Realkredit
Ursprüngliche Bezeichnung für einen durch Verpfändung einer Sache gesicherten Kredit. Nach heutiger Auffassung werden im allgemeinen unter Realkredit nur gegen dingliche Sicherheit an Grundstücken, vor allem in der Form von Grundschulden oder Hypotheken, gewährte langfristige Kredite i. R. der 60 %igen Beleihung verstanden.
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