Arbeiten im Ausland


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Als Zahnarzt im Ausland arbeiten -


Wir zeigen, wie es funktioniert.

Allgemeines

Allgemeine Informationen

Als Zahnarzt im Ausland arbeiten: Für viele der Traum, dem Berufsalltag in Deutschland zu entfliehen und diesen gegen neue Perspektiven einzutauschen. Zugleich sind in vielen Ländern medizinische Fachkräfte aus Deutschland heiß begehrt. Dennoch stehen die Zahnärzte vor ähnlich bürokratischen Herausforderungen wie Apotheker und Ärzte (siehe dazu unbedingt: „Als Arzt im Ausland arbeiten“)

Auf den folgenden Seiten wird beispielhaft für mehrere Regionen und Länder erläutert, wie es möglich ist, seinen Traum vom Ausland zu verwirklichen. Das wichtigste ist, möglichst frühzeitig in die Planung einzusteigen, um einen reibungslosen Ablauf des Länderwechsels hinzubekommen.

Zahnärzte können Freiwilligenarbeit im Ausland leisten und Teile ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren. Hier sei nochmals auf die Informationen im Bereich der Ärzte verwiesen. Die folgenden Seiten stellen lediglich die zahnarztspezifische Themen heraus.

Ausbildung

Ähnlich wie in der regulären ärztlichen Ausbildung, kann auch der Zahnarzt beispielsweise für Teile der Famulatur ins Ausland gehen. Der Zahnmedizinische Austauschdienst (ZAD) bietet hierbei in Kooperation mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) einen transparenten Ablauf der Bewerbung und einen Reisekostenzuschuss an, der den Wunsch ins Ausland zu gehen erleichtern wird.

Weitere interessante Optionen für Auslandseinsätze während der zahnärztlichen Ausbildung sind:

Die International Association of Dental Students (IADS) bietet, nach Beitritt in die Organisation, die Teilnahme an Austauschprogrammen an. Dabei besteht die Wahl zwischen klinischen oder wissenschaftlichen Praktika.

Projects Abroad bietet Praktika in unterschiedlichen Ländern wie Ghana, Argentinien, Vietnam oder Sri Lanka an.

Freiwilligenarbeit im Ausland

Top-Länder

Skandinavien

Innerhalb der EU gelten die skandinavischen Länder als attraktive Ziele, um für einen gewissen Zeitraum - auch längerfristig - die berufliche Perspektive zu erweitern. Bessere Verdienstmöglichkeiten und die hervorragende Infrastruktur sind dafür die Hauptgründe

Die Frage nach der Berufsanerkennung der zahnärztlichen Ausbildung ist innerhalb der EU durch Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des sonstigen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Diese Richtlinie legt fest, dass ausländische Staatsangehörige und Inländer die gleichen Zugangsvoraussetzungen zu demselben Beruf haben.

Es kann jedoch sein (analog zur Arbeit als Arzt im Ausland), dass das Zielland einen Sprachtest oder den Nachweis eines bestimmten Sprachniveaus verlangt, oder die Zugehörigkeit zur nationalen Berufskammer. Daher sollte man vorab Kontakt zu den zuständigen ausländischen Behörden aufnehmen. Wer das ist, lässt sich im Einzelfall unter der EU regulated professions database herausfinden. In Schweden sind die Zahnärzte beispielsweise dem „National Board of Health and Welfare“ unterstellt.

Schweiz

Statistisch gesehen wandern die meisten deutschen Zahnärzte in die Schweiz aus. Obwohl die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist, wurde ein Abkommen geschlossen, was die Anerkennungsspielräume der EU auch auf die Schweiz bezieht. Es entstehen daher keine Nachteile für den Landeswechsel.

Für viele Interessenten spielt der deutliche Gehaltszuwachs in der Schweiz eine Rolle, dabei darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die Lebenserhaltungskosten in der Schweiz wesentlich höher sind als in Deutschland!

Weiterführende Informationen zur Berufsanerkennung in der Schweiz, finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit.

USA

Der Bedarf an Zahnärzten in den USA ist vorhanden. Attraktive Ziele für eine Niederlassung, aus Sicht der Lebensqualität, auch. Das Problem sind die vergleichsweise überproportional hohen Zugangsvoraussetzungen, die die USA ausländischen (Zahn-) Ärzten auferlegen, um dort praktizieren zu dürfen.

Die einzelnen Bundesstaaten haben zudem variierende Vorschriften. Die jeweiligen State of Boards Dentistry sollten daher die ersten Anlaufstellen für Informationsbeschaffung sein. In den meisten Fällen sind drei Hürden zu meistern: Eine theoretische Prüfung, daraufhin eine zweijährige Ausbildung in einer „Dent School“ und eine abschließende praktische Prüfung. Man muss sich also darauf einstellen, einen Teil der Ausbildung zu wiederholen – unabhängig von Umfang und Güteklasse der deutschen Ausbildung. Gerade die „Dent Schools“ sind eine große Hürde: Komplizierte Aufnahmeverfahren und hohe Studiengebühren von insgesamt bis zu 80.000€ schaffen schwierige Startvoraussetzungen.

Einen noch tieferen Einstieg in das Thema bietet die Seite: http://overseasdentist.com