Vorkaufsrecht
Kann im Grundbuch eingetragen werden, wodurch der Begünstigte die Berechtigung erhält, bei einem eventuellen Verkauf zuerst das Grundstück zum Kauf angeboten zu erhalten, ohne aber daraus weitere Rechte zu bekommen. Gemeinden haben ein Vorkaufsrecht kraft Gesetz (§24 ff BBauG).
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