Arbeiten und Studieren im Ausland


Karriere als Apotheker

Als Apotheker im Ausland arbeiten


Vom Auslandssemester bis zum richtigen Job

Auslandssemester

Wie bekomme ich einen Studienplatz?

Um an einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule zu gelangen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • die Universitäten im Ausland selbst kontaktieren und den Aufenthalt mit der eigener Studiengangkoordination abstimmen (vermutlich keine eingespielten Abläufe zwischen Ihrer Universität und der im Ausland, daher ist mit deutlich mehr Bürokratie zu rechnen)
  • über das europäische ERASMUS-Austauschprogramm
     

Vorteile ERASMUS

  • finanzielle Unterstützung
  • geringerer Bürokratieaufwand
  • transparenteres Anrechnungs- und Anerkennungssystem
     

Vorgehensweise

  • entsprechendes Formular im International Office der eigenen Hochschule einreichen
  • aus einer Liste von Partneruniversitäten im Ausland Wunschkandidaten auswählen
  • Einreichung eines Motivationsschreibens
  • Rückmeldung prüfen, an welcher Uni im Ausland Sie einen Platz bekommen haben
     

Die Unterstützung durch ERASMUS beläuft sich dabei auf maximal 24 Monate im Staatsexamen. Bei einem PhD kommen weitere 12 Monate hinzu. Voraussetzung ist der Abschluss des ersten Studienjahres (2 Semester). Vor Ort im Ausland hat man die Möglichkeit, durch ERASMUS-Netzwerke schnell Kontakt zu anderen Studierenden zu knüpfen.

Wer aber den Traum von einer besonderen Universität, Region, Land etc. hat, soll sich trotzdem ermutigt fühlen, auch „auf eigene Faust“ das Projekt Auslandssemester anzugehen!

Wie finanziere ich mein Auslandssemester?

Beim Thema Finanzen bietet ERASMUS einen großen Vorteil: Durch die Verträge der unterschiedlichen Partneruniversitäten fallen für das Studium im Ausland keine Studiengebühren an. Dies ist insofern wichtig, da auch im europäischen Ausland die Semesterbeiträge bei weitem nicht so gering sind wie in Deutschland (z. B. England).

Des Weiteren erhalten ERASMUS-Stipendiaten einen monatlichen Betrag zwischen 150 Euro und 500 Euro an Unterstützungsgeld, der sich nach dem Land des Auslandsaufenthalts richtet (den jeweiligen Förderbetrag legt die Heimathochschule fest). Es empfiehlt sich aber vorher nochmals dringend in den landesspezifischen Statuten nachzuschauen.

Ein guter Überblick zum Thema ERASMUS findet sich hier:

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.)

myStipendium

Was ist zu beachten?

Auch wenn zwischen den Partneruniversitäten grundsätzlich Kooperationen bestehen, die eine leichtere Anerkennung der ausländischen Kurse gewähren, ist gerade der Bereich Pharmazie diesbezüglich eher komplex:

  • im Ausland wird nicht nach deutscher Approbationsordnung studiert (Risiko besteht, nicht alle Kurse anerkannt zu bekommen)
  • Verlängerung der Gesamtstudienzeit sollte mit einkalkuliert werden
  • ein Auslandssemester ersetzt in fachlicher Hinsicht in den allerwenigsten Fällen ein komplettes Semester in Deutschland
     

Wie bei jedem anderen Auslandsaufenthalt gilt es auch bei einem Auslandssemester, möglichst früh weitere Anforderungen hinsichtlich Visum, Krankenversicherung, Impfung etc. in Erfahrung zu bringen! Das Auswärtige Amt hilft gerne.

Kürzere Auslandsstudien

Neben Auslandssemestern, die in der Regel mindestens 3 Monate dauern, gibt es für kürzere Aufenthalte die Möglichkeit, an Summer/Winter Schools der ESPA teilzunehmen.

Die EPSA (European Pharmaceutical Students Association) bietet dabei ein- oder mehrwöchige Workshops und Lehrgänge in verschiedenen Ländern und Städten in Europa an.

Detaillierte Informationen hierzu gibt es unter:

www.epsa-online.org

Famulatur im Ausland

Funktioniert das überhaupt?

Im Rahmen seiner Ausbildung muss der angehende Pharmazeut ein Pflichtpraktikum absolvieren, die Famulatur.

Praktikumsdauer: 8 Wochen

Davon mindestens in einer öffentlichen deutschen Apotheke abzuleisten: 4 Wochen (am Stück) 

Die übrigen 4 Wochen können ganz oder zu Teilen im Ausland absolviert werden.

Voraussetzungen

Die einfachste Möglichkeit, als Pharmaziestudierender einen Famulaturplatz im Ausland zu bekommen, ist die Kontaktaufnahme mit der fakultätsinternen Organisation. Oftmals bestehen bereits Austauschkooperationen zwischen deutschen und ausländischen Universitäten. Details zu den Teilnahmevoraussetzungen lassen sich dann von der Studienorganisation einholen.

Anders als bei einer medizinischen Famulatur im Ausland, welche prinzipiell überall auf der Welt angetreten werden kann, gibt es im pharmazeutischen Bereich speziellere Anforderungen. Nicht alle Länder kommen in Frage. Die EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein und Island sind mögliche Länder für die Famulatur im Ausland. Ziele wie die USA oder Kanada sind nicht möglich.

Was ist zu beachten?

Darüber wie und ob ein Auslandspraktikum als Famulatur anerkannt wird, gibt es wenig Klarheit. Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, rechtzeitig mit dem LPA (Landesprüfungsamt) Kontakt aufzunehmen und die Anerkennung abzuklären.

Stimmen Sie sich am besten direkt vor Ort mit dem LPA ab, welche Unterlagen für eine Anerkennung beizubringen sind. So können Sie sich schon im Ausland um die Beschaffung kümmern.

Beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen und die Vorlaufzeiten, die eventuell zu beantragende Dokumente (z.B. Reisepass, Visum) benötigen. Starten Sie daher rechtzeitig mit Ihrer Planung und ziehen Sie auch einen Sprachkurs in Betracht.

Alternativen

Eine Alternative zur Famulatur oder dem PJ im Ausland wäre ein freiwilliges Praktikum.

Dafür eignen sich z. B. Austauschprogramme wie das SEP (Student Exchange Programme) der IPSF (International Pharmaceutical Students Associaton). Über die Internetseite der IPSF kann man sich für eine Austauschdatenbank registrieren. Falls die Bewerbung erfolgreich ist, werden einem eine Unterkunft sowie eine Praktikumsstelle im Ausland vermittelt.

Die Länge der Praktika variiert von zwei Wochen bis zu drei Monaten. Dabei können im Vergleich zur Famulatur auch Stellen im EU Ausland (z. B. Amerika, Afrika) angetreten werden.

PJ im Ausland

Funktioniert das Überhaupt?

Nachdem das 2. Staatsexamen absolviert ist, steht für alle Pharmaziestudierende das Praktische Jahr (PJ) auf dem Programm. Dieser längste Teil der praktischen, curricularen Ausbildung kann zu Teilen auch im Ausland angetreten werden.

Ähnlich wie bei der Famulatur gibt es auch beim PJ nur wenig detaillierte Vorschriften, die bundesweit gelten. Das meiste liegt im Ermessensspielraum der Landesbehörden. Also empfiehlt sich: LPA (Landesprüfungsamt) vor Planung des PJ hinsichtlich benötigter Formulare und Bescheinigungen konsultieren. Außerdem vorher vom LPA schriftlich bestätigen lassen, dass ein Teil der PJ Ausbildung im Ausland anerkannt wird.

Sind die bürokratischen Hindernisse überwunden, wird die medizinischen Arbeit im Ausland einen großen Teil zur fachlichen und sozialen Weiterentwicklung als Pharmazeut beitragen und eine einmalige Erfahrung schaffen!

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Haupt- und Grundstudium mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen
  • Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis (ab mehrmonatigem Aufenthalt)
  • Sprachkenntnisse (über Zertifikate nachzuweisen)


Nähere Informationen dazu sind beim DAAD hinterlegt (Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.).

Wichtig ist vor allem, vorher für sich selbst zu klären, wie viel Zeit des PJs im Ausland verbracht werden soll. Fest steht, dass mindestens 6 Monate des PJs in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland abgeleistet werden müssen. Hier ist wieder eine genaue Absprache mit dem Dekanat wichtig.

Was ist zu beachten?

Der Vorteil der Absolvierung des PJ im Ausland liegt darin, dass verschiedene Fördermittel beantragt werden können.

Beispiele für Fördermöglichkeiten:  

ERASMUS+

PROMOS (Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes)
 

Interessante Erfahrungsberichte von ehemaligen PJlern, die einen Teil ihrer Zeit im Ausland absolviert haben, sind auf der Internetseite des BHPD (Berufsverband der Pharmaziestudenten in Deutschland) zu finden:

www.bphd.de/ausland/praktikum-im-ausland/erfahrungsberichte

Wie finde ich eine Stelle?

Um an Kontaktdaten für PJ-Stellen im Ausland zu gelangen kann es hilfreich sein, sich direkt an die Professoren der Fakultät zu wenden. Diese haben oftmals Beziehungen zu Partneruniversitäten und können im Optimalfall vermitteln.

Partneruniversitäten der eigenen Fakultät: Ansprechpartner sind beim akademischen Auslandsamt zu finden.

Auf der Internetseite des Portals Pharma4u gibt es eine Länderliste, unterteilt nach europäischem und weltweitem Ausland, die universitäre Ansprechpartner anführt.

Arbeiten im Ausland

Arbeiten innerhalb der EU

Welche Voraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich: Prüfen Sie, ob das Zielland Ihre Approbation anerkennt.

Der Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG  regelt die Anerkennung. Die Zugangsvoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige und Inländer zu demselben Beruf sind demnach gleich.
 

Zusätzliche Anforderungen

  • Nachweise über das Sprachniveau
  • Beantragung der Kammermitgliedschaft
     

Die genauen Voraussetzungen für das jeweilige Land sollten im Vorfeld immer durch die jeweiligen nationalen Behörden geklärt werden.

Das Verfahren lässt sich innerhalb der EU nochmals beschleunigen, indem man den „Europäischen Berufsausweis“ beantragt. Der Antrag kann online an die heimischen Behörden gestellt werden, welche dann im Vorhinein alle Dokumente prüfen.

Falls es dennoch zu Problemen bezüglich der Anerkennung kommt, kann das SOLVIT-Netzwerk kontaktiert werden, welches speziell für solche Schnittstellen innerhalb der EU geschaffen wurde.

Arbeiten außerhalb der EU

Welche Voraussetzungen gibt es?

Außerhalb der EU ist die Anerkennung der Approbation immer eine Einzelfallentscheidung. Dort müssen oftmals Prüfungen absolviert werden, damit eine Anerkennung der Berufsausbildung erfolgt. Daher am besten unbedingt vorher über das Zielland und deren Tests informieren!

Der Apothekerweltverband FIP (Fédération Internationale Pharmaceutique) bietet hierzu Kontaktdaten der landesspezifischen Mitgliedsorganisationen.

Wie finde ich eine Stelle?

Es gibt mehrere Adressen im Internet, die Stellen im europäischen Ausland vermitteln.

Das EURES (Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität) verfügt neben einem Stellenmarkt auch über weitere Informationen zum Leben in den Zielländern.

Wenn das Wunschland schon feststeht, können auch direkt über die Standeskanäle der entsprechenden Länder Informationen eingeholt werden. Beispiel Schweiz.

Die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) der Agentur für Arbeit ist darauf spezialisiert, Führungskräfte aus Deutschland ins Ausland zu vermitteln.

Rentenversicherungsansprüche / Versorgungswerkansprüche

Rentenansprüche Versorgungswerk

Bei einem Wechsel ins Ausland

  • endet die Mitgliedschaft im Versorgungswerk
  • bleiben bereits bestehende Rentenansprüche bestehen
  • ist freiwillige Mitgliedschaft/ Beitragszahlung im Versorgungswerk möglich
  • ist nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft, für freiwillige Mitgliedschaft Antrag zu stellen und Mindestbeitrag zu zahlen
     

Lassen Sie sich in jedem Fall durch das entsprechende Versorgungswerk beraten.

Da die Beiträge nicht von der Steuer absetzbar sind, wenn man nicht in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, Rentenleistungen aber eventuell voll steuerpflichtig sind (abhängig vom Land in dem Sie die Rente beziehen), ist eine private Rentenversicherung eine interessante Alternative, um für das Alter ein ausreichendes Einkommen aufzubauen. Bei Fragen zur Besteuerung von Renteneinkünften im Ausland sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
 

Rentenansprüche gesetzliche Rentenversicherung

Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist es deutschen Staatsbürgern, die ins Ausland gehen, möglich, einen freiwilligen Beitrag zu zahlen. Wenn Sie schon in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, aber die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren noch nicht erreicht haben, können freiwillige Zahlungen Sinn ergeben. Sind einmal 5 Jahre Versicherungszeit erreicht, gelten die Ansprüche als unverfallbar. Kunden, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können sich eventuell nach besonderen Übergangsvorschriften oder nach sogenannten über- und zwischenstaatlichen Regelungen freiwillig versichern. In beiden Fällen ist aber eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung zu empfehlen.

Liegt in Deutschland keine Einkommenssteuerpflicht vor, können die Beiträge nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die Rentenleistungen sind aber eventuell voll zu versteuern (ausschlaggebend ist das Land des Rentenbezugs). Daher empfiehlt sich eine private Rentenversicherung, durch die für das Alter ein ausreichendes Einkommen aufgebaut werden kann. Fragen Sie zur Besteuerung von Renteneinkünften im Ausland Ihren Steuerberater.

Weiterbildung im Ausland

Voraussetzungen

Für die Weiterbildung im Ausland gelten ähnliche Grundsätze wie für die Anerkennung der Approbation.

Maßgeblich ist hierbei die Richtlinie 2005/36/EG der EU welche besagt, dass der Berufszugang für EU-Ausländer unter den gleichen Voraussetzungen erreichbar sein muss wie für Inländer.

Es soll demnach möglich sein, auch Weiterbildungszeiten aus dem Ausland in Deutschland anzurechnen.

Ein Einblick in die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) ist hier möglich. Noch detaillierter sind die bundeslandspezifischen Weiterbildungsordnungen.

Rahmenbedingungen

Im Vorfeld ist es wichtig,

  • sich über Regularien und Richtlinien zu informieren (bei Landesärztekammer und Behörden im Zielland),
  • Gleichwertigkeit nachzuweisen (Austausch mit Kammer und den zuständigen Prüfbehörden),
  • zu wissen, dass die garantierte Anerkennung der Weiterbildung erst nach der eigentlichen Weiterbildungszeit im Ausland erfolgen kann.
     

Meistens ist ein Quereinstieg während der Weiterbildung nicht möglich, beziehungsweise müssen viele Prüfungen nachgeholt werden.

Der Umfang, Inhalt, und Art der Weiterbildung kann aus 3§ der MWBO entnommen werden. An diesen Vorgaben muss sich die Ausbildung im Ausland orientieren.

Freiwilligenarbeit im Ausland

Möglichkeiten

Wer sich freiwillig für einen guten Zweck engagieren möchte, um notleidenden Menschen zu helfen, leistet damit einen sehr großen Beitrag für die Gesellschaft.

Möglichkeiten für einen solchen Einsatz bestehen in den Bereichen humanitäre Hilfe oder Entwicklungshilfe.

Humanitäre Hilfe findet in akuten Krisen- oder Katastrophengebieten statt. Dabei geht es um Soforthilfe, Nothilfe, Übergangshilfe und/ oder Katastrophenversorgung.

Nach der Übergangshilfe erfolgt die Entwicklungshilfe. Sie ist als langfristige Kooperation zwischen Staat, den Einheimischen und den Hilfsorganisationen ausgerichtet.

Rahmenbedingungen

Die bekannteste medizinische Organisation im Bereich humanitäre Hilfe ist „Ärzte ohne Grenzen e. V.“. Anders als es der Name erscheinen lässt, werden dabei nicht nur freiwillige Ärzte gesucht, sondern unterschiedliches medizinisches Fachpersonal wie z. B. Apotheker oder Pfleger.

Um den Einsatz erfolgreich zu gestalten, müssen potenzielle Freiwillige jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein solcher Auslandseinsatz darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Viele Projekte sind kräftezehrend und finden unter komplexen Bedingungen statt!

In der medizinischen Versorgung mitzuarbeiten und so aktiv Entwicklungshilfe zu leisten, bietet den Einheimischen einen großen Mehrwert.

Wer sich dafür interessiert, findet z. B. bei folgenden Organisationen wichtige Informationen:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)

NPH Deutschland e. V.

Apotheker ohne Grenzen Deutschland e. V.

Die Universität Tübingen bietet seit kurzem einen Kurs „Pharmazie in Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe“ an, welcher den Freiwilligen für ihren Auslandseinsatz wertvolle fachliche und soziale Kenntnisse vermittelt. Bei Interesse kann dort auch in die Thematik „hineingeschnuppert“ werden.

Geeignet sind Bewerber,

  • mit bereits abgeschlossenem Pharmazie-Studium,
  • die über zwei Jahre Berufserfahrung im Krankenhaus verfügen,
  • fließend Englisch sprechen,
  • und 6 bis 12 Monate Zeit für den Auslandseinsatz haben.
     

Hier finden Sie den offiziellen Flyer für interessierte Apotheker.

Top-Länder

Österreich

Die Vorteile im Vergleich zum deutschen Gesundheitssystem und die hohe Lebensqualität sind Gründe, warum Apotheker nach Österreich auswandern.

Ein relativ geringer bürokratischer Aufwand und sehr gute Einstellungschancen sind weitere Faktoren. Darüber hinaus genießt die deutsche Apothekerausbildung in Österreich einen sehr hohen Stellenwert.

Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit als Apotheker in Österreich stellt die österreichische Apothekerkammer zusammen. Er kann hier eingesehen werden. Die Kammer ist auch für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Apotheker zuständig.

Schweiz

Ein entscheidender Punkt ist für viele das Gehalt in der Schweiz:

Das Gehalt für einen Apotheker in der Schweiz ist im Durchschnitt höher als in Deutschland. Zudem sind die Steuervorteile in der Schweiz ziemlich attraktiv. Jedoch belegt die Schweiz in der EU-Rangliste der teuersten Länder den zweiten Platz. Das Preisniveau liegt hier im Schnitt 58% über dem deutschen. Dies sollte in alle Überlegungen miteinfließen.

Die Anerkennung der pharmazeutischen Berufsausbildung kostet ca. 500€ und dauert in der Regel 3 Monate. Danach besteht eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.

Detaillierte Informationen, die sich an den EU/EWR Richtlinien orientieren, finden Sie auf der Seite des Schweizer Gesundheitsamtes.

Lediglich wenn die Approbation als Apotheker schon sehr lange zurückliegt (vor 1971) muss eine zusätzliche Bescheinigung erbracht werden. Es muss belegt werden, dass innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre ununterbrochen pharmazeutisch gearbeitet wurde.

USA

Unter Auswanderern sind die USA ein Dauerbrenner. Spektakuläre Landschaften, große Städte und kulturelle Vielfalt wirken als Anzugspunkte. Das Gesundheitssystem der USA ist im Vergleich zu Deutschland durch einen hohen Privatisierungsgrad gekennzeichnet - als Apotheker wird man demnach sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen vorfinden.

Ähnlich wie im ärztlichen Bereich sind die bürokratischen und finanziellen Hürden für den Wechsel in die USA sehr hoch. Zunächst muss dass FOGEE (Foregin Pharmacy Graduate Equivilancy Exam) bestanden werden, weil die USA das deutsche Staatsexamen nicht als gleichwertige Ausbildung anerkennen. Danach müssen Praktikumsstunden absolviert werden, die je nach Bundesstaat variieren. Zum Abschluss steht das NAPLEX (North American Pharmacist Licensure Examination) für allen angehenden Apotheker auf dem Programm. Bei erfolgreicher Prüfung kann man danach in den USA als lizensierter Apotheker arbeiten.

Absicherung

Empfehlenswerte Versicherungsprodukte

Welche Versicherungsprodukte sind für einen temporären oder dauerhaften Auslandsaufenthalt sinnvoll?

Das liegt vor allem an Ihrer persönlichen Situation. Zwei Themen sind jedoch besonders wichtig, da die gesetzliche Absicherung im Ausland eventuell nicht ausreicht:

  • Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) und
  • private Altersvorsorge
     

Kommt eine Familie hinzu, ist auch das Thema Todesfallabsicherung relevant. Im Leistungsfall sollten über die Versicherungssumme anfallende einmalige Kosten und die Wahrung des Lebensstandards der Hinterbliebenen abgedeckt werden können.

Dabei ist zu beachten, ob die in Deutschland abgeschlossene Versicherung auch im Ausland Schutz bietet und ob ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz im Ausland besteht.

Bei unseren Versicherungspartnern Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) und R+V haben Sie im Rahmen der Berufsunfähigkeits- und Todesfallabsicherung grundsätzlich einen weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Befristung. Es sind aber bedingungsgemäße Leistungseinschränkungen bzw. -ausschlüsse zu beachten. So kann z.B. ein Aufenthalt in einem Krisengebiet ein Ausschlusskriterien darstellen. Deshalb ist vor einem Umzug ins Ausland eine individuelle Abstimmung zu empfehlen.

Unter Umständen ergeben sich aufgrund lokaler Besonderheiten weitere landesspezifische notwendige Absicherungen (z.B. Berufshaftpflicht). Klären Sie daher unbedingt vor Ort ab, ob es weitere spezifische oder gesetzliche Anforderungen für spezielle Absicherungen gibt.

Prämienzahlung

Klären Sie im Vorfeld ab, ob die Zahlung der Prämie (Versicherungsbeitrag) von einem deutschen Konto erfolgen muss, oder ob Überweisungen / Lastschriften auch von einem ausländischen Konto erfolgen können. Beachten Sie, dass bei der Abwicklung über ein ausländisches Konto Gebühren anfallen können.

Anders als bei unserem Versicherungspartner R+V muss bei unserem Partner Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) die Zahlung der Prämie grundsätzlich über ein deutsches Konto abgewickelt werden. Da es aber bei beiden Versicherungen Ausnahmen bezogen auf das gewählte Aufenthaltsland gibt, ist eine individuelle Abstimmung vor Abreise zu empfehlen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung deckt nicht immer alle Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bei unvorhersehbaren Krankheitsfällen oder Unfallfolgen im Ausland ab. Daher ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen.

Wer sein Studentenkonto bei der apoBank hat, bekommt mit der Auslandsreisekrankenversicherung sogar diesen wichtigen Baustein zur Absicherung frei Haus. Die Versicherung enthält ein genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schutzpaket.

Infos zur Auslandsreisekrankenversicherung für Studierende

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