Mitnahmeregelung
Wird ein Objekt, das nach § 10e EStG abgeschrieben wird, innerhalb der ersten acht Jahres veräußert, so kann der Veräußerer für den nicht genutzten Zeitraum die Abschreibungsmöglichkeit nach § 10e EStG auf ein neues Objekt übertragen. Für Objekte, die nach § 9 Absatz 2 EigZulG gefördert werden, gilt entsprechendes.
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