Pfandbrieftätigkeit der apoBank
Die Emission von Hypothekenpfandbriefen stellt für die apoBank eine weitere Refinanzierungsquelle dar. Diese ermöglicht der Bank, Refinanzierungsvorteile am Kapitalmarkt zu heben und gleichzeitig Investoren mit sicherheitsorientiertem Fokus eine weitere Investitionsmöglichkeit zu bieten.
Bereits am 19.12.2007 erteilte die BaFin der apoBank die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäftes. Im April 2008 erfolgte dann die Erteilung des vorläufigen Pfandbriefratings mit der bestmöglichen Ratingnote AAA durch die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P). Aus dem intialen Deckungsstock von rd. 1,8 Mrd. Euro heraus erfolgte die erstmalige Emission eines Hypothekenpfandbriefes mit einem Volumen im Benchmark-Bereich (500 Mio. Euro) im Juni 2008.
Die apoBank beabsichtigt, als regelmäßiger Emittent von Hypothekenpfandbriefen in Form von Inhaber- und Namenspfandbriefen in Erscheinung zu treten. Ziel der Bank ist es, unter Berücksichtigung der eigenen Refinanzierungsbedürfnisse auf das aktuelle Marktumfeld flexibel reagieren zu können. Da der Aufbau einer Benchmark-Pfandbriefkurve somit nicht angestrebt wird, besteht die Möglichkeit, mit kleineren Emissionen die Streuung der Laufzeiten mit positiven Auswirkungen auf die Deckungskongruenz zu verbreitern.
Grundlage für die Emission der Hypothekenpfandbriefe ist der kontinuierlich ansteigende Kreditbestand grundpfandrechtlich besicherter Finanzierungen bonitätsstarker apoBank-Privatkunden. Die sehr hohe Qualität des Deckungsstocks wurde durch das AAA-Rating der Ratingagentur S&P bestätigt. Hierin spiegelt sich die gute Qualität und hohe Granularität des Deckungsstocks wider. Zudem würdigt S&P die hohen Kreditvergabestandards unter Einbeziehung des aufsichtlich überprüften und anerkannten Risikomesssystems apoRate.
Gesetzliche Grundlage der Pfandbriefemission ist das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG), welches am 19. Juli 2005 in Kraft getreten ist. Ziel des PfandBG war u.a., die hohe Qualität des deutschen Pfandbriefes durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und Kontrollen in einem veränderten Marktumfeld sicherzustellen. Dies wurde erreicht, indem die Sicherungsmechanismen des Hypothekenbankgesetzes um zusätzliche Anforderungen an die Aufsicht, das operative Pfandbriefgeschäft und die Deckungswerte ergänzt wurden. Der Umsetzungserfolg zeigt sich im internationalen Vergleich der Bonitätsspreads verschiedener Formen besicherter Anleihen. An dieser Performance gemessen, weisen die dem deutschen PfandBG entsprechenden Pfandbriefe eine z.T. deutlich bessere Performance auf.
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Hier finden Sie die veröffentlichten quartalsweisen Angaben gemäß § 28 PfandBG des laufenden Jahres sowie die der beiden vergangenen Geschäftsjahre.
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