Rohbauabnahme
Die nach Vollendung der tragenden Teile, der Schornsteine, Brandwände, Treppen und der Dachkonstruktion von der Baubehörde oder Architekten auf Antrag des Bauherrn vorzunehmende Prüfung, ob die ausgeführten Bauarbeiten den genehmigten Plänen, den Bauvorschriften und den Bedingungen und Auflagen des Genehmigungsbescheides entsprechen. Die Bauordnungen der Länder stimmen in der Abgrenzung der Voraussetzungen für die Rohbauabnahme nicht voll überein.
|
 |