder Fach wechseln sollten, wird die aktuelle Gehaltsstufe übertragen – das passiert allerdings nicht immer automatisch. Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Arbeitgeber Sie nicht wieder in Stufe 1 eingruppiert.

Für Chefärzte gibt es keine Gehaltstabellen. Sie werden immer außertariflich bezahlt und verhandeln ihr Gehalt selbst.

Ausführliche Informationen zu den Entgelttabellen und Tarifvertägen erhalten Sie beim Marburger Bund: Tarifverträge

Alle Angaben ohne Gewähr.

Im ambulanten Bereich


Top aktuell: Studie zu Gehalt und Arbeitsumfeld angestellter Ärzte in der ambulanten Medizin

Im ambulanten Bereich sind die Gehälter der angestellten Ärzte grundsätzlich Verhandlungs­sache. Sie unterliegen keiner tariflichen Bindung. Als Orientierung werden häufig Krankenhausgehälter herangezogen.

Aus diesem Grund haben wir als apoBank erstmals eine Studie unter angestellten Ärzten im ambulanten Bereich durchgeführt. Schauen Sie auf die Ergebnisse.
Zur den Studienergebnissen
Mehr Berufserfahrung bedeutet mehr Geld

Webinar: Angestellt in der Arztpraxis

Aufzeichnung der Sendung vom 15. Juli 2021
Webinar: Angestellt in der Arztpraxis - Referenten im apoTV-Studio

Was kann ich als Arzt erwarten? Was muss ich als Praxisinhaber bieten?
 

  • Gehalts­studie „Arbeiten in der ambulanten Humanmedizin“
  • Wie finde ich als Arzt eine An­stellung?
  • Wie sehen die Arbeits­beding­ung­en in einer Praxis aus?
  • Wie sieht ein Arbeits­vertrag aus und welche rechtlichen Fall­stricke gibt es zu beachten?
  • Wie positioniere ich mich als attraktiver Arbeit­geber?

Eine gemeinsame Veranstaltung des Marburger Bundes und der apoBank
Zum Webinar

Das verdienen selbständige Ärzte


Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines selbständigen Facharztes liegt bei 196.000 Euro im Jahr (rund 16.300 Euro/ Monat).

Das Einkommen eines Arztes in selbständiger Tätigkeit errechnet sich durch den Jahresüberschuss seiner Praxis. Dieser differiert je nach Facharztrichtung, Praxisform, Region und Dauer der Selbständikeit zum Teil stark. Von dem Praxisüberschuss muss der Arzt noch Steuern, Altersvorsorge, Versicherungen und eventuelle Tilgungen bezahlen.

Wir als apoBank analysieren seit vielen Jahren das Existenzgründungsgeschehen sowie die Einnahmen- und Kostenstrukturdaten unserer Kunden. Die Daten werden jährlich erfasst und anonymisiert ausgewertet. Bei den abgebildeten Werten handelt es sich um Durchschnittsangaben, die als erste Richtwerte dienen können.

Sie möchten wissen, welche Facharztrichtung die richtige für Sie ist und welches Gehalt Sie in selbständiger Tätigkeit erwarten würde? Dann starten Sie jetzt unseren Facharzt CheckUp und forden den ausführlichen Ergebnisbericht der TOP 3 Facharztrichtungen an, die für Sie passen.

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Oben aufgeführte Aussagen basieren auf eigenen Internetrecherchen, gültigen Tarifverträgen/Verordnungen sowie konsolidierten Erfahrungen unserer BeraterInnen aus zurückliegenden Kundengesprächen. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen folglich lediglich als erste Orientierungshilfe für die eigene Karriereplanung.

Über den Marburger Bund

Die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern öffentlicher und privater Träger richten sich vornehmlich nach den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes. In konfessionellen Krankenhäusern, vorwiegend also solchen der Caritas (katholische Kirche) oder der Diakonie (evangelische Kirche), kommen hingegen grundsätzlich keine Tarifverträge zur Anwendung. Allerdings orientieren sich auch die dortigen Arbeitsbedingungen im Wesentlichen an den Tarifverträgen des Marburger Bundes.
Die zwingende Anwendung des Tarifvertrages und seine Verbindlichkeit für das einzelne Arbeitsverhältnis hängen einerseits von der Tarifgebundenheit des jeweiligen Unternehmens ab, andererseits fordert das deutsche Arbeitsrecht aber auch die Mitgliedschaft des einzelnen Arbeitnehmers in der vertragsschließenden Organisation auf Arbeitnehmerseite. Im Falle der Ärztinnen und Ärzte ist dies der im Marburger Bund.
Er ist Europas größter Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und als einzige tariffähige Organisation für Ärztinnen und Ärzte erster Ansprechpartner für die Arbeitsbedingungen angestellter Ärztinnen und Ärzte.