KfW-Kredit

Doppelte Unterstützung für Ihr Vorhaben


KfW-Fördermittel

KfW-Fördermittel


Die zinsgünstigen Programme der KfW-Bankengruppe

Ob Neubau, Kauf, Sanierung oder Umbau – eine maßgeschneiderte Finanzierung ist heute wichtiger denn je. Mit der Kombination aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und unseren zinsgünstigen Darlehen eröffnen sich Ihnen vollkommen neue Perspektiven.

Denn wir fördern Ihre Vorhaben mit optimal zusammengestellten Investitionskonzepten, die wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Jetzt entspannt finanzieren

Bauen Sie bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Pläne auf ein starkes Finanzierungsfundament. Da manche Vorhaben nicht von langer Hand geplant werden können, spielen öffentliche Finanzierungsmittel bei der Beschaffung langfristiger Kredite eine wichtige Rolle. Durch eine Kombination eines staatlichen Förderungsdarlehen und unseren zinsgünstigen Darlehen ermöglichen wir Ihnen Finanzierungen bis zu 100 %.*

* Vorbehaltlich einer individuellen Bonitätsprüfung durch die apoBank.
 

Staatliche Förderung

Staatlich gefördert werden energieeffizientes ...

Bauen und Erwerb von Wohneigentum

  • Bau eines KfW-Effizienzhauses
  • Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

Sanieren und Modernisieren von Wohneigentum

  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden - Wärmedämmung der Außenwände und des Daches - Erneuerung der Fenster
  • Austausch der Heizung

Schon gewusst? – Der Energieausweis ist Pflicht

Seit dem 1. Juli 2008** trägt der Energieausweis auf Basis der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) dazu bei, Käufern und Mietern Transparenz über den Energiebedarf einer Immobilie zu geben. Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung/Verpachtung, Leasing für Wohngebäude sowie Neu- und Umbau vorgeschrieben.

Wir zeigen Ihnen gern die Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Haus in eine Energiespar-Immobilie umwandeln können, und entwickeln ein auf Ihren Bedarf ausgerichtetes Finanzierungskonzept.

** Für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965. Seit 1. Januar 2009 auch für später errichtete Wohngebäude.