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LV-Darlehen

Langfristig angelegte Finanzierungsform. Das LV-Darlehen (= Lebensversicherungs-Darlehen) bezeichnet man auch als Tilgungs-Aussetzungsdarlehen, da es erst am Ende der Laufzeit in einer Summe aus einer dann fälligen Lebensversicherung zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit bleibt die Kreditschuld in voller Höhe bestehen. Jedoch zahlt der Darlehensnehmer während dieser Zeit Jahresprämien an eine Versicherungsgesellschaft, die ihm seine Versicherungssumme zuzüglich des erwirtschafteten Gewinnanteils (Überschußbeteiligung) am Ende zwecks Tilgung des Darlehens auszahlt. Der Gesamtbetrag ist unter bestimmten Voraussetzungen einkommenssteuerfrei. Ein Kriterium: 12 Jahre Vertragslaufzeit.

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