Grundbuch
Öffentliches Register, das über Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es genießt - mit Ausnahme des Bestandsverzeichnisses - öffentlichen Glauben. Wird bei den Amtsgerichten - n. L. ehemalige Liegenschaftämter - geführt und ist für jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweist, zur kostenlosen Einsicht verfügbar.Es gibt Auskunfta) im Bestandsverzeichnis über die Bezeichnung der Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstück, Liegenschaftsbuch, Wirtschaftsart und -lage, Größe, Bestand und Zuschreibung, ferner Abschreibungen)b) in Abteilung I über Eigentümerc) in Abteilung II über die Lasten und Beschränkungen des Eigentums undd) in Abteilung III über eingetragene Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, sowie deren HöheIn den Grundakten befindet sich der Schriftwechsel. Löschungen im Grundbuch werden rot unterstrichen.
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