Apothekerin mit Tablet am Medikamentenschrank

Gehalt und Arbeitszeit


Karriere als Apotheker

Apotheker Gehalt: Wie viel verdient ein Apotheker?


Und welche Arbeitszeit hat er?

Wie viel verdient ein Apotheker im ersten Berufsjahr als Einstiegsgehalt und welche Steigerungen sind mit zunehmender Berufserfahrung zu erwarten? Fragen, die auch aktuell für viele Pharmazeuten von Bedeutung sind. Erfahren Sie hier alles rund um die Themen Apotheker Gehalt und Arbeitszeit - sowohl in der Offizin als auch in der Krankenhausapotheke.

Das verdienen angestellte Apotheker

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Die Höhe des Gehalts eines Apothekers richtet sich danach, ob er in einer öffentlichen Apotheke oder in einer Krankenhausapotheke angestellt ist und weiterhin, in welcher Tariforganisation eine Mitgliedschaft besteht.
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Öffentliche Apotheke


Apotheker, die in einer öffentlichen Apotheke angestellt sind, verdienen als Einstiegsgehalt durchschnittlich 3.463,00 Euro (nach Gehaltstarifvertrag ADA; nach Gehaltstarifvertrag TGL Nordrhein 3.409,00 Euro) bei einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Hinzu kommen Notdienstbereitschaften, die von Apothekern geleistet werden müssen. Diese werden vom Apothekeninhaber festgelegt und dürfen die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) abgeschlossen. Bei der Vergütung angestellter Apotheker ist grundsätzlich zu klären, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihren jeweiligen Tariforganisationen sind. Ist dies der Fall, besteht der Anspruch auf Leistungen nach dem Gehaltstarifvertrag, der zwischen ADEXA und dem ADA bzw. der TGL-Nordrhein geschlossen wird.1 Neben dem Brutto-Monatsgehalt (siehe unten) ergeben sich zusätzliche Vergütungsbeträge für Notdienstbereitschaften.

Gehaltstabellen und Arbeitszeit

Gehaltstarifvertrag ADA

  Brutto-
Monatsgehalt
Notdienst
18:30 - 22:00
Uhr*
Notdienst
22:00 - 8:00
Uhr*
Notdienst
8:00 - 18:30 Uhr
(Sonn- und Feiertags)*
1. Berufsjahr 3.782 € 77 € 120 € 230 €
2. - 5. Berufsjahr 3.896 € 79 € 124 € 236 €
6. - 10. Berufsjahr 4.171 € 84 € 133 € 253 €
ab 11. Berufsjahr 4.543 € 92 € 144 € 276 €
*Zuschlag, sofern nicht schon über das Gehalt abgegolten (Gehalt muss mindestens 13 Prozent über Tarif liegen), § 6 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV)
(gültig ab 01.01.2022)

Gehaltstarifvertrag TGL Nordrhein

  Brutto-
Monatsgehalt
Notdienst
18:30 - 22:00
Uhr*
Notdienst
22:00 - 8:00
Uhr*
Notdienst
8:00 - 18:30 Uhr
(Sonn- und Feiertags)*
1. - 2. Berufsjahr 3.661 € 74 € 116 € 222 €
3. - 5. Berufsjahr 3.786 € 77 € 120 € 230 €
6. - 7. Berufsjahr 4.001 € 81 € 127 € 243 €
8. - 9. Berufsjahr 4.242 € 86 € 135 € 257 €
ab 10. Berufsjahr 4.352 € 88 € 138 € 264 €
*Zuschlag, sofern nicht schon über das Gehalt abgegolten (Gehalt muss mindestens 13 Prozent über Tarif liegen), § 6 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV)
(gültig ab 01.07.2022)

Arbeitszeit

Bei der Arbeitszeit angestellter Apotheker ist grundsätzlich zu klären, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihren jeweiligen Tariforganisationen sind. Ist dies der Fall, dann gehen die Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub etc. auf den Rahmentarifvertrag zurück, der zwischen ADEXA und dem ADA bzw. der TGL-Nordrhein geschlossen wird.2
 

Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV):

  • Die regelmäßige Arbeitszeit ohne Ruhepausen beträgt wöchentlich 40 Stunden.
     
  • Eine Notdienstbereitschaft wird durch den Apothekeninhaber festgelegt. Die zur Ausübung der Notdienstbereitschaft berechtigten Mitarbeiter sind neben der regelmäßigen Arbeitszeit zur Notdienstbereitschaft verpflichtet. Dabei darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden am Tag nicht überschritten werden.
     
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist üblich.

[Stand: gültig ab 01.01.2015 (BRTV) bzw. gültig ab 01.01.2020 (RTV)]

Krankenhausapotheke


Für angestellte Apotheker in Krankenhausapotheken von Kliniken öffentlicher Träger gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD). Apotheker werden hier üblicherweise in die Tarifgruppe 14 oder 15 (Apotheker als Leiter von Apotheken) und je nach Berufsjahren in den Stufen 1-6 (nach einem Jahr Stufe 2, nach zwei weiteren Jahren Stufe 3, nach drei weiteren Jahren Stufe 4 usw.) eingruppiert. Die Arbeitszeitregelung für Apotheker in Krankenhausapotheken wird ebenfalls durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes bestimmt.

Angestellte Apotheker in Krankenhausapotheken von Kliniken anderer Träger verdienen meistens ein monatliches Bruttogehalt zwischen 3.500,00 und 7.000,00 Euro.

Gehaltstabelle und Arbeitszeit

Entgelttabelle (TVöD)

Entgeltgruppe 15:
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
5.017,06 € 5.358,22 € 5.738,77 € 6.258,28 € 6.792,69 € 7.144,27 €

Entgeltgruppe 14:
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
4.542,98 € 4.851,90 € 5.255,33 € 5.703,01 € 6.202,05 € 6.560,31 €
Gültigkeit der Tabelle: 01.04.2022 - 31.12.2022
Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 2022 - Bereich Bund

Arbeitszeit

Für angestellte Apotheker in Krankenhausapotheken von Kliniken öffentlicher Träger gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Auszug aus dem Tarifvertrag (TVöD)
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit, Abs. 1:

1Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für
a) die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich,
b) die Beschäftigten der Mitglieder eines Mitgliedverbandes der VKA im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, im Tarifgebiet Ost durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich.
2Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. 3Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie dem Tarifvertrag.

Was verdienen selbständige Apothekerinnen und Apotheker?


Das Einkommen einer Apothekerin oder eines Apothekers in selbständiger Tätigkeit ist nicht direkt mit dem eines Angestellten vergleichbar, denn es errechnet sich durch das Betriebsergebnis der Apotheke. Dieser differiert je nach Apothekenform, Region und Dauer der Selbständigkeit zum Teil sehr stark. Offizielle durchschnittliche Werte für Gesamtdeutschland werden jährlich durch den Dachverband der Apotheken ABDA veröffentlicht.

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Hinweise und Quellen

Oben aufgeführte Aussagen basieren auf eigenen Internetrecherchen, gültigen Tarifverträgen/Verordnungen sowie konsolidierten Erfahrungen unserer BeraterInnen aus zurückliegenden Kundengesprächen. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen folglich lediglich als erste Orientierungshilfe für die eigene Karriereplanung.

Quellen

https://www.adexa-online.de/tarife-recht/tarifpolitik/

https://www.aerzte-finanz.de/Services/Apotheker-was-nun/Anstellung/Tarifliche-Situationangestellter-Apotheker

https://www.hs-schmalkalden.de/studium/studienangebot-hs-schmalkalden/berufsbegleitende-zertifikatsstudien/apothekenbetriebswirt-fh/was-verdient-ein-apotheker.html

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2019&matrix=1

1Ausnahmen: Nordrhein (Gehaltstarifvertrag TGL Nordrhein) und Sachsen (ohne Tarifvertrag).

2Ausnahmen: Nordrhein (Rahmentarifvertrag Nordrhein) und Sachsen (ohne Tarifvertrag).