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Famulaturpaket Auslandsfamulatur

Sie möchten demnächst im Ausland famulieren? Eine gute Idee und sicherlich ein weiterer Schritt auf Ihrem Karriereweg.

Ihr Weg zum Abschluss

Damit Sie auf alle Fälle vorbereitet sind, bietet Ihnen unser Partner Deutsche Ärzteversicherung ein umfassendes Versicherungspaket.

Eine sinnvolle Kombination

Sie erkranken im Ausland, ein Patient stellt Schadenersatzansprüche an Sie oder Sie haben einen Unfall. Das sind alles Fälle, die Ihnen passieren können. Im Ausland gelten oft andere Spielregeln. Daher sollten Sie sich einen ausreichenden Schutz für Ihre Famulatur sichern.

Wir bieten Ihnen ein Versicherungspaket, das drei Versicherungsarten miteinander kombiniert: Berufs- und Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung.

Was leistet eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung für Sie?

Im Falle eines Falles übernehmen wir die Prüfung von Patientenforderungen. Und falls die Forderung zu Recht besteht, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Regulierung von:

  • Personenschäden,
  • Sachschäden,
  • Vermögensschäden.
  • Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt - auch vor Gericht.

Die Berufshaftpflichtversicherung wird ergänzt durch eine subsidiäre Privathaftpflichtversicherung. Subsidiär bedeutet, dass die Versicherung zur Geltung kommt, falls keine anderweitige Versicherung besteht (z. B. über Lebenspartner oder Eltern).

Was leistet eine Unfallversicherung für Sie?

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nicht für Tätigkeiten im Ausland. Eine private Unfallversicherung schützt Sie bei Unfallereignissen weltweit und rund um die Uhr! Ob während Ihrer Tätigkeit als Famulant oder in Ihrer Freizeit: Sie sind immer umfassend abgesichert. Aus der Unfallversicherung erhalten Sie finanzielle Unterstützung infolge gesundheitlicher Dauerschäden (Invalidität) oder für die Kostenübernahme bei Personenbergungen.

Was leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung für Sie?

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist keine Vollversicherung, sondern eine "Notfallversicherung". Die Versicherung übernimmt beispielsweise Kosten für eine Behandlung im Krankenhaus oder den Rücktransport nach Deutschland. Das ist wichtig für Sie, da Sozialversicherungsabkommen der gesetzlichen Krankenkassen, die eine gegenseitige Kostenerstattung im Krankheitsfalle vorsehen, nur für wenige EU-Staaten existieren.

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